Ein Krankheitsfall ist eine Sache und exkulpiert dieser das Luftverkehrsunternehmen regeläßig nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04).
Diskutiert wurde hier aktuell jedoch die Anspruchslage nach den massenhaften Krankmeldugen im Zuge einer strategischen Planung (mit mutmaßlichen Auswirkungen auf nicht nur das fliegende Personal).
War denn dein Operating von genau diesem betroffen?
Falls nicht ist dein Beitrag zu differenziert zu betrachten. Dabei ist es vollkommen unwichtig wohin der Flug ging, interessant wäre allein wann genau (im Grunde auf max. 5 Tage hin oder her) um den Sachverhalt auf die Relevanz zur Thematik "Massenhaft krank - welcher Anspruch?" zu begrenzen.