Erhebliche Verkürzung der Nachtruhe? Wie hoch könnte eine evtl. Entschädigung sein?

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1212607414000

    Hallo, wir haben vor längerem eine Pauschalreise für September in die Türkei gebucht und lt. Reiseveranstalter (und auch lt. Airline) ist der voraussichtliche Abflug ab DUS nunmehr gegen 19. 35 Uhr (bei Buchung war gegen Mittag angegeben). Ankunft soll nun gegen 0.05 Uhr des Folgetages in AYT sein. Allerdings ist die Maschine bisher nicht ein einziges Mal pünktlich um diese Zeit abgeflogen (teilweise 1,5 Std. verspätet). Somit werden wir wohl erst gegen 3.30 Uhr im Hotel eintreffen. Mit dem Check-in und so weiter werden wir wohl kaum vor 4.00 Uhr im Zimmer sein.

    Bei Recherchen im Internet bin ich auf einer Seite für Reiserecht auf folgenden Passus gestoßen: "Unzulässig und damit unzumutbar sind erhebliche Verkürzungen der Nachtruhe oder eine Ankunft am nächsten Tag. Diese unzulässigen Leistungsänderungen sind reklamationsfähige Reisemängel...". Eine Stornierung und Buchung bei einem anderen Reiseveranstalter kommt nicht infrage (das Hotel ist lt. Reisebüro ausgebucht) und eine Umbuchung auf einen anderen Flug war auch nicht möglich (von diesem Veranstalter wird keine zweite Maschine an diesem Tag eingesetzt und eine Verschiebung auf einen anderen Tag war wegen des ausgebuchten Hotels auch nicht möglich).

    Sollte es also bei dieser späten Ankunftszeit bleiben, wie hoch könnte eine Entschädigung sein (Verlängerungstag im Hotel kostet lt. Katalog 48,00 EUR p.P.). wegen "erheblicher Verkürzung der Nachtruhe"?

    Und bitte keine Hinweise "dann bucht doch nicht pauschal sondern fliegt mit Linie". Es gibt tatsächlich Hotels, die man nicht individual buchen kann bzw. nur zu wesentlich(!) höheren Preisen als pauschal.

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1212608234000

    [quote=Medelon]Hallo, wir haben vor längerem eine Pauschalreise für September in die Türkei gebucht und lt. Reiseveranstalter (und auch lt. Airline)[b][u] ist der voraussichtliche Abflug [/b][/u]ab DUS nunmehr gegen 19. 35 Uhr (bei Buchung war gegen Mittag angegeben).

    [/quote]

    Hallo Medelon

    Du hast Dir doch selber schon die Antwort gegeben. ( Ich habe mal den Text unterstrichen )

    voraussichtliche = Kann wieder geändert werden.

    Auch gibt Euch eine Airline oder Veranstalter bis 3 Tage vor Abflug keine verbindlichen Zeiten. Bei allen Veranstalter die ich kenne werden die Flugzeiten als unverbindlich angegeben.

    Das gibt wohl nichts. Oder Euer Veranstalter zeigt sich kulant und Ihr erhaltet einen Gutschein in Höhe von 30 €.

  • ADEgi
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    geschrieben 1212608424000

    Hallo,

    meine Einschätzung ist, daß die Entschädigung bei exakt 0,00 € liegen wird.

    Oder zahlst Du extra für die dann vermutlich auch erfolgende spätere Abholung im Hotel, die Du bei anderen Flugzeiten auch nicht hättest?

    Alleine der Gedanke daran finde ich schon furchtbar. Vor allem sagst Du es in Deinem letzen Kommentar doch schon selbst.

    "Und bitte keine Hinweise "dann bucht doch nicht pauschal sondern fliegt mit Linie". Es gibt tatsächlich Hotels, die man nicht individual buchen kann bzw. nur zu wesentlich(!) höheren Preisen als pauschal."

    Wenn Du andere Leistungen möchtest und es zum gleichen Preis nicht möglich ist, dann könnte das schon seinen Grund haben warum das so ist!

    Übrigens denke ich, daß der von Dir zitierte Passus nur auf vorher fest zugesicherte Flugzeiten anzuwenden ist. Ansonsten könnte ja gegen alle späten Flüge in die Türkei geklagt werden. Glaube mir, wenn es so wäre, dann hätte das schon längst jemand mit Erfolg getan.

    Gruß

    Berthold

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1212608630000

    Ja, ich weiss, dass sich die Abflugzeiten ändern können. Aber selbst der Veranstalter und die Airline geben diese späte Flugzeit auf Anfrage an. Und die fragliche Maschine ist bis jetzt immer um diese Zeit (oder später) geflogen. Zudem war es eine Frage "was wäre wenn ..."

  • Aida3
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    geschrieben 1212609236000

    Hallo Medelon,

    klar ist es ärgerlich, wenn der Flug von Mittgas auf abends verschoben wird - aber unter "später" Abflugszeit verstehe ich doch noch etwas anderes :frowning: :

    !! Unser Flug vor 2 Jahren nach Monastir war exakt auf 23:55 Uhr gelegt (planmäßig)--> Da kommt doch erts Freude auf ;) .

