Fast korrekt, ich habe sogar nur meine Ansicht zum Klagewillen wiedergegeben und noch nicht einmal eine Einschätzung hinsichtlich möglicher prozessualer Entscheidungen.
Allerdings kann man bezüglich des "Ratschlags" des Anwalts dessen tatsächliche Substanz zum Wohle der Betroffenen unterschiedlich betrachten, wird euch doch kaum ein Autoverkäufer sagen "Sie sollten diesen Wagen nicht kaufen" ... ?
Die tatsächliche Rechtsprechung für die fragliche Causa oder ähnlich gelagerte ist ergo noch nicht überliefert und wird es bis zu einem rechtskräftigen Urteil sicherlich noch geraume Zeit dauern. Was man einigermaßen als gesetzt annehmen darf ist der Umstand, dass die Beklagte höchst wahrscheinlich bereit ist sich durch alle zu Gebote stehenden Instanzen gegen ein Urteil zu ihren Ungunsten zu wehren. Die Gelegenheit, ihrerseits hier ein Exempel zu statuieren wird sie sich nicht entgehenlassen.
Dank enormem Theaterdonner und Kriegsgeschrei der "Profiteure" einer Klagewelle dürfte sich die Vorbereitung ausgezeichnet befinden und die denkbar fuchsigste Riege der Füchse der Profession mit dem Sachverhalt unterm Kopfkissen einschlafen.
Spannend.