• bobbyt
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1216927683000

    @Brenni,

    ganz klar liegt eine Straftat vor.

    Ich bin jedoch eher etwas skeptisch (nicht weil ich die Arbeit der deutschen Polizei in Frage stelle), ob und dass tatsächlich Ermittlungen wegen des Diebstahls von fünf Hosen (!) auf Lanzarote eingeleitet werden.

    Ich gehe nämlich immernoch davon aus, dass der Diebstahl nicht in Deutschland passiert ist.

    Letztlich ist es auch nicht Arbeit der Polizei, festzustellen, wer für Schadensersatzforderungen meines Bruders zuständig ist, wenn der Täter nicht ermittelt wird.

    Gruß

    Peter

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1216928872000

    Für Verlust und Beschädigung von Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) , so lange sich das Gepäck in seiner Obhut befindet.

    Also etwa ab Abgabe des Koffers am Schalter bis zur Rückgabe des Gepäckstückes am Band.

    Der Schaden hätte am Flughafen sofort gemeldet werden müssen, dafür gibt es in der Nähe der Gepäckausgabe Schalter.

    Wenn Dein Bruder den Verlust von Teilen aus dem Reisegepäck erst beim Auspacken zu Hause festgestellt hat, bleibt ihm nur die Möglichkeit, eine nachträgliche Meldung an seine Airline zu verfassen, in höflicher Form, und um eine Bestätigung der Schadenanzeige zu bitten.

    Und nun das große Aber:

    In solchen Fällen, auch wenn sofort Meldung erfolgt, gilt nicht die Neuwertentschädigung, sondern abgerechnet wird aufgrund des Zeitwertes. Sobald ein Kleidungsstück nur ein einziges Mal getragen wurde, kann man nur auf einen Bruchteil des Anschaffungspreises hoffen.

  • bobbyt
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 139
    geschrieben 1216930488000

    Vielen Dank Erika,

    aber ne Frage dazu!

    Sind die Beschäftigten am Flughafen lediglich Erfüllungsgehilfen der Fluggesellschaft? Werden die also nur in deren Auftrag tätig? Wann haftet dann der Flughafenbetreiber selbst? Zumal im beschriebenen Vorfall von einem Fehlverhalten eines Beschäftigten des Flughafenbetreibers auszugehen ist.

    Dass es einen Abschlag wegen einer Zeitwertsberechnung gibt, ist mir bewußt.

    Nochmals Danke und Gruß

    Peter

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1216932654000

    Hallo Peter,

    als Geschädigtem wäre es mir egal, ob Erfüllungsgehilfe oder nicht - Ansprechpartner ist die Airline und wie die untereinander abrechnen, muss ich nicht wissen.

    Ich habe hier ein Link, der Dich vielleicht interessiert, es gelingt mir nicht, ihn einzufügen; ich probiere es per PN.

    edit:

    nee, klappt so auch nicht... :?

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1216935712000

    Spielt auch keine Rolle.

    Der Auftragnehmer haftet für seine Erfüllungsgehilfen. Punkt

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • bobbyt
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1216936482000

    Hallo Juanito,

    vielleicht hab ich grad was an den Augen....wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, ist also mein Bruder der Auftrag--geber-- und die Fluggesellschaft der Auftrag--nehmer--?????

    Wo finde ich jetzt das Reisebüro und den Reiseveranstalter in dieser "Auftrags--lage--"?

    Gruß

    Peter

  • hubkatfrie
    Dabei seit: 1206230400000
    Beiträge: 450
    geschrieben 1216937575000

    Bei Hunderte von Millionen die jedes Jahr im Urlaub fliegen passiert hier und da schon mal etwas kurioses, habe von so einen Fall das erste mal gehört, einen diebischen Angestellten gibt es überall und warum nicht auch in diesen Wirtschaftzweig. Die fünf Hosen kann er wohl unter den Motto Sinnlos abbuchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hubert

    Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?
  • Agapanthus
    Dabei seit: 1215993600000
    Beiträge: 353
    geschrieben 1216937765000

    ...und dass der Koffer aufgesprungen ist und dann die Hosen herausgefallen? Wäre das völlig ausgeschlossen?

    In diesem Fall müssten die Hosen in einem Fundbüro o.ä. als Fundgegenstände liegen.

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
  • miss_varna
    Dabei seit: 1216166400000
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    geschrieben 1216938371000

    Mir ist das auch schon einmal passiert, leider.

    Ich habe es auch erst daheim bemerkt, der Aufbruch war von außen nicht sichtbar, aber plötzlich passte der Schlüssel nicht mehr und wir hatten Mühe, den Koffer überhaupt zu öffnen. Es war zur Weihnachtszeit und zuerst wunderte ich mich, daß von allen Geschenken das Papier eingerissen war, führte es zunächst aber auf meine Packkünste zurück. Dann bemerkte ich, daß mein Kulturbeutel fehlte und dachte, ich hätte ihn daheim vergessen. An Weihnachten merkte ich, daß auch einige Geschenke fehlten und da wurde ich dann stutzig. Ich rief meine Nachbarin an und bat sie, mal in meiner Wohnung nachzuschauen, ob Kulturbeutel und Geschenke noch da wären - waren sie nicht. Da war die Lage dann klar.

    Ich kontaktierte die Airline und die sagte mir, man müsse so etwas noch vor Verlassen des Flughafens melden und es protokollieren lassen. Man sagte aber, ich solle Ihnen einen Brief schreiben und den Sachverhalt schildern sowie eine Liste der fehlenden Gegenständen mit Wertangabe beifügen. Gesagt, getan. 3 Wochen später erhielt ich einen Scheck in Höhe des von mir angegebenen Gesamtwertes der fehlenden Sachen - sehr kulant!

    Mein Tipp: Sofort der Airline schreiben.

  • bobbyt
    Dabei seit: 1172880000000
    Beiträge: 139
    geschrieben 1216939117000

    Danke Miss Varna,

    vielleicht kann mein Bruder ja hoffen, dass er bei "seiner" Airline auf die gleiche Kulanz stößt.

    Gruß

    Peter

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