    Im Übrigen hatten wir damals von Thomas Cook aus exakt den Gründen, die du oben schon erwähntest (höherwertige Reise AI, versauter 2.Urlaubstag) je Familie 50 Euro als Scheck aus Kulanz bekommen, der kamaber erst nach abgeschlossener Reise.

    Ich hatte damals einfach nur mal aus Prinzip meinen Unmut über planmäßige Flüge 5 Min vor Toresschluß Ausdruck gegeben. Bei 19:35 uhr würd ich allerdings nichts machen.!?

    Nimms etwas lockerer ! :kuesse:

    LG Sylke

    **** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) ****
  • holzwurm
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    geschrieben 1212609264000

    Der Preis für den Verlängerungstag ist hierfür nicht maßgebend, sondern vielmehr der Preis der Pauschalreise abzüglich Flug, abzüglich Transfer geteilt durch die Anzahl der gebuchten Tage.

    Da dürfte dann ein Tagessatz von rund 30 Euro raus kommen und auf diesen entfallen dann die entsprechenden Prozente von der Frankfurter Tabelle.

    Unterm Strich kommt dann ein Anspruch von 3 bis 5 Euro pro Person raus.

    Ich weis nicht ob sich dafür der ganze Aufwand lohnt.

    denkt

    holzwurm

  • Medelon
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    geschrieben 1212667604000

    "Oder zahlst Du extra für die dann vermutlich auch erfolgende spätere Abholung im Hotel, die Du bei anderen Flugzeiten auch nicht hättest"

    Hallo Berhold,

    wir fliegen 10 Tage, d.h. wir haben keinen Vorteil durch den späten Abflug (zumal wir früh zurückfliegen)!

    Der Anreisetag wird berechnet, aber ich nehme an diesem Tag keine Leistung in Anspruch

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1212668498000

    Hallo medelon,

    mal ganz abgesehen davon, dass "Geiz ist geil" immer interessantere Blüten treibt, glaube ich, dass du dich ein wenig verrechnet hast. Wenn du 10Tage (besser gesagt Nächte) gebucht hast, z.B. vom 11. des Monats bis 21. des Monats, bist du (im Normalfall) nicht 10 sondern 11 Tage im Hotel. Deshalb gab es ja hier auch schon Beschwerden, dass die AI-Leistung bei spätem Abflug mittags um 12.00Uhr endet. Was dir tatsächlich entgeht, dürfte ein Abendessen sein, es sei denn, du mailst an das Hotel, sie mögen dir an deinem Anreisetag beim einchecken frühmorgens ein klein wenig vom Buffet des Vorabends servieren. Alternativ kannst du auch beim RV dir diese Mahlzeit erstatten lassen.

    chepri

  • Medelon
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    geschrieben 1212669974000

    Was heiß denn "Geiz ist geil" - wir haben bei einem bekannten deutschen Veranstalter (Sitz Hannover) gebucht und zahlen auch nicht gerade mal 199,00 EUR sondern wesentlich mehr. Zudem gibt es im Hotel ein "24 Stunden AI" und dieses endet auch am Abreisetag nicht um 12 Uhr (allerdings fliegen wir bereits morgens zurück) und wenn wir die bei Buchung bekannten Zeiten bekämen, hätten wir tatsächlich noch "Kaffee und diverse Snack's" neben dem Abendessen genießen können (kleiner Scherz).

    Und wie gesagt, an unserem Flugtag geht von diesem Veranstalter nur eine Maschine ab DUS und wären uns diese Abflugzeit (auch vorbehaltlich Änderung) bei Buchung bekannt gewesen, hätten wir uns sicherlich anders entschieden.

  • ADEgi
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    geschrieben 1212673658000

    Hallo,

    dann verstehe ich Dich wirklich nicht. Wenn Dir die Zeiten so wichtig sind, dann würde ich doch einfach nichts buchen bevor noch nicht einmal vorläufige Flugzeiten bekannt sind. Ganz davon abgesehen, daß sich bis September noch zehnmal die Flugzeiten ändern können.

    Außerdem gibt es ja rund um DUS noch ein paar andere Flughäfen und eventuell auch noch einen anderen Veranstalter, der dieses Hotel im Programm haben könnte. Zur Not sicher aber ein anderes Hotel.

    Nur noch ein kleiner Hinweis, auch wenn er Dich in diesem Fall ja nicht betrifft. Auch wenn ein Hotel 24 Stunden AI hat, so hätte es die Möglichkeit dein AI und sowieseo Deine Zimmerbenutzung ab 12.00 Uhr zu beenden. Auch wenn Du spät ankommst. Dem Hotelier kann es nämlich egal sein, wie Du zu Ihm kommst. Gebuchts hast Du in der Regel von 12.00 Uhr Mittags am Anreisetag bis 12.00 Uhr mittags am Abreisetag. So schaut es nämlich rechtlich aus. Selbst 14.00 Uhr bis 10.00 Uhr dürfte noch als korrekt angesehen werden. Abhängig sicher von der Hotelgröße.

    Gruß

    Berthold

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