auch wenn du es noch hundertmal schreibst, das der RV seinen Irrtum beweisen muss: du irrst ! Der RV ist derjenige, der den ( seinen ) Irrtum feststellt und das geschlossene Vertragsverhältnis unverzüglich auflöst. Da der RV wohl unter diesen Umständen sich nicht selber verklagen wird, muss der Betroffene ( der Urlauber ) den RV verklagen und für seine Klage den Beweis antreten. Noch gilt in Deutschland das hohe Recht, das niemand seine Unschuld beweisen muss, sondern das ihm eine Schuld nachgewiesen wird. Also mit deinen Behauptungen: nun beweise mal, das es ein Systemfehler war geht es Gott sei Dank nicht. In dieser Problematik gibt es schon mehrere Urteile, und noch viel mehr Urteile in Sachen Preisauszeichnungspflicht und Verbindlichkeit und damit Rechtsanspruch auf den tatsächlich ausgezeichneten Preis. Und wie sich hier Alltours verhalten hat ist das eine 100%ige Übereinstimmung mit geltender Rechtssprechnung. Von der neuen Rechnung und die plumbe Aufforderung zu bezahlen mal abgesehen.
Du tust den hier Betroffenen keinen Gefallen, wenn du ihnen eine scheinbare Rechtssicherheit vorgaukelst. Bis auf das von privacy zitierte Urteil gibt es bis heute kein weiteres Urteil, was deine hier geäusserten Ansichten unterstützen würde.
Gruss Gabriela
Allerdings bin ich auch der Meinung, das dieser völlig unzufriedenen stellende Sachstand einer Klärung bedarf. Und möglicherweise ist dafür das Urteil des Amtsgerichtes Hannover ein erster Schritt dafür.