Ein Kunde kann sich natürlich - genau wie ein RV auch - auf einen Irrtum berufen. Das Recht gilt schon für alle gleich.
VG.
Ein Kunde kann sich natürlich - genau wie ein RV auch - auf einen Irrtum berufen. Das Recht gilt schon für alle gleich.
VG.
Zweideutige Aussage ! Man sollte unbedingt beachten:
wenn zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht dasselbe
Denn hier im Thema sind die Folgen unterschiedlich. Der RV kommt billig oder umsonst raus, der Reisende wohl nicht. Oder weiss der Captain was und will uns nicht teilhaben lassen ?
Wenn ich mir hier threads in Erinnerung rufe, speziell Bucher-Irrtümer bei den sogenannten "Virtuellen", also da schlug der Hammer immer zu.
Gruss Gabriel
Wenn du aber im Reisebüro buchst, ist doch alles ganz anders...
Ich weise nur mal ganz zart drauf hin, dass der Thread Opener insgesamt nur zwei Beiträge (von zweien insgesamt) geschrieben hat.... Genau genommen sogar nur einen, denn der zweite war nur ein Eigenzitat...
Und dass er/sie sich gar nicht mehr an der Diskussion hier beteiligt!
Der Beitrag stammt vom 25. November...
@Günter:
völlig richtig, was du anmerkst. Aber das ist meiner Meinung nach nur folgerichtig. Hier in diesem thread werden 2 Themen verknüpft. Das ist zum einen die juristisch zu bewertende Situation, ob ein RV einen Reisevertrag wegen eines Irrtums rückgängig machen kann, und zum anderen die anscheinend reisserische Aufmachung einer persönlichen Abqualifikation von Alltours.
Das interessiert natürlich alle Alltours-Fans. Niemand weiss, aus welchen Lagern sich hier die sehr hohe Zahl der Besucher rekrutiert. Da juristische Scharmützel in der Regel weniger interessieren tendiere ich zu den allours-fans.
Denn in der hier vorgetragenen Sache ist der RV Alltours austauschbar mit allen anderen RV. Das die oder der TO sich nicht mehr äussert kann ich nachvollziehen. Er oder sie hat nicht die aus seiner/ihrer Sicht erwartete Zustimmung bekommen, da das Problem aus einer emotionalen in eine sachliche Diskussion übertragen wurde.
Gruss Gabriela
Leider funktioniert der Link nicht
...jetzt schon.
@ curiosus: Dankeschön
Interessanter Artikel! Ich hätte auch gedacht, das nach einer Buchungsbestätigung die Rechtslage anders wäre.
Es gäbe da wahrscheinlich noch die Möglichkeit, vor(!) einer allfälligen, verbindlichen Buchung einer Reise bei diesem Veranstalter eine schriftliche Zusage zu verlangen, dass der angegebene Reisepreis korrekt überprüft wurde und somit ein möglicher "Eingabefehler" o.ä. gänzlich ausgeschlossen wird.
Nach einer solchen Bestätigung könnte kaum mehr etwas schief gehen ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!