• Koimäulchen
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    geschrieben 1259704811000

    Auch wir sind auf die "Schnäppchenpreise" bei Alltours reingefallen:

    Alltours wirbt z.Zt. mit Schnäppchenreisen und Preisreduzierungen bis39%. Als wir der Meinung waren, eine solche Schnäppchenreise in unseremReisebüro gefunden und verbindlich schriftlich gebuchtzu haben, wurde uns diese Reise kurzerhand  nach einigen Tagen vonAlltours storniert mit der Begründung, es handle sich leider um einenEingabefehler im System und wir sollten über 2000 Euro mehr zahlen.(Statt der schriftlich gebuchten 3600 Euro wurden plötzlich 5700 € verlangt.)

    Wir baten um Kulanz aufgrund des angeblichen Eingabefehlers und einAngebot, wie man den Schaden nun beheben könne, da uns nun guteAngebote von anderen Reiseveranstaltern zwischenzeitlich natürlichverloren gingen, da sie vergriffen sind.

    Leider hält man es beiAlltours noch nicht einmal für nötig, eine Stellungnahme zu geben. Vonuns geschriebene Briefe mit Fristsetzung werden einfach ignoriert.

    Selbst nach telef. Rückfrage bei Alltours , durch unser Reisebüro,wurde diesem mitgeteilt, dass man meine Schreiben ganz bewusstignorieren würde. Ich hätte schließlich  die Möglichkeit die Reise von5700€ wieder zu stornieren, die uns jetzt von seiten Alltours angebotenwurde. Somit sei die Angelegenheit für Alltours erledigt und sie sähendeshalb auch nicht die Notwendigkeit mit mir in einen Schriftwechsel zutreten.

     Selbst nach schriftlicher  Androhung unsererseits, das wiruns bei keiner Einigung gezwungen sähen,  Presse und Medieneinzuschalten erhielten wir  keinenrlei Resonanz. Versteht man so etwasunter Kundenpflege?

    Ich bin der Meinung, dass dies absolut unfaire Wettbewerbsmethoden sind.

    Erst wird der Kunde durch massive, breit gefächerte Rundfunkwerbung mitDumpingpreisen angeködert,  im Reisebüro findet man die reduziertenPreise tatsächlich und wenn es dann zu einer Buchung gekommen ist, wirdDiese seitens Alltours ganz einfach wieder storniert. (RaffinierteWerbemethode) Andere Reiseveranstalter, die wirklich faireSonderangebote hatten,   sind somit für uns ausgeschaltet.

     Bekannte von uns, welche diese  Reise unabhängig von uns in einemanderen Reisebüro ebenfalls im guten Glauben gebucht haben, geht esgenau so. Statt 4800 € verlangt man plötzlich 7400 Euro!!

    Unsere Meinung ist :  Dies gehört an die Öffentlichkeit!!

  • Lexilexi
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    geschrieben 1259739460000

    @koimäulchen

    sicherlich sehr ärgerlich, was euch da passiert ist.

    und meine meinung ist auch, dass man sich dagegen wehren sollte bzw. seinen protest klar und deutlich zum ausdruck bringt.

    allerdings weiß ich nicht, was man als verfasser von derartigen "drohungen", wie 

     

    " Selbst nach schriftlicher  Androhung unsererseits, das wiruns bei keiner Einigung gezwungen sähen,  Presse und Medieneinzuschalten erhielten wir  keinenrlei Resonanz. Versteht man so etwasunter Kundenpflege? "

    erwartet?

    stellt man sich dann vor, dass der va einknickt und um gnade bettelt?

    kann ich mir nicht so ganz vorstellen. 

    auch kann ich deine theorie von der

    "(RaffinierteWerbemethode)"

    nicht so ganz nachvollziehen.

    nachhaltige positive werbung wird aus deinem fall wohl nicht hervor gehen.

    ich gehe mal davon aus, dass ihr die teure reise nicht annehmen werdet.

    was genau hat alltours also mit dieser methode gewonnen?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1259745814000

    Auch wenn ich mich zum 10. mal wiederhole.

    Ein Schreiben an alltours dass ihr von eurem gueltigen Vertrag (ich gehe mal davon aus dass ihr eine Auftragsbestaetigung habt) nicht zuruecktretet und auf Erfuellung des Vertrages, mit dem urspruenglichen Preis, besteht.

    Dann muss alltours Klage einreichen und beweisen dass ein Irrtum vorlag. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt wuerde ich dem ganz gelassen entgegen sehen.

    Ach ja, und das ist nicht meine Privatmeinung sondern steht so im BGB.

  • DIOAHNA
    Dabei seit: 1259366400000
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    geschrieben 1259746182000

    @ lexilexi

    Es ist evtl. keine gute Werbemethode aber ein wirksames Mittel Kunden zu den Vollpreisen zu drängen. Man versetze sich in die Lage älterer Mitmenschen oder in Betroffenen die nächste Woche schon Fliegen wollen.  Der Urlaub ist bei beiden Areitgebern beantragt und genehmigt, die Reisevorbereitungen wurden getätigt. Jetzt soll man umbuchen oder was soll man jetzt machen? (Vogel friss oder stirb)

    @

    Ich bin immer noch der Auffassung was man Bestätigt sollte man auch halten. Wer Bestätigungen automatisch versendet handelt meiner Ansicht nach fahrlässig. Gewiss, automatisches versenden ist kostengünstiger, eine Rechtabteilung deswegen zu unterhalten bestimmt auch.

    §119 BGB wurde vor dem Internet geschrieben und darf keine Generalausrede für schlecht gepflegte Datenbanken sein.

