Es ist vermutlich müßig hier zu schreiben, da die Fronten sehr verhärtet sind, aber ich habe gerade fünf Minuten Langeweile.
Es wurde ein Reisevertrag abgeschlosen, den der Veranstalter wegen Irrtums für ungültig erklärt. Der Reiseveranstalter zahlt vermutlich die Anzahlung zurück und macht sonst gar nichts.
Will der Reisebucher aber den Veranstalter verpflichten, ihm (dem Bucher) die Reise zu dem ursprünglich festgesetzten Preis zu verkaufen, bleibt ihm (dem Bucher) nichts anderes übrig als den Veranstalter zu verklagen. Er, der Bucher, muss also vor Gericht gehen, wenn er etwas erreichen will. Denn der Veranstalter wird den ****** tun.
So, und vor Gericht gelten die allgemeinen Beweisgrundsätze im Zivilgerichtsverfahren. Da muss dann der Veranstalter den Irrtum beweisen oder zumindest glaubhaft machen.
Und jetzt sind die fünf Minuten rum.
Gruß
Manfred