@traveller, das habe ich von Seite 2 zitiert.
@chepri, natürlich weiß Elisabeth nicht, welche rechtlichen Konsequenzen jeweils ihre Mails und die des Hotels haben. Ich weiß.... Deshalb fragt sie ja hier nach und deshalb benutzt sie auch Begriffe wie Buchung und Anfrage ohne zu wissen, war es nun eine verbindliche Willenserklärung oder eben nur eine Anfrage. Aber wir wissen es auch nicht ohne die genaue Homepage des Hotels und den E-Mailverkehr. Hab jetzt nochmal spaßenshalber im Web die Begriffe Anfrage und Buchung eingegeben. Es erscheinen zig Seiten von Hotels, in denen ich sowohl eine unverbindliche Anfrage als auch eine verbindliche Willenserklärung abgeben kann. Und das ganze manchmal sogar im selben Formular, wobei ich dann aber wählen kann, ob ich das Feld "Anfrage" oder das Feld "Buchung" anklicke. Dort entscheidet also ein einziger Klick, ob mit der Antwort des Hotels schon ein Vertrag zustande kommt oder nicht. Dessen sollte man sich bewusst sein. Aber mal davon abgesehen, gebe ich dir chepri natürlich Recht, egal wie wir es drehen und wenden (Elisabeth ihre richtigen Angaben hier mal vorausgesetzt), es ist kein Vertrag zustande gekommen (nach deutschem Recht). Denn entweder handelt es sich lediglich um Anfrage und Antrag (Annahme von Elisabeth fehlt) oder um Antrag und Annahme zu anderen Bedingungen, was von Seiten des Hotels einen neuen Antrag darstellt, der von Elisabeth erstmal angenommen werden muss.