Hallo, wir haben vor längerem eine Pauschalreise für September in die Türkei gebucht und lt. Reiseveranstalter (und auch lt. Airline) ist der voraussichtliche Abflug ab DUS nunmehr gegen 19. 35 Uhr (bei Buchung war gegen Mittag angegeben). Ankunft soll nun gegen 0.05 Uhr des Folgetages in AYT sein. Allerdings ist die Maschine bisher nicht ein einziges Mal pünktlich um diese Zeit abgeflogen (teilweise 1,5 Std. verspätet). Somit werden wir wohl erst gegen 3.30 Uhr im Hotel eintreffen. Mit dem Check-in und so weiter werden wir wohl kaum vor 4.00 Uhr im Zimmer sein.
Bei Recherchen im Internet bin ich auf einer Seite für Reiserecht auf folgenden Passus gestoßen: "Unzulässig und damit unzumutbar sind erhebliche Verkürzungen der Nachtruhe oder eine Ankunft am nächsten Tag. Diese unzulässigen Leistungsänderungen sind reklamationsfähige Reisemängel...". Eine Stornierung und Buchung bei einem anderen Reiseveranstalter kommt nicht infrage (das Hotel ist lt. Reisebüro ausgebucht) und eine Umbuchung auf einen anderen Flug war auch nicht möglich (von diesem Veranstalter wird keine zweite Maschine an diesem Tag eingesetzt und eine Verschiebung auf einen anderen Tag war wegen des ausgebuchten Hotels auch nicht möglich).
Sollte es also bei dieser späten Ankunftszeit bleiben, wie hoch könnte eine Entschädigung sein (Verlängerungstag im Hotel kostet lt. Katalog 48,00 EUR p.P.). wegen "erheblicher Verkürzung der Nachtruhe"?
Und bitte keine Hinweise "dann bucht doch nicht pauschal sondern fliegt mit Linie". Es gibt tatsächlich Hotels, die man nicht individual buchen kann bzw. nur zu wesentlich(!) höheren Preisen als pauschal.