Warum zitierst Du eigentlich immer die AGB´s? Was einzig zählt in diesem Fall ist das BGB.
Ein unverschämtes Angebot: AIDA kündigt Reise
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geschrieben 1219360847000
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geschrieben 1219376273000
@Stauder sagte:
Warum zitierst Du eigentlich immer die AGB´s? Was einzig zählt in diesem Fall ist das BGB.
Wie kommt man nur auf einen derartigen Unsinn? Selbstverstaendlich zaehlen AGB, sie muessen halt nur wirksam in den Reisevertrag einbezogen worden sein und duerfen nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Warum sonst gibt es wohl AGB? Diese sind dazu da, um im gesetzlichen Rahmen zulaessige Grundvereinbarungen zu treffen. Das BGB kann nicht jeden Einzelfall fallbezogen loesen sondern nur einen allgemeinverbindlichen Rahmen vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens besteht in aller Regel genuegend Spielraum fuer eine Konkretisierung mittels AGB. In vielen Faellen laesst das BGB sogar ausdruecklich Abweichungen zu und entsprechende BGB-Regelungen finden dann nur dann Anwendung, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Gruss
Caveman
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geschrieben 1219390823000
Hallo caveman,
genau so ist es.
Bezüglich der ABG's hatte ich, wie schon erwähnt nciht nachgesehen, wie das dort vermerkt ist, ich denke aber, daß es dazu einen Passus gibt.
Noch einmal. Kein deutscher Richter wird hier einen Schadenersatz erkennen. Denn den verhinderten Urlaubern bleibt mehr als genügend Zeit andere Alternativen zu prüfen und den Urlaub gegebeenfalls anders zu verbringen. Das war beim zitierten Urteil nicht der Fall und nur darum wurde dieses auch so gesprochen.
Es ist für mich auch nur schwer vorstellbar, daß es für einen Urlaub nur so wenige mögliche Termine gibt. Klar möchte man als Kunde genau das haben, was man sich wünscht, doch wenn das halt jetzt nicht möglich ist, dann sucht man sich halt etwas Anderes. Es ist noch mehr als genug Zeit.
Außerdem bedeutet ja die komplette Vercharterung an eine Firma nicht unbedingt, daß die gleiche Reise nicht demnächst wieder buchbar ist. Denn eine Firma kann auch ein Reiseveranstalter sein. Somit ist nicht ausgeschlossen, daß das Angebot etwas später wieder exklusiv genau dort auftaucht.
Gruß
Berthold
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geschrieben 1219392052000
@ADEgi sagte:
Außerdem bedeutet ja die komplette Vercharterung an eine Firma nicht unbedingt, daß die gleiche Reise nicht demnächst wieder buchbar ist. Denn eine Firma kann auch ein Reiseveranstalter sein. Somit ist nicht ausgeschlossen, daß das Angebot etwas später wieder exklusiv genau dort auftaucht.
Das glaube ich nicht. AIDA verchartert ihre Schiffe oftmals an div. Versicherungen etc. Oft z. B. an die Deutsche Vermögensberatung. Gehe mal davon aus, dass es in diesem Fall etwas ähnliches sein wird.
Zu allen, die über AIDA meckern:
Wer nicht auf der AIDA war, kann sicherlich auch nicht beurteilen, wie es dort ist. Ich urteile ja auch nicht über Hotels, die ich noch nie von innen gesehen habe oder über Länder, die ich noch nie bereist habe!
Ich bin bisher vier Mal mit AIDA gefahren, momentan zieht es mich aber auch nicht mehr da rauf. Der Grund ist aber nicht die Partymeile (die es sowieso nicht mehr so extrem gibt, wie es mal war), sondern, weil die Leistungen in meinen Augen zurück gegangen sind und ich außerdem klassischere Schiffe bevorzuge (bzw. größere und wo mehr geboten ist; einrichtungstechnisch).
Party gibt es immer und überall. Aber dann muss ich da auch nicht hingehen. Nicht überall auf der AIDA wird Party gefeiert, man findet auch ruhige Plätze.
