• Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
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    geschrieben 1485972412668 , zuletzt editiert von Confuhr

    Ganz im Gegenteil - der Anwalt rät zur Klage - und vonSchmeling hat lediglich ihre Einschätzung sowie ihre Meinung mitgeteilt - wie die Gerichte in diesem Fall entscheiden werden, kann auch sie sicher nicht vorhersagen.

    Mir ging es hier auch lediglich darum, auf die Frage von "mewchen", wie es anderen Betroffenen bisher ergangen ist, zu antworten, und nicht um Bewertungen der Vorgehensweise oder Erfolgsaussichten.

    LG Conny
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1485975996839

    Fast korrekt, ich habe sogar nur meine Ansicht zum Klagewillen wiedergegeben und noch nicht einmal eine Einschätzung hinsichtlich möglicher prozessualer Entscheidungen.

    Allerdings kann man bezüglich des "Ratschlags" des Anwalts dessen tatsächliche Substanz zum Wohle der Betroffenen unterschiedlich betrachten, wird euch doch kaum ein Autoverkäufer sagen "Sie sollten diesen Wagen nicht kaufen" ... ?

    Die tatsächliche Rechtsprechung für die fragliche Causa oder ähnlich gelagerte ist ergo noch nicht überliefert und wird es bis zu einem rechtskräftigen Urteil sicherlich noch geraume Zeit dauern. Was man einigermaßen als gesetzt annehmen darf ist der Umstand, dass die Beklagte höchst wahrscheinlich bereit ist sich durch alle zu Gebote stehenden Instanzen gegen ein Urteil zu ihren Ungunsten zu wehren. Die Gelegenheit, ihrerseits hier ein Exempel zu statuieren wird sie sich nicht entgehenlassen.

    Dank enormem Theaterdonner und Kriegsgeschrei der "Profiteure" einer Klagewelle dürfte sich die Vorbereitung ausgezeichnet befinden und die denkbar fuchsigste Riege der Füchse der Profession mit dem Sachverhalt unterm Kopfkissen einschlafen.

    Spannend.

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  • mewchen
    Dabei seit: 1219276800000
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    geschrieben 1486073070641

    Also erst mal DANKE an R_Heinz, Conny und die anderen Schreiber. Immerhin hab ich jetzt nicht mehr das Gefühl alleine zu sein. Mich würde auch interessieren, wie euer Fall weiter entschieden wird.

    Ich warte immer noch auf die Rückmeldung meiner Rechtschutzversicherung, um zu wissen, ob Reiserecht mit abgedeckt ist oder nicht.

    Ansonsten werde ich wahrscheinlich auch ein Portal in Anspruch nehmen.

    Werde euch hier auch auf dem Laufenden halten...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1486082129071

    Das gefühlte Alleinsein erscheint bei den sattsam breitgetretenen tausendenden von Einreden bereits etwas verfehlt ...

    Die "Portale" sind gewinnorientierte Inkassounternehmen und keine gemeinnützigen Einrichtungen.

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1486107733695 , zuletzt editiert von Holginho

    @mewchen: Wichtig ist bei dieser Sache für Dich nicht nur eine Antwort auf die Frage, ob Reiserecht in Deinem Rechtsschutz enthalten ist, sondern mindestens genaiso der Aspekt, ob der Versicherer (falls denn dann Reiserecht beinhaltet ist) Deinem Anliegen in diesem Fall überhaupt folgt. Rechtsschutz zu haben bedeutet noch lange nicht zwangsläufig, daß der Versicherer auch jedes Ansinnen unterstützt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1486109150634

    Seit wann wird man denn zweimal für ein und denselben Sachverhalt entschädigt?

    Das Ding heißt "Entschädigungspauschale" und nicht "Anzahlung für den nächsten Urlaub". Sollte sich der ein oder andere Flugreisende vielleicht mal klar machen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1486111230266

    Eben. Gemäß gängiger Rechtsauffassung können Betroffene entweder ihren tatsächlichen Aufwand verlangen oder die pauschale Entschädigung gem. EU Fluggastrechteverordnung. Letztlich sollte man sich bei dem zur Klage ratenden Anwalt erkundigen, ob die Beklagte etwa die bereits erstatteten Beträge zurückverlangen kann bzw. der pauschale Betrag darauf anzurechnen ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simone25
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    geschrieben 1487101921520

    Kurze Info.

    Air Berlin hat eingelenkt und gezahlt.

    Gruss

    Simone

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1487102125323 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Was "gezahlt"?

    Eine Spezifikation wäre einigermaßen hilfreich! Zudem ein Hinweis, inwiefern deine Causa von der kürzlich streitgegenständlichen "Massenerkrankung" betroffen war?

    Um genau diese Thematik geht´s hier aktuell - im Gegensatz zu einem "Einzelfall" von Krankmeldung, wozu es schon reichlich abrufbare Rechtsprechung gibt.

    Ich möchte Vermischung verschiedener Ausgangslagen vermeiden mit dieser Nachfrage, diese könnte sich negativ auf Einredeentscheidungen auswirken mangels korrekter Vergeiche.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
    Beiträge: 92
    geschrieben 1487103356938

    ganz am Anfang hatte ich schon geschrieben das wir auch eine Flugverspätung wegen Krankheit eines Crewmitgliedes hatten.

    Da Air Berlin nicht auf unser Schreiben reagiert hat, haben wir den Vorgang an die SÖP gegeben.

    Heute haben wir unsere Forderungen von Air Berlin erhalten.

    Gruss

    Simone

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