• bobbyt
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1217022758000

    Hallo lexilexi,

    wenn ich richtig informiert bin, ist das gewaltsame Aufbrechen eines verschlossenen Koffers sehr wohl mit einem Einbruch gleichzustellen. Das Schloss am Koffer ist ja wohl die gleiche Diebstahlssicherung wie das Türschloss am Haus. Man nennt sowohl den Aufbruch des Schlosses am Koffer als auch den Einbruch (z.B. ins Haus) besonders schwere Fälle des Diebstahls in/aus...

    Und wo sich dann der mit Schloss (Diebstahlssicherung!) verschlossene Koffer befindet, ist ja unerheblich. Also müsste die Hausratversicherung sehr wohl greifen.

    Ich bin der Meinung, dass aber "erschwerend" hinzu kommt, dass der Koffer im (vertraglich zugesicherten) Vertrauen an die Fluggesellschaft übergeben wurde, mit ihm "sachgemäß" umzugehen, also Schäden, die durch irgendwelche Einflüsse entstehen könnten, zu vermeiden.

    Liebe Grüße

    Peter

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1217036633000

    bobbyt,

    das kann/will ich nicht beurteilen ob das gleichzusetzen ist. Aber dieses dürfte hoffentlich nicht von Relevanz sein, mindestens eine Versicherungsgesellschaft ist dieser Meinung. Hier ein Auszug zu Erweiterter Versicherungsschutz auf Reisen einer Hausratversicherung:

    >>>>> Der Versicherer haftet, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens (Fluggesellschaft, Taxi), Beherbergungsbetriebs (Hotel, Pension), Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

    Haben Sie während der Reise das Gepäck bei sich, sind Sie versichert gegen:

    Diebstahl und Einbruchdiebstahl

    Raub und räuberische Erpressung

    mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte

    Verlust, wozu aber nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen zählen

    Unfall eines Transportmittels oder eines Versicherten

    höhere Gewalt <<<<<<<

    Es muss einfach geprüft werden ob der Leistungsumfang der HRV solches miteinschließt, dito der Geltungsbereich - ob weltweit / nur Europa. Kanaren wollen manche Versicherer nicht als Europa sehen???? Für die Vers. wo ich einen Auszug eingefügt habe, gilt es weltweit.

    LG Ginus

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  • reiselilly
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1217071515000

    Hallo,

    mir wurde letztes Jahr im November beim Rückflug von New York meine Kulturtasche aus dem unverschlossenen ( muss offen bleiben für Amerika) Koffer gestohlen. Das merkte ich aber erst als ich zu Hause war, als ich den Koffer öffnete. Ich hatte eine Reisegepäckversicherung und musste folgendes machen. Der Fluglinie AirBerlin per Fax den Schaden melden, meiner Hausratversicherung den Schaden melden, und eine Liste von den gestohlenen Sachen einschl. Quittungen der Neuanschaffungen der Reisegepäckversicherung zuschicken, einschl. des Gepäckscheins der Airline. Ich habe alle Kosten von der Versicherung erstattet bekommen. Hätte ich diese Gepäckversicherung nicht gehabt, hätte die Airline den Schaden ersetzen müssen, allerdings gibt es bei den Airlines nur Pauschalen dafür.

    LG

    Reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1217071927000

    @ginus

    das, was du da zitierst, sind die bedingungen für den einschluss einer reisegepäckversicherung.

    und die sind nicht in den normalen hasuratbedigungen enthalten.

    das muß man schon extra abschließen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1217072056000

    @bobbyt

    na ja, es ist dir bzw. deinem bruder frei gestellt, den fall seinem hausratversicherer zu melden. warum auch nicht. es kostet ja nichts.

    nur viele hoffnungen würde ich mir da nicht machen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mamaskito
    Dabei seit: 1194912000000
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    geschrieben 1217073338000

    Auf jeden Fall müssen die QUITTUNGEN mit eingereicht werden.