Den Reportagen im Fernsehen kann man wenig Glauben schenken. Als wir das erste Mal auf der AIDA waren und uns anschließend einen Film dazu angesehen haben, habe ich mich wirklich gefragt, ob das genau das Schiff war? Genauso waren wir letzes Jahr im Oktober auf der Costa Serena und schauten uns danach einen Film (der allerdings direkt in der Woche auf dem Schiff gemacht wurde; für die Gäste) an. Wir hätten es nicht wieder erkannt und wären wir nicht drauf gewesen und hätten wir nur den Film gesehen, dann wären wir sicher davon abgeschreckt gewesen. Denn auch da wurden nur die Partyeinlagen gezeigt. Wir haben davon rein gar nichts mitbekommen und wunderten uns, dass es so etwas auf dem Schiff gab.
Es ist völlig legitim, dass sich jeder seine eigene Meinung bildet, aber die Wortwahl finde ich hier teilweise etwas übertrieben.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Manuela
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geschrieben 1219392271000
Hallo Berthold,
ich habe jetzt mal die 16seitige Urteilsbegründung zumindest überflogen. Leider finde ich keine entsprechenden Hinweise darauf, dass das Urteil in Zusammenhang mit der kurzfristigen "Absage" steht. Vielleicht kannst du, denn nach deinen Worten schließe ich dass du das Urteil und die entsprechenden Kommentare aus der Fachliteratur dazu bestens kennst, die entsprechenden Passagen zitieren.
Auf Äußerungen wie:Es ist für mich auch nur schwer vorstellbar, daß es für einen Urlaub nur so wenige mögliche Termine gibt
oder doch wenn das halt jetzt nicht möglich ist, dann sucht man sich halt etwas Anderes.
möchte ich nicht näher eingehen, nur dass nach meiner Auffassung das Urteil des BGH etwas ganz anderes widergibt.
chepri
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geschrieben 1219394068000
Hallo Rol,
Das alles ist mehr als ärgerlich für Euch und wenn Ihr Zeitlich so angebunden seid um so mehr, ich habe gerade für Euren Zeitraum bei meinem Kreuzfahrtanbieter nachgeschaut und es gib für diesen Zeitraum genau 4 Kreuzfahrten!
Trotzdem würde ich den Weg zu Anwalt nicht gehen, es bringt wahrscheinlich wirklich nichts, außer Mehrkosten für Euch.
Stoniert kostenlos, schaut regelmäßig die Anbieter durch und bucht dann nach Euren belieben neu.
Ich gebe Dir vollkommen recht, ich bin auch kein AIDA Fan, aber ein Urteil kann ich nicht abgeben da ich noch nie mit Ihr gefahren bin, es aber wahrscheinlich auch nie tun, da ich die Kosten für AIDA einfach zu hoch finde im Vergleich mit anderen Reederein, ist meine persönliche Meinung.
Die Schiffe schauen jedoch toll aus und bieten einem Kreuzfahrer bestimmt einiges, Freunde von uns waren bereits 7x mit AIDA unterwegs und sind immer noch begeistert, sagen aber wie Du, dass seit AIDA verkauft wurde das Service zurückgeht!
Liebe Grüße Meex RCI Fan --------------------------------------- 1x Radiance ots 2007 (westliche Karibik) 1x Explorer ots 2008 (östliche Karibik) 1x Splendour ots 2008 (östliches Mittelmeer) 1x Navigator ots 2009 (Transatlantik) 1x Oasis ots 2010 (westliche Karibik) 1x Oasis ots 2010 (östliche Karibik) -
geschrieben 1219396113000
Hallo chepri,
ich kenne das Urteil nicht, da ich es nciht gelesen habe. Da es sich hier aber nicht um ein Grundsatzurteil handelt, sondern um diesen konkreten Einzelfall, darf aber mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle spielt.
