• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1259869495000

    @Bonita96:

    was hast du eigentlich mitzuteilen ?? Entzieht sich mir total. Im übrigen mache ich hier keine Rechsberatung, sondern sage meine Meinung. Für eine Rechtsberatung -wenn ich es dürfte- würde ich Geld verlangen. Du darfst eine andere Meinung als ich haben, aber dann äussere dich hier mit mehr Substanz in der diskutierten Sache.

    Gruss Gabriela

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1259882622000

    @gabriela_maier sagte:

    Nun sollte es auch @mkfpa klar sein, das der RV nicht klagen muss, weil es -wie ich schon so oft gesagt hatte- keinen gültigen Reisevertrag mehr gibt. Den hat der RV wg. seines Irrtums zurückgezogen.

     

    Leider muss ich dich enttaeuschen, denn ich teile deine Meinung immer noch nicht.

    Nach deiner Logik koennte ich jeden beliebigen Vertrag abschliessen. Denn sobald ich das Zauberwort Irrtum sage ist der Vertrag, nach deiner Interpretation, nicht mehr gueltig, weil ich ihn ja zurueckgezogen habe.

    Und dass widerspricht allen Erfahrungen die ich im Contract Management gemacht habe.

    Richtig ist allerdings das ich als Kunde erstmal ein Problem habe falls ich Tickets und Hotelvoucher noch nicht bekommen habe.

  • Bonita96
    Dabei seit: 1219276800000
    Beiträge: 110
    geschrieben 1259926333000

    @gabriela_maier sagte:

    @Bonita96:

    was hast du eigentlich mitzuteilen ?? Entzieht sich mir total. Im übrigen mache ich hier keine Rechsberatung, sondern sage meine Meinung. Für eine Rechtsberatung -wenn ich es dürfte- würde ich Geld verlangen. Du darfst eine andere Meinung als ich haben, aber dann äussere dich hier mit mehr Substanz in der diskutierten Sache.

    Gruss Gabriela

      Dann mach bitte deutlich, das Du hier nur Deine Meinung schreibst!

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1259928371000

    Es ist vermutlich müßig hier zu schreiben, da die Fronten sehr verhärtet sind, aber ich habe gerade fünf Minuten Langeweile.

    Es wurde ein Reisevertrag abgeschlosen, den der Veranstalter wegen Irrtums für ungültig erklärt. Der Reiseveranstalter zahlt vermutlich die Anzahlung zurück und macht sonst gar nichts.

    Will der Reisebucher aber den Veranstalter verpflichten, ihm (dem Bucher) die Reise zu dem ursprünglich festgesetzten Preis zu verkaufen, bleibt ihm (dem Bucher) nichts anderes übrig als den Veranstalter zu verklagen. Er, der Bucher, muss also vor Gericht gehen, wenn er etwas erreichen will. Denn der Veranstalter wird den ****** tun.

    So, und vor Gericht gelten die allgemeinen Beweisgrundsätze im Zivilgerichtsverfahren. Da muss dann der Veranstalter den Irrtum beweisen oder zumindest glaubhaft machen.

     

    Und jetzt sind die fünf Minuten rum. ;)

     

    Gruß

     

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1260119208000

    @Bulgarienfan:

    du hast den Tatbestand völlig korrekt beschrieben. Aus der bisherigen Rechtsprechung ist leider aber nur festzustellen, das es meines Wissens nach bis heute kein Urteil gegeben hat, das die RV gezwungen hat -unabhängig, ob sie einen Systemfehler nachgewiesen oder diesen nur glaubhaft gemacht haben- eine Reise zu dem erstgenannten Preis verkaufen zu müssen.

    Möglicherweise hat das mutige Urteil des AG Hannover eine gewisse Signalwirkung, um in einer oberen Instanz den RV`n gewisse Verpflichtungen aufzuerlegen. Und wenn es nur eine Frist wäre, in der der RV den Irrtum anzuzeigen hat ( anstelle von bisher "unverzüglich" ).

    Da ist -wie übrigens auch bei den Überbuchungen- noch eine Menge möglich.

