Haarspalterei wenn man die einschlägige Rechtsnorm zitiert
Bestätigt wurde die Übernachtung 13. - 15.05., also indirekt auch 13. - 14.05.
Haarspalterei wenn man die einschlägige Rechtsnorm zitiert
Bestätigt wurde die Übernachtung 13. - 15.05., also indirekt auch 13. - 14.05.
Ich denke, alle sind sich im Klaren darüber: wer die letzte artikulierte Willensbekundigung als involvierte Partei bekommen hat ist dafür verantwortlich, Missverständnisse sofort aufzuklären und Widerspruch anzumelden, wenn er nicht einverstanden ist. Das Zimmer ist zu bezahlen, das Frühstück jedoch nicht.
Gruss Gabriela
Offensichtlich interessiert sich hier tatsächlich niemand mehr für das Gesetz. Ich frage mich nur, wozu es eines gibt?
Und was g_m hier schreibt, ist gelinde gesagt, falsch und zwar so falsch, dass es falscher nicht mehr geht.
Wieso sind sich alle darüber im Klaren, dass Missverständnisse aufzuklären sind? Wo ist denn das bitte schön verankert.
Nimm es bitte nicht persönlich, aber soviel Unsinn hätte ich von dir nicht erwartet.
Natürlich ist das Zimmer nicht zu bezahlen, es gibt ja keinen Vertrag.
Um dem Herrn Gscheit mal eine Zusatzaufgabe zu geben: die TE ist Österreicherin; wäre zu hinterfragen, wo das Hotel steht, von wo aus sie es gebucht hat - ergo, welches nationale Recht anzuwenden ist
Auch das noch, ein Ösi. Da kann man narürlich nicht erwarten, dass dies bei der Fragestellung erwähnt wird.
Nur eines noch, damit ihr nicht ganz dumm sterben müßt und gültig für deutsches Vertragsrecht aus dem Ansbacher Studienkommentar zum Zivilrecht:
"Eine Annahme mit Änderung gilt als Ablehnung mit einem neuen Antrag. Die Wirkung tritt ein, ohne daß dies dem Erklärenden bewußt sein muß."
Und zur Weiterbildung der bereits erwähnte Trainer Zivilrecht, hier zum Thema Zustandekommen des Vertrags.
Vielleicht ist es aber auch zuviel verlangt zu erwarten, dass sich jemand mit dem Thema beschäftigt, wenn es doch viel einfacher ist, dumme Sprüche zu klopfen. Dazu braucht es ja nicht viel.
So, und jetzt überlassse ich das Feld all denen, die keine Ahnung haben, davon aber mehr als genug.
elisabeth5974:
Ich habe direkt beim Hotel per Mail, also nicht über das Kontaktformular, angefragt.
MMhhh, elisabeth schreibt, dass sie direkt beim Hotel angefragt hat, also so nach dem Motto: Hallo, ich würde gern bei Ihnen von dann bis dann übernachten, ist denn noch was frei? (War das denn so @elisabeth oder wie war das, vielleicht kannst du das nochmal schildern) Wenn die Anfrage derart gestaltet war, liegt ja hier noch gar keine Willenserklärung von elisabeth vor, die vom Hotel angenommen werden konnte. Dann handelt es sich ja tatsächlich lediglich um eine unverbindliche Anfrage, die in der Form ja tausendfach jeden Tag an jedes Hotel gestellt werden kann ohne rechtsverbindliche Wirkung. Daraufhin legt das Hotel ein Angebot vor (1. Willenserklärung, keine Buchungsbestätigung - auch wenn so genannt), ob richtig oder falsch, was von elisabeth erstmal angenommen werden muss, was ja bis zuletzt nicht geschah, da man sich über die Zeit des Aufenthaltes nicht wirklich einigen konnte. Das wäre also auch noch eine rechtliche Variante, die aber eben nur greift, wenn elisabeth wirklich nur eine Anfrage per Mail gestellt hat und wenn in Österreich das Vertragsrecht derart gelagert ist wie in Deutschland, aber das weiß ich nun nicht.
@chepri sagte:
So, und jetzt überlassse ich das Feld all denen, die keine Ahnung haben, davon aber mehr als genug.
OT: Hab doch jetzt glatt ein bisschen länger gebraucht beim Verfassen meiner Ausführungen und als ich endlich meinen Beitrag fertig habe, lese ich das hier. Ich hoffe, du meinst nicht mich , ich hab mich doch wahrlich bemüht !
Auch wenn ich das anders sehe, aber mal unterstellt, deine Ansicht ist zutreffend (du gehörst ja auch nicht zu den Ahnungslosen ), ist das Ergebnis das gleiche: Kein Vertrag, keine Pflicht irgendwas zu zahlen.
Aber wer weiss schon, was die Österreicher oder andere Experten auf Lager haben. Vielleicht hätte ja die TO sofort Kontakt aufnehmen müssen und nmitteilen. "Stopp, ich will ja in Wirklichkeit nicht zu euch"
So, und jetzt zu den Cocktails von molly mommsen
@katjaworld: wo hast du denn das mit der "nur Anfrage" gelesen? Die TE nämlich wollte laut Eröffnungsthread ganz klar "...nur schnell ein Doppelzimmer für eine Nacht buchen...".
Die TO schreibt neben dem von dir erwähntem zwar auch
@elisabeth5974 sagte:
das erste angebot bekam ich für den 12. auf den 13., das zweite vom 14. auf den 15. und die rechnung war dann richtig.
ich glaube aber, sie ist sich nicht so recht bewusst, was das bedeutet
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!