Denn die Urlauber die geklagt hatten gaben ja an, gar nciht in den Urlaub gefahren zu sein und nur dann, oder wenn im Urlaub keine Erholung möglich war, kann man ja auch eine nutzlos aufgewendete Urlaubszeit anrechnen.
Hier müssten also die Buchenden nachweisen, daß es Ihnen nur möglich ist einen urlaub an Bord dieses Schiffes und bei dieser Reise zu verleben. Außerdem muß auch der Nachweis erbracht werden, daß eine zeitliche Verschiebung völlig ausgeschlossen ist. Genauso kann ich mir auch kaum vorstellen, daß ein Richter die grundsätzliche Erholung an einer verfügbaren Kabinenkategorie festmacht.
Nach meiner Meinung alles viel zu hohe Hürden, um eine relistische Chance auf Erfolg haben zu können. Kann mich zwar irren, glaube aber kaum, daß hier ein Gericht der Argumentation folgen würde.
Man denke ja auch daran, daß die betroffenen TUI ja in das erste Gerichtsverfahren gegangen ist, weil hier berechtigte Zweifel vorlagen bezüglich der verbrachten Urlaubszeit und schon das erste Urteil dürfte, so ich das richtig gelesen habe, nur aus vier Gründen so gefallen sein.
1. Die Kunden haben keinen anderen Urlaub gebucht.
2. Die Kunden müssen nicht nachweisen, daß Sie einen anderen Urlaub gebucht haben.
3. Die TUI konnte nicht nachweisen, daß die Kunden anderweitig im Urlaub waren.
4. Es erschien logisch, daß die Kunden keinen anderen Urlaub mehr verbringen konnten.
Spätestens beim vierten Punkt fällt die Klage hier ins Wasser, denn es ist nicht logisch anzunehmen, daß es den Buchern hier nicht möglich ist, für die angegebene Zeit eine andere Urlaubsmöglichkeit zu finden.
Denn sonst könnte ja bei jeglicher Umbuchung eines Hotels ebenfalls auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit geklagt werden. Soweit mir bekannt, ist dies aber nicht möglich. Das greift nur dann wenn das Ersatzhotel eine Erholung unmöglich gemacht hat, oder hätte.
Gruß
Berthold
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geschrieben 1219397641000
Berthold,
das besondere an dem Urteil ist, dass es genau NICHT darum ging, ob die Reisenden zu hause geblieben sind oder einen anderen Urlaub gebucht haben. (Sie hatten nämlich einen anderen Urlaub verbracht und es stand ihnen laut BGH trotzdem die Entschädigung zu.)
Rol
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geschrieben 1219403164000
ADEgi,
es lohnt sich, das Urteil zu lesen. Darin werden schon Grundsatzentscheidungen getroffen. >>klickmich! <<
Gruß
Manfred
Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии! -
geschrieben 1219405518000
Hallo Manfred,
ich habe das Urteil mal "quer" gelesen. Zu mehr hatte ich keine Zeit. nach meiner Meinung lese ich hier genügend Gründe, warum das ein komplett anderer Fall ist.
Der Zeitfaktor wurde im Urteil nicht erwähnt, spielt aber sicher eine Rolle, daß der Kläger dort seinen Urlaub zuhause vebracht hat. Er ist nirgends anders gewewsen. Somit wird der Urlaub im April zuhause nicht gleichgesetzt mit einem Urlaub im April auf den Malediven. Ein ganz wesentlicher punkt im Urteil!
Das Urteil ist so sicher auch richtig und korrekt, ich glaube aber nicht, daß es in diesem Fall auch nur ähnlich ausfallen könnte, da nach meiner Meinung viel zu wenige Fakten übereinstimmen und vor allem noch massenhaft Zeit vorhanden ist eine Alternative zu diesem Urlaub zu finden.
Somit bleibe ich auch nach "grobem" durchlesen des Urteils dabei, daß nach meiner Meinung nichts dabei herauskommen wird. Werden wir aber wohl in spätestens ein bis zwei Jahren ohnehin erfahren, wenn die ganzen Instanzen abgearbeitet sind.
Gruß
Berthold