Ja genau auf das Anschreiben und die 1.Erinnerung der SÖP
keine Reaktion der Airline.
Aber nächste Woche weiß ich mehr.
Falls Interesse besteht kann ich das Ergbnis hier mitteilen .
Gruss
Simone
Ja genau auf das Anschreiben und die 1.Erinnerung der SÖP
keine Reaktion der Airline.
Aber nächste Woche weiß ich mehr.
Falls Interesse besteht kann ich das Ergbnis hier mitteilen .
Gruss
Simone
... aber unbedingt besteht Interesse!!
Ich bin gespannt - und sicherlich nicht nur ich ...
Wir waren im Oktober auch von den Flugstreichungen (Rückflug von Rhodos sollte am 6.10. sein) betroffen - Nur-Flug-Buchung bei TuiFly (Hotel, Mietwagen etc. separat gebucht).
Wir haben heute von unserem Anwalt die Nachricht erhalten, dass TuiFly uns die angefallenen Kosten für den verlängerten Aufenthalt und für die in Eigenregie organisierte Rückreise (TuiFly hatte uns dazu aufgefordert, da man selbst nicht in der Lage war - wir haben einen kompletten Urlaubstag mit Telefonaten, Einholen von Informationen, Fahrt zum Flughafen und zurück, und dem Organisieren des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise verbracht) erstattet, jedoch nicht die Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 400 p.P. .
("wenn sich massenhaft Crewmitglieder gleichzeitig und extrem kurzfristig krank melden, kann man den Flugbetrieb leider nicht aufrecht erhalten. Es handelte sich um außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches unserer Fluggesellschaft lagen. Für eine solche unvorhersehbare Situation kann die Fluggesellschaft keine Vorsorge treffen. Trotz Ergreifung aller in dieser Situation zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen war es nicht möglich, sofortigen Ersatz zu bieten und Ihre Mandanten immer rechtzeitig mit aktuellen Informationen zu versorgen")
Wegen der Ausgleichszahlung wird jetzt geklagt - schauen wir mal, was dabei herauskommt - ich gehe davon aus, dass es lange dauern wird, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Über die SÖP braucht man allerdings auch einen langen Atem - dort haben wir einen anderen Anspruch laufen für eine Flugverspätung im Mai (Rückflug von Korfu - ebenfalls TuiFly)
Das beschreibt ziemlich exakt das Verhalten, welches bei mir auf Unverständnis stößt:
Alle Kosten werden erstattet, somit ist der Kunde entschädigt im Sinne gänginger Rechtsauffassung.
Reicht aber nicht, also klagt man zusätzlich auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung gem. VO(EG)261/04.
Natürlich wundert man sich dann über ggf. saftige Preisanstiege für die Tickets ... das passt ganz geschmeidig in das Bild der Bereicherungsmentalität der Branche und hat natürlich nichts mit dem eigenen Verhalten zu tun ...
Es steht dir frei, dein Unverständnis zu äußern - deine Argumentation teile ich aber nicht, denn die Kostenerstattung ist eine Sache, der Stress und Ärger, der uns entstanden ist, eine andere. Wir haben nicht nur einen kompletten URLAUBSTag mit Telefonaten (mit z.T. unverschämten Mitarbeitern der TuiFly "es ist ihr Problem, wie sie von da wegkommen"), Fahrt zum Flughafen, Organisation des weiteren Aufenthaltes und der Rückreise verbracht, sondern mußten zusätzliche Urlaubstage bzw. unbezahlten Urlaub nehmen, und haben durch die Tatsache, dass es keinen Rückflug zu unserem "Heimat"flughafen (wo unser Auto stand) gab, einen weiteren halben Tag auf der Autobahn verbracht ... - was hat das mit den erstatteten Mehrkosten zu tun?
Und nein - ich wundere mich nicht über saftige Preisanstiege für Flugtickets - es steht mir ja immer frei, ein Angebot anzunehmen oder nicht
Hast du den Schaden durch die zusätzlichen Urlaubstage beziffert und verlangt?
M.M.n. wäre das ebenfalls ein erstattungsfähiger Posten.
"Stress und Ärger" bezifferst du demnach mit 400€ pro Ticket?
Damit bestätigst du meine Haltung hinsichtlich der Angemessenheit.
Es ist ökonomische Logik, dass solche Risiken auf den Ticketpreis umgelegt werden müssen. Die Wahl zu haben ist keine besonders erwähnenswerte Option, man hat eben nur noch die Wahl zwischen teurer und viel teurer.
Mir ist allerdings vollkommen klar, dass ich mit solchen Überlegungen auf taube Ohren stoße und sie im Jubel über massenhafte Klagen der ach so seriösen Inkassounternehmen untergehen.
Wutbürger halt ...
Wir erleben hier gerade wieder einmal "live und in Farbe" wie "gefühltes Recht" in weiten Teilen keinerlei Zusammenhang oder gar Übereinstimmung mit tatsächlicher Rechtsprechung hat.
Und wie sieht die "tatsächliche" Rechtsprechung in diesem Fall aus?!?
@Confuhr sagte:
Wir haben heute von unserem Anwalt die Nachricht erhalten, dass TuiFly uns die angefallenen Kosten für den verlängerten Aufenthalt und für die in Eigenregie organisierte Rückreise (TuiFly hatte uns dazu aufgefordert, da man selbst nicht in der Lage war - wir haben einen kompletten Urlaubstag mit Telefonaten, Einholen von Informationen, Fahrt zum Flughafen und zurück, und dem Organisieren des verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise verbracht) erstattet, jedoch nicht die Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 400 p.P. .
Die obige Frage hat Euer Anwalt doch schon beantwortet.
LG
Sokrates
...und @vonschmeling hat es auch, eigentlich recht eindeutig und verständlich, dargelegt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!