@ erika : was regst du dich da immer so auf?? warum darf ich nicht schreiben was in den AGB steht?
ich finde es eh nicht gut dass das reisebüro die versicherungen mitverkauft, denn es hat eben keine ahnung.
trotzdem sollte man sich die bedingungen durchlesen.
sie bedingungen sind 1 seite lang und in verständlicher sprache.
so etwas ist sicher zuzumuten.
und im allgemeinen: darum gibt es ja das forum damit man nachfragen kann. das soll ja auch so sein.
übrigens beim verkauf von so einer versicherung verdient das reisebüro vielleicht ca 3 €. kein wunder dass es ihm dann egal ist.
@ sandra
ich habe es so verstanden, dass dein vater die reise gebucht hatte und es seine reise ist.
ist es also so, dass er eh nicht mitgefahren wäre und ihr nur wegen ihm daheim bleiben musstet/wolltet?
weil dann verstehe ich das von der versicherung auch nicht.
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Art 13 der europäischen
1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten werden
kann oder abgebrochen werden muss:
1.3. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von Familienangehörigen
oder einer anderen persönlich nahe stehenden Person (diese muss bei Versicherungsabschluss
im Versicherungsnachweis/in der Buchungsbestätigung des Reisebüros namentlich
genannt werden; pro Buchung kann nur eine nahe stehende Person angegeben werden),
wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist.
Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend),
die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister
der versicherten Person;
ich denke die versicherung wird sich auf dem "plötzlich" aufhängen