    Sei dankbar, daß Du nicht alles hast, was Du Dir wünscht - Du hättest sonst keine Träume mehr.
  • bobbyt
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    geschrieben 1217082909000

    Danke an euch alle,

    ich denke, wenn "die einen" nicht bezahlen wollen, dann halt "die anderen" ;)

    Sinnvollerweise wird mein Bruder zweigleisig fahren

    Liebe Grüße

    Peter

  • FrankundBianka
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    geschrieben 1217084729000

    Hi

    dein Bruder sollte nächstes Jahr, die selbe Route zur selben Zeit fliegen.

    Vielleicht hat ja der Langfinger auch wieder Dienst und die Hosen fehlen wieder.

    Nimm aber den selben Koffer mit, sag ihm, wegen des Wiedererkennungswertes für diesen.

    Bei Verdacht, gleich bei Einreise, Diebstahl melden.

  • Likkle
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    geschrieben 1217084766000

    Soweit ich weiß, darf ein Koffer zu Prüfungszwecken von offizieller Seite geöffnet werden. Wenn dazu das Schloß aufgebrochen werden muss, Pech!!

    Deshalb darf der Koffer ja z. B bei Reisen in die USA gar nicht verschlossen werden! Also denke ich nicht, dass man es mit einem Einbruch zu Hause gleichsetzen kann. was soll denn deiner Meinung nach geschehen, wenn der Koffer beim Durchleuchten, etwas enthält, was nicht genau definiert werden kann? Soll der Koffer einfach nicht transportiert werden? Da würdest du auch nicht begeistert sein...!

    Da ich immer sehr viele Medikamente mitführen muss, rechne ich immer damit, dass mein Koffer geprüft wird und ich habe auch schon ein paar Mal festgestellt, dass der koffer geöffnet wurde. Medikamentenverpackungen, die neu und verklebt waren, sind geöffnet worden, Kleidung lag anders im Koffer,war zerknittert usw. Ich lege immer ein Attest vom Arzt mit in den Koffer, dass ich die Medikamente dringend benötige und es hat auch nie etwas gefehlt.

    Allerdings hatte ich auch nie einen vermerk am Koffer, dass der aus zolltechnischen Gründen geöffnet wurde. Ist das wirklich Pflicht? Und wo beschwere ich mich, wenn kein Vermerk dran ist? Kann ich mich da überhaupt beschweren? (Sie können ja gerne reingucken, aber dann würde ich es auch gerne wissen und nicht erst später feststellen!) Ich weiss ja nicht einmal auf welchem flughafen der Koffer geöffnet wurde. Ich vermute meistens FFM, da das Gepäck von HAM über FFM durchgroutet wird!

    Gruß, Likkle

  • bobbyt
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1217089760000

    Hallo Likkle,

    hab mich mit dem Bundespolizeiamt und dem Zoll am Flughafen Frankfurt/Main in Verbindung gesetzt.

    Vom Bundespolizeiamt wurde mir mitgeteilt, dass Kontrollen (mit evtl. gewaltsamem Öffnen) der Gepäckstücke im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen stattfinden. Es ist aufgrund von EU-Richtlinien vorgeschrieben, danach einen Zettel mit dem Hinweis des Öffnens an sich und einer Auflistung evtl. entnommener Gegenstände einzulegen.

    Es wurde erklärt, dass diese Vorschrift in Deutschland befolgt wird. Für die Mitarbeiter in den Sicherheitsbereichen der Flughäfen in "Resteuropa" wird die Hand nicht ins Feuer gelegt. ;)

    Vom Zoll wird mitgeteilt, dass im innereuropäischen Flugverkehr zollrechtliche Kontrollen nur in begründeten Verdachtsfällen (Erkenntnissse über den Besitzer des Koffers, Hinweise, andere Verdachtsmomente) durchgeführt werden. Eine allgemeine Zollkontrolle findet ja nicht mehr statt.

    Grundsätzlich werden auch hier Hinweise an/in den Koffern angebracht/eingelegt. Außer es ist natürlich aus taktischen Gründen nicht geboten.

    So, was hilft uns das Ganze jetzt? :frowning:

    Wir leben in einem vereinten Europa und großteils nach Vorschriften, die durch die Solidargemeinschaft "Europa" festgelegt wurden.

    Und trotzdem müssen wir nach dem Grundsatz leben, dass "es nicht das Gleiche ist, wenn zwei das Selbe tun" (oder umgekehrt) :D

    Gruß

    Peter

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