Hallo lexilexi,
wenn ich richtig informiert bin, ist das gewaltsame Aufbrechen eines verschlossenen Koffers sehr wohl mit einem Einbruch gleichzustellen. Das Schloss am Koffer ist ja wohl die gleiche Diebstahlssicherung wie das Türschloss am Haus. Man nennt sowohl den Aufbruch des Schlosses am Koffer als auch den Einbruch (z.B. ins Haus) besonders schwere Fälle des Diebstahls in/aus...
Und wo sich dann der mit Schloss (Diebstahlssicherung!) verschlossene Koffer befindet, ist ja unerheblich. Also müsste die Hausratversicherung sehr wohl greifen.
Ich bin der Meinung, dass aber "erschwerend" hinzu kommt, dass der Koffer im (vertraglich zugesicherten) Vertrauen an die Fluggesellschaft übergeben wurde, mit ihm "sachgemäß" umzugehen, also Schäden, die durch irgendwelche Einflüsse entstehen könnten, zu vermeiden.
Liebe Grüße
Peter