    Gruss Gabriela

  • SueCologne
    Dabei seit: 1089763200000
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    geschrieben 1260363269000

    Der Grundsatz im Vertragsrecht lautet: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

    Es geht auch gar nicht um den Irrtum, sondern um die Erhöhung des Reisepreises nach Buchung, und dafür hat das Reiserecht auch seine §.

    z.B. im §651a BGB :

    (4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.(5) Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 4, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässig Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

    Liebe Grüße aus Köln Sue
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1260380154000

    Schade, ich dachte, das hatten wir hier schon  geklärt. Es geht nicht um eine nachträgliche Preisänderung des RV, für die er sich rechtfertigen müsste, hier geht es tatsächlich darum, das ein Vertrag -wegen eines Irrtums durch den RV- erst gar nicht zustande gekommen ist. Wir reden daher nicht von einem Vertrag mit seinen Folgen für einen Preisunterschied, wir diskutieren hier darüber, ob der RV ein Recht auf Rücknahme des Vertrages hat, wenn er -aus heutiger Sicht so formuliert- diesen Irrtum unverzüglich anzeigt. Wobei, und da wiederhole ich mich, unverzüglich ein wachsweicher Begriff ist.

    Gruss Gabriela

  • Divemaid
    Dabei seit: 1258848000000
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    geschrieben 1260558283000

    Soweit ich weiß, haben Gerichte bisher so entschieden, daß es zu Irrtümern kommen kann. Und da es sich hier nachweisen läßt, daß die gleiche Reise bei anderen Veranstaltern wesentlich teurer angeboten werden, wird sich dieser Irrtum daran beweisen lassen.

    Man sollte eventuell auch nochmal die AGB von Alltours lesen, wenn es dort auch drinsteht und nicht mit dem BGB klidiert ist es o.k. so.

    Man sollte sich aber nicht unbedingt dazu in der Richtung äußern " Finger weg von Alltours" - das geht zu weit.

    Und vielleicht solltet Ihr das Geld, was Ihr dem Anwalt geben wollt liber in das Hotel investieren, dann klappt´s auch noch mit dem Urlaub.

    In D bekommt der Anwalt nämlich sein Geld in jedem Fall, auch wenn Ihr verliert, was sehr wahrscheinlich ist. Ein guter Anwalt hätte von einer Klage abgeraten.

  • fallerof
    Dabei seit: 1092096000000
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    geschrieben 1260641438000

    @Divemaid:

    So nach dem Motto: Immer gleich den Schwanz einziehen und sich alles gefallen lassen.

    Nein, nein, so geht es nicht. Und ich freue mich, daß sich hier die Betroffenen Rat suchen, sich zusammenschließen und sich auch entsprechend wehren. Man kann sich wirklich von den Reiseveranstaltern nicht alles gefallen lassen und sollte auch seine eigenen Rechte einfordern, in welcher Form auch immer.

    Eins freut mich besonders. Die User von HC machens richtig und nennen Roß und Reiter; Wenn Veranstalter so mit ihren Kunden umgehen, sollten sie sich nicht wundern, daß sie Buchungsrückgänge haben.

    Und das ist gut so....

    Ein schönes Advendswochenende wünscht

    Wolf-Dieter

    " Wer lebt, sieht viel. Wer reist, sieht mehr " - Arabisches Sprichwort -
  • Rathaus01
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    Beiträge: 758
    geschrieben 1260866995000

    Hallo, derartige Themen haben wir ja schon reichlich gehabt.

    Was ich besonders schändlich finde, dass sich die RV auf Irrtum berufen können. Wenn jedoch ein Kunde bei der Internetbuchung den Termin, das Hotel usw. falsch setzt, kann sich der Bucher nicht auf Irrtum berufen (hat ja keine AGBs)und muss Stornogebühren zahlen. Wo ist hier die Gleichberechtigung. Leider urteilen auch Gerichte zu Gunsten der RV.

    RV= Irrtum

    Kunde = Pech gehabt, zahlen.

    Aber so ist nun mal die Welt, nicht immer gerecht.

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