• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305571641000

    Haarspalterei wenn man die einschlägige Rechtsnorm zitiert :frowning:

    Bestätigt wurde die Übernachtung 13. - 15.05., also indirekt auch 13. - 14.05.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1305574436000

    Ich denke, alle sind sich im Klaren darüber: wer die letzte artikulierte Willensbekundigung als involvierte Partei bekommen hat ist dafür verantwortlich, Missverständnisse sofort aufzuklären und Widerspruch anzumelden, wenn er nicht einverstanden ist. Das Zimmer ist zu bezahlen, das Frühstück jedoch nicht.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305575069000

    Offensichtlich interessiert sich hier tatsächlich niemand mehr für das Gesetz. Ich frage mich nur, wozu es eines gibt?

    Und was g_m hier schreibt, ist gelinde gesagt, falsch und zwar so falsch, dass es falscher nicht mehr geht.

    Wieso sind sich alle darüber im Klaren, dass Missverständnisse aufzuklären sind? Wo ist denn das bitte schön verankert.

    Nimm es bitte nicht persönlich, aber soviel Unsinn hätte ich von dir nicht erwartet.

    Natürlich ist das Zimmer nicht zu bezahlen, es gibt ja keinen Vertrag.

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
    Beiträge: 1190
    geschrieben 1305575540000

    Um dem Herrn Gscheit mal eine Zusatzaufgabe zu geben: die TE ist Österreicherin; wäre zu hinterfragen, wo das Hotel steht, von wo aus sie es gebucht hat - ergo, welches nationale Recht anzuwenden ist :laughing:

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305576356000

    Auch das noch, ein Ösi. Da kann man narürlich nicht erwarten, dass dies bei der Fragestellung erwähnt wird.

    Nur eines noch, damit ihr nicht ganz dumm sterben müßt und gültig für deutsches Vertragsrecht aus dem Ansbacher Studienkommentar zum Zivilrecht:

    "Eine Annahme mit Änderung gilt als Ablehnung mit einem neuen Antrag. Die Wirkung tritt ein, ohne daß dies dem Erklärenden bewußt sein muß." 

    Und zur Weiterbildung der bereits erwähnte Trainer Zivilrecht, hier zum Thema Zustandekommen des Vertrags.

    Vielleicht ist es aber auch zuviel verlangt zu erwarten, dass sich jemand mit dem Thema beschäftigt, wenn es doch viel einfacher ist, dumme Sprüche zu klopfen. Dazu braucht es ja nicht viel.

    So, und jetzt überlassse ich das Feld all denen, die keine Ahnung haben, davon aber mehr als genug. :laughing:

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1305578059000

    elisabeth5974:

    Ich habe direkt beim Hotel per Mail, also nicht über das Kontaktformular, angefragt.

    MMhhh, elisabeth schreibt, dass sie direkt beim Hotel angefragt hat, also so nach dem Motto: Hallo, ich würde gern bei Ihnen von dann bis dann übernachten, ist denn noch was frei? (War das denn so @elisabeth oder wie war das, vielleicht kannst du das nochmal schildern) Wenn die Anfrage derart gestaltet war, liegt ja hier noch gar keine Willenserklärung von elisabeth vor, die vom Hotel angenommen werden konnte. Dann handelt es sich ja tatsächlich lediglich um eine unverbindliche Anfrage, die in der Form ja tausendfach jeden Tag an jedes Hotel gestellt werden kann ohne rechtsverbindliche Wirkung. Daraufhin legt das Hotel ein Angebot vor (1. Willenserklärung, keine Buchungsbestätigung - auch wenn so genannt), ob richtig oder falsch, was von elisabeth erstmal angenommen werden muss, was ja bis zuletzt nicht geschah, da man sich über die Zeit des Aufenthaltes nicht wirklich einigen konnte. Das wäre also auch noch eine rechtliche Variante, die aber eben nur greift, wenn elisabeth wirklich nur eine Anfrage per Mail gestellt hat und wenn in Österreich das Vertragsrecht derart gelagert ist wie in Deutschland, aber das weiß ich nun nicht.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1305578400000

    @chepri sagte:

    So, und jetzt überlassse ich das Feld all denen, die keine Ahnung haben, davon aber mehr als genug. :laughing:

    OT: Hab doch jetzt glatt ein bisschen länger gebraucht beim Verfassen meiner Ausführungen und als ich endlich meinen Beitrag fertig habe, lese ich das hier. Ich hoffe, du meinst nicht mich :shock1: , ich hab mich doch wahrlich bemüht ;) !

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305578534000

    @katjaworld

    Auch wenn ich das anders sehe, aber mal unterstellt, deine Ansicht ist zutreffend (du gehörst ja auch nicht zu den Ahnungslosen ;)   ), ist das Ergebnis das gleiche: Kein Vertrag, keine Pflicht irgendwas zu zahlen.

    Aber wer weiss schon, was die Österreicher oder andere Experten auf Lager haben. Vielleicht hätte ja die TO sofort Kontakt aufnehmen müssen  und nmitteilen. "Stopp, ich will ja in Wirklichkeit nicht zu euch" :laughing:

    So, und jetzt zu den Cocktails von molly mommsen

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
    Beiträge: 1190
    geschrieben 1305579033000

    @katjaworld: wo hast du denn das mit der "nur Anfrage" gelesen? Die TE nämlich wollte laut Eröffnungsthread ganz klar "...nur schnell ein Doppelzimmer für eine Nacht buchen...".

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1305579817000

    @katja

    Die TO schreibt neben dem von dir erwähntem zwar auch

    @elisabeth5974 sagte:

    das erste angebot bekam ich für den 12. auf den 13., das zweite vom 14. auf den 15. und die rechnung war dann richtig.

    ich glaube aber, sie ist sich nicht so recht bewusst, was das bedeutet

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!