• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370681914000

    @'doc3366' sagte:

    Selbst wenn es stimmt, daß Du am 9.6. erst um 14 Uhr ins Zimmer könntest, hättest Du bei Abreise am 16.6. morgens um 2.30 Uhr gebuchte 7 Nächte erhalten, da Du am 15.6. bis zur Abholung Dein Zimmer behalten könntest.

    @caribiangirl

    Schließe mich @doc an.

    Vom 9.6. bis zum 16.6. sind es 7 Übernachtungen - auch wenn du am 16.6. schon sehr früh zurückfliegst. Solch frühe Rückflüge sind nichts Außergewöhnliches.

    Dein gebuchter / vorgesehener Abflugtag ist der 16.6. und der beginnt halt um 0.01 Uhr.

    Vllt. folgst du dem Rat von @doc: " Ich würde beim Hotel um einen early CI ersuchen, damit Du wenigstens den kompletten Sonntag hast,..."

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
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    geschrieben 1370715725000

    mkfpa:

    Ich mach es mal so wie vonschmeling ;)

    8.6. 1ter Tag auf 9.6. erste Nacht

    9.6. 2ter Tag auf 10.6. 2te Nacht

    10.6. 3ter Tag auf 11.6. 3te Nacht

    11.6. 4ter Tag auf 12.6. 4te Nacht

    12.6. 5ter Tag auf 13.6. 5te Nacht

    13.6. 6ter Tag auf 14.6. 6te Nacht

    14.6. 7ter Tag auf 15.6. 7te Nacht

    15.6. 8ter Tag auf 13.6. 8te Nacht

    16.6. 9ter Tag

    sorry, die Rechnung stimmt so nicht. vom 8.6. -9.6. sitz ich im flieger. meine 1. nacht beginnt ab 9.6. wenn ich dort ins bett gehe. das sind bei mir 6 nächte, da ich ja am 16.6 vor 24 Uhr abgeholt werde, sprich noch am 15.6. nach Adam riese sind es 6 nächte und 6 1/2 tage ( kann ja morgen erst ab 14 Uhr in mein Hotelzimmer)

    zudem wurde geworben 7 tage bezahlen und 8 bleiben. den heutigen tag habe ich im Hotel komplett mitbezahlt, bin aber erst morgen ab 14 Uhr drin. was ist daran so schwer zu verstehen?

    8+8 sind 16. ich war in der schule bei mathe nicht ständig kreide holen ;-).

    wenn aus 8 dann aber 6 einhalb tage werden, wird's komisch. dass an und abreise auch schon dazuzählen, weiß ich.

    man kann aber nicht für 8 tage werben, wenns dann über 2 weniger sind

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370717072000

    @caribiangirl

    Noch einmal ;) : Du hast keine Tage gebucht, sondern 7 Übernachtungen (so wurde es dir bescheinigt und demzufolge ist wohl die Anreisenacht aus der Rechnung rauszuehmen).

    Eine Übernachtung beginnt (je nach Hotel / ev. später) um ca. 12 Uhr eines Tages und endet um 12 Uhr des Folgetages = bei dir 1. Übernachtung vom 9.6. - 10.6. / 12 Uhr

    Und somit erhältst du deine 7 gebuchten Übernachtungen (9. bis 16.) - auch wenn du von der letzten Übernachtung (vom 15. auf den 16.6.) nicht voll profitieren kannst, da dein Flug recht früh geht.

    Ist aber absolut nichts Ungewöhnliches.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1370717528000

    @caribiangirl

    Wenn du in der Tat dein Zimmer erst am 9. um 14 Uhr bekommst, ist der 9. auch dein(e) erste(r) bezahlte(r) Hoteltag/-nacht.

    Somit der 16. der letzte, was 8 Tage und 8 Nächte bedeutet - auch wenn du bereits vor Mitternacht und noch am 15ten abgeholt wirst.

    Bei einer Buchung von 7 Tagen wäre der 15. dein letzter Hoteltag, ergo müsstest du an diesem um 12 Uhr auschecken - so sind nun mal die Gepflogenheiten.

    Letztlich ist das Angebot "7 zahlen 8 bekommen" ja beredt: Du hast also ohnehin nur 7 Tage bezahlt, was willst du also erstattet haben?

    Wie schon gesagt: ich finde die An- und Abreisetermine grottig und hätte sie niemals gebucht!

    Berufe dich auf eine erheblich gestörte Nachtruhe am Abreisetag und versuch´s mit dem halben Tagessatz.

    Und nun erst mal "happy landings"!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • KHaucke
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    geschrieben 1370796559000

    @vonschmeling

    Wir haben bei Buchung auf günstige Flugzeiten geachtet, aber nun wurde unser Rückflug von abends um 11,5 Stunden vorverlegt., auf morgens 8.00 Uhr.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1370798226000

    @KHaucke

    Der betreffende Thread ist hier gleich zu Anfang  der Diskussion verlinkt.

    ;)

    Daher in aller Kürze: Die Flugzeiten werden bei der Buchung einer Pauschalreise als "voraussichtlich" deklariert - Änderungen behalten die Veranstalter sich damit vor.

    Bedauerlich, dass es euch getroffen hat - aber rechtlich ist daran nicht zu rütteln und ihr müsst diese Kröte leider schlucken.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Race77
    Dabei seit: 1342915200000
    Beiträge: 182
    gesperrt
    geschrieben 1370806861000

    naja ob rechtlich daran nicht zu rütteln ist sei mal dahingestellt.

    und ob man die kröte schlucken muss kann man bei google herausfinden.

    es ist nicht immer richtig was hier geschrieben und behauptet wird. :disappointed:

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1370818879000

    @KHaucke

    Google nach diesen beiden Urteilen die sich mit aehnlichen Flugzeitenaenderungen bei Pauschalreisen befassen. Wobei ich davon ausgehe dass es davon noch mehr gibt.

    AG Hannover, 20.11.2008, RRa 2009, 80

    AG Ludwigsburg, 10.8.2008, RRa 2009, 21

    In beiden Faellen wurde die Flugzeitenverschiebung als Unzumutbar und daher als Reisemangel bewertet.

    Denn Para 308 Abs 4 des BGB sagt zu Aenderungsvorbehalten in Allgemeinen Geschaeftsbedingungen:

    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

    4. (Änderungsvorbehalt)

    die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;

    Pauschalreiseveranstalter haben also keinen generellen Freibrief Flugzeiten nach belieben zu aendern. Sie duerfen es aber solange es zumutbar ist. Was zumutbar ist wird jedes Gericht individuell in jedem Einzelfall pruefen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1370820360000

    @mkfpa/KHaucke

    Unzumutbar ist eine Änderung der Flugzeit, wenn sie den Zuschnitt der Reise erheblich verändert.

    Das bedeutet nicht, dass @KHaucke rechtliche Einreden gegen die Änderung wirksam vorbringen kann, es bedeutet lediglich, dass ihr/ihm ggf. die Option zur Minderung eingeräumt wird - wie eben aus den verlinkten Urteilen ersichtlich und hier schon erwähnt im Rahmen eines max. halben Tagessatzes der Reisekosten.

    @Race77

    Sorry, aber deinen Niveaulimbo kannst du mal schön alleine feiern!

    Ich hab genug fundiertere Gründe mich zu übergeben ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1370820633000

    Ich will ja auch nur aufzeigen dass rechtlich moeglicherweise doch etwas zu ruetteln ist. und zwar in Form von Entschaedigung und Schadenersatz oder Stornierung.

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