Hallo!
Wie sieht es Erstattungsmäßig aus im folgenden Fall:
Habe aus einer großen Auswahl von Veranstaltern mich für einen bestimmten entscheiden, weil u.a. dieser für Einzelreisende Doppelzimmer zur Alleinbenutzung anbietet. Reine EZ kann man bei diesem Veranstalter gar nicht buchen!
Bei Anreise wurde mir gesagt, das Hotel sei ausgebucht (nach mir, auch Stunden danach checkten weiterhin noch Leute ein!!!) und ich müsse ein Einzelzimmer nehmen.
Genau das wollte ich nicht. Ich wollte zwar in dieses Hotel, die EZ waren aber wesentlich unattraktiver, kein Balkon, im Dachstuhl, deswegen sehr seh warm usw.
Der Rezeptionist bot mir an im Nachbarhotel nach freien Zimmern zu fragen oder auch als kleines Sorry einen kostenlose Safe.
Da ich ja Kurzurlaub machen wollte und nicht mich über angebliche Fakten aufregen habe ich halt das EZ akzeptiert, jedoch ziemlich enttäuscht!
Grade weil ich nicht wirklich glauben konnte, dass das Haus augebucht war. Und wenn dem so gewesen wäre, warum im Laufe des tages weiterhin problemlos weitere Gäste eincheckten.
Welches Entgegenkommen vom Veranstalter ist zu erwarten?
Gibt es da evtl. sogar schon irgendwelche rechtliche Regelungen, denn ich werde ja nicht der erste sein, dem soetwas passiert.
Die Suchfunktion habe ich benutzt, war jedoch erfolglos.
Danke für Eure Erfahrungen und Hinweise.
Frank