@'gutenmorgen' sagte:
..., @ schaetzerle, ein Reisebüro hat sehr wohl Ahnung vom Versicherungsverkauf. Die Versicherungen schulen nämlich die RBmitarbeiter und geben jede Überarbeitung oder Verändung sofort weiter
Also lass mal bitte die Kirche im Dorf stehen. Nicht umsonst wurde die neue EU-Richtlinie hervorgerufen, weil genau Versicherungsgesellschaften nicht richtig oder fehlerhaft Ihre Leute geschult haben.
Das das Reisebüro nicht über die Bedingungen aufklären muss, finde ich m. E. falsch. Daran ändert auch nichts, dass es nur ein Nebenerwerb ist. Ich kenne sogar Reisebüros, die bieten Reisekredite an. Kann ja nicht sein, dass wenn ich krank werde, dass sich das Reisebüro rausredet, nur weil es ein Nebenerwerb war. Zurück zum Thema...
An dem "plötzlich" wird sich natürlich die Versicherungsgeselleschaft natürlich hängen. Aber das "plötzlich" bezieht sich auf "schwere Krankheit". Ich bin kein Mediziner, Krebs ist sicherlich eine schwere Krankheit, aber ich denke es kommt drauf an, in welchen Stadium.
Und noch einen Tipp. Wenn du vor Gericht gehst, wird der Richter immer wieder versuchen einen Vergleich abzuschließen. Grund ist, dass der Richter dann keine Seitenweise Begründung schreiben muss und sich Arbeit erspart. Ein Grund, weshalb ein Richter auch versucht einen Vergleich zu schließen, wenn er weiß, dass wenn ein Urteil kommt, du verlieren wirst. Das merkst aber schon an der Reaktion und den Blicken des Richters. Ein Anwalt ist nie verkehrt, aber Recherchiere nach einem guten Anwalt. Nicht wenige sitzen nur rum und nicken dem Richter zu.