    Alle Betroffenen haben bereits Geld an den RV überwiesen. Wir haben heute den 02.12.2009 der RV erkannte sein Fehler am 20.11.2009, leider haben wir unser Geld noch immer nicht zurück. Jetzt verstehen wir immer noch nicht, wie man davon ausgehen kann, dass uns kein Schaden entstanden ist und wir ja lediglich in den Zustand vor der Buchung versetzt wurden?

    Wir möchten auch klar stellen, dass die meisten Betroffenen nicht im Internet sondern in Ihrem Reisebüro gebucht haben.

  • DIOAHNA
    Dabei seit: 1259366400000
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    geschrieben 1259747203000

    @mkfpa

    ich bin auch der Meinung wer Fehler macht muss Diesen auch Beweisen. Und nicht einfach sich auf §119 BGB berufen und damit ist alles gut.

    Jedoch bucht der RV die Reise aus und der Kunde muss warscheinlich dann auf Ausführung der Reise klagen. Der RV geht wie schon von anderen Betroffenen beschrieben bewusst auf Stur und ignoriert jeden gütlichen Einigungsversuch! Die Telefonistin geht einem ins Wort und labert Ihren Text vom Bildschirm ab! D.h. der RV ist geübt in diesem Verfahren. Deshalb sollte unsere Rechtssprechung für mehr Kundenschutz sorgen!

    Fehler können geschehen sollten aber nicht zum Schaden anderer führen!

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1259752111000

    @DIOAHNA sagte:

    Wir möchten auch klar stellen, dass die meisten Betroffenen nicht im Internet sondern in Ihrem Reisebüro gebucht haben.

     

    Was möchtest Du mit dieser "Klarstellung" sagen?

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1259752676000

    Nein DIOHANA, der Kunde muss nicht klagen (denn der hat ja erstmal einen gültigen Vertrag) sondern der RV muss klagen um seinen Erklärungsirrtum durchzusetzen.

  • DIOAHNA
    Dabei seit: 1259366400000
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    geschrieben 1259754285000

    @ captainJarek

    das es sich nicht wie im BGH Urteil um ein Übertragungsfehler der Daten ins Internet handelt. Und auch nicht wie in im Anfechtungsschreiben vom RV angedeutet einen Tippfehler bei der Buchung ins Buchungssystem. Sondern einfach nur um Schlamperei in der Datenbank des RV!

    @ mkfpa

    leider bekommt man keine Tickets und keine Hotelgutscheine vom RV. Wie soll man die ohne Klagen bekommen?

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1259867985000

    Nun sollte es auch @mkfpa klar sein, das der RV nicht klagen muss, weil es -wie ich schon so oft gesagt hatte- keinen gültigen Reisevertrag mehr gibt. Den hat der RV wg. seines Irrtums zurückgezogen. Es liegt nur noch das neue ( sicher unanständige ) Angebot über einen anderen Reisevertrag auf dem Tisch. Wenn der Bucher auf dem ersten Reisevertrag bestehen will, muss er den RV auf Erfüllung vertragen. @ DIOAHNA hat völlig zu Recht gesagt, wenn keine Flugtickets und keine Hotelvoucher kommen, können wir die Reise nicht antreten. So einfach ist das.

    Hat aber nichts damit zu tun, das sich Alltours völlig unverständlich nach den postings hier auf Tauchstation begibt. Abschläge von bis zu 39% für die Sommersaison incl. der Frühbucheraktionen werden in den Werbeaussagen von nahezu allen RV avisiert. Das wäre nachprüfbar und daher auch ok.

    Aber die Kommunikation mit den wie hier sich offenbarten Betroffenen zu verweigern ist absolut inakzeptabel. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, das ein Medium wie HC auch von den involvierten RV gelesen wird, speziell, wenn es das eigene Unternehmen betrifft. Ein Imageschaden, der sicher wehtut.  Warum hängt man sich dann nicht ans Telefon und spricht mit den Betroffenen ? Wieviel Leute sind denn von dem Systemfehler betroffen ? Auch die RV sollten doch wissen, das negative Schlagzeilen sich verstärkt potenzieren. Für mich hat das Qualitätsmanagement von Alltours total versagt, oder man hat -das wäre noch schlimmer- die Medienwirksamkeit unterschätzt.

    Ich weiss, kein Trost für die Betroffenen: durch die unmittelbare Auflösung des Reisevertrages durch den RV ist nach geltendem Recht zunächst mal kein Schaden eingetreten, weil alles wieder auf Null gestellt wurde. Was aber trotzdem an Schadensersatzforerungen möglich wäre habe ich bereits beschrieben.

    Gruss Gabriela

  • Bonita96
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    geschrieben 1259868958000

    Mir erschliesst sich auch nicht, was du in diesem Beispiel als Willenserklärung deklarieren willst. Es ist aus Sicht des RV die festgestellte Tatsache, das es einen Irrtum gegeben hat. Und über diesen Irrtum informiert er seinen Vertragspartner mit den entsprechenden Konsequenzen. Und erkläre mir bitte auch, was in einem Zivilprozess anders ist, was die Beweispflicht angeht. Auch für eine Behauptung muss ich den Wahrheitsbeweis darlegen.

    Gruss Gabriela

    Gruss Gabriela

    Ich werde Dir gar nichts erklären. Wenn Du Fragen zum Zivilprozessrecht hast, geh an die Uni oder frag Deinen Anwalt. Du gibst hier Rechtsberatung, für die Du gar keine Verantwortung übernehmen kannst. Ich hoffe, dass sich die ratsuchenden User nicht blind auf das verlassen, was Du schreibst.

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