Ja, ist schon klar. Gehörte nicht hierhin.
Hab's auch nur eingestellt, da mich schon der Abschnitt zur Umbuchung leicht empört hatte.
Ja, ist schon klar. Gehörte nicht hierhin.
Hab's auch nur eingestellt, da mich schon der Abschnitt zur Umbuchung leicht empört hatte.
vs, ich bestreite gar nicht, daß Du richtig liegst, in Urmel`s und unser aller Sinne hoffe ich es sogar, nicht daß da jetzt wirklich noch ein Standard draus wird
@ urmel
wenn das Deine Entscheidung ist, ich respektiere sie selbst verständlich. Dann tu es, und Du wirst die Reaktion von ITS abwarten müssen. Akzeptieren sie und zahlen alle getätigten Zahlungen von Euch zurück, ist es an Dir, Dich neu zu orierentieren. Wenn nicht, sorry, dann bleibt das Problem. Und muss neu entschieden werden.
Gruss Gabriela
Es erging 4/14 - soviel zur Relevanz deiner Einlassungen ...
Bestens! - genau das Gespür für Wichtigkeit braucht diese Ebene.
Einerseits sollte man wissen, dass AGB Gesetzgebung nicht überwiegen, andererseits sich rechtzeitig - und wohl informiert! - damit befassen.
(Ja, sie sind teils anfechtbar!)
Recht haben möchte ich nur im Interesse des betroffenen Urmels ...
@vs: ich erspare mit eine replik auf Deine unhöfliche Anrede:
niemand bestreitet, dass das Urteil in 4/2014 gefällt worden ist. aber: bis 12/2014 war es das Geheimnis des Gerichtes, also des Amtsgerichtes Hannover. Vorher wusste keiner davon, also auch Du nicht ? Was soll das Gezicke ? Interessiert hier im Thema niemand ! In 12/2014 wurde es publiziert, und erst damit öffentlich.
Soll ich ? Nein doch, so habe ich es gelern:
Gruss Gabriela
Nichts zu ergänzen.
Null Relevanz - berufe dich doch besser auf Nichtwissen ... und wer zickt hier???
@ nein vs, keine replik. Nicht mein niveau !
man kann schon viel über google herausfinden, aber halt manchmal nicht alles. Die Formulierung, etwas mit "Nichtwissen" zu bestreiten, ist in der deutschen Justiz einn legitimer Begriff. Tja, so was lernt man durch Erfahrung in 15 Jahren in einer Fachabteilung eines normalen Dienstleisters im Zivilrecht, und dann -vertiefend in anderer Richtung- als Schöffin im Strafrecht. Es gibt also viel zu eruieren, viel Spass !!
Für mich sind jetzt nur noch Beiträge im Thema relevant, allerdings haber ich auch schon erklärt, das dazu ausschliesslich @urmel gefordert ist.
Gruss Gabriela
Ladies, Gabriella und VS,
ihr seid beide so genial und voller wissen, ihr habt es doch garnicht nötig euch immer zu streiten.
jedes forum wäre froh nur eine person mit solch fundiertem wissen zu haben, wir haben derer 2 und dazu noch ein paar andere, die auch mit tollen tips glänzen können.
also bitte schön
Urmels Interesse war für mich immer im Fokus.
Eingedenks des Wissens übrigens, welches man im Laufe eines Studiums der Rechtswissenschaften erwirbt ...
Meine Empfehlung nach wie vor: Klare Ansagen auf persönlicher Ebene, evtl. Missverständnisse ausräumen.
Edit: Anstelle vollkommen sinnloser Begriffsabnutzung mit dem Nimbus des "legitimen Gebrauchs"???
Hallo,
wir haben eine Pauschalreise gebucht und fliegen am 8. November nach Hurghada.
Heute, also genau einen Monat vor Reiseantritt, hat uns das Reisebüro mitgeteilt, dass der Hinflug zwar wie geplant stattfindet, der Rückflug aber gestrichen wurde und wir nun kostenlos stornieren können oder einen Rückflug, mit einer anderen Airline, zu einem 200km entfernten Flughafen nehmen können. Von dort aus würden wir dann mit dem Bus zu unserem eigentlichen Flughafen gebracht.
Stornieren wollen wir nicht unbedingt. Müssen wir also den Rückflug so in Kauf nehmen?
Habe hier schon ein paar mal gelesen, dass man nichts machen kann, wenn man rechtzeitig informiert wurde. Ist ein Monat davor rechtzeitig? Zusätzliche Kosten entstehen uns ja keine, aber steht uns trotzdem irgndwie eine Entschädigung zu bzw. kann man da preislich irgendein entgegenkommen verlangen? Oder muss man das als Unannehmlichkeit hinnehmen, dass man dann eine längere Heimreise hat?
Danke für eure Hilfe!
Lg eines
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!