• Birbey
    Dabei seit: 1171929600000
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    gesperrt
    geschrieben 1180978553000

    @'gutenmorgen' sagte:

    ..., @ schaetzerle, ein Reisebüro hat sehr wohl Ahnung vom Versicherungsverkauf. Die Versicherungen schulen nämlich die RBmitarbeiter und geben jede Überarbeitung oder Verändung sofort weiter

    Also lass mal bitte die Kirche im Dorf stehen. :shock1: Nicht umsonst wurde die neue EU-Richtlinie hervorgerufen, weil genau Versicherungsgesellschaften nicht richtig oder fehlerhaft Ihre Leute geschult haben.

    Das das Reisebüro nicht über die Bedingungen aufklären muss, finde ich m. E. falsch. Daran ändert auch nichts, dass es nur ein Nebenerwerb ist. Ich kenne sogar Reisebüros, die bieten Reisekredite an. Kann ja nicht sein, dass wenn ich krank werde, dass sich das Reisebüro rausredet, nur weil es ein Nebenerwerb war. Zurück zum Thema...

    An dem "plötzlich" wird sich natürlich die Versicherungsgeselleschaft natürlich hängen. Aber das "plötzlich" bezieht sich auf "schwere Krankheit". Ich bin kein Mediziner, Krebs ist sicherlich eine schwere Krankheit, aber ich denke es kommt drauf an, in welchen Stadium.

    Und noch einen Tipp. Wenn du vor Gericht gehst, wird der Richter immer wieder versuchen einen Vergleich abzuschließen. Grund ist, dass der Richter dann keine Seitenweise Begründung schreiben muss und sich Arbeit erspart. Ein Grund, weshalb ein Richter auch versucht einen Vergleich zu schließen, wenn er weiß, dass wenn ein Urteil kommt, du verlieren wirst. Das merkst aber schon an der Reaktion und den Blicken des Richters. Ein Anwalt ist nie verkehrt, aber Recherchiere nach einem guten Anwalt. Nicht wenige sitzen nur rum und nicken dem Richter zu.

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1181090233000

    @ birbey

    ein guter anwalt ist das A und o

    --

    in österreich MUSS der richter bei besteimmten sachen mit den parteien vergleichsverhandlungen führen bzw diese lösung aufzeigen.

    oft ist das dann nur pro forma

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1181114655000

    Hi,

    ein Reisebüro hat sehr wohl Ahnung vom Versicherungsverkauf.

    Am meisten wohl davon, wie sie am besten an Provisionen kommen. Mein Reisebüro, in dem ich jahrelang Stammkunde war und jedes Jahr mehrere Reisen buchte, hat mir auch immer brav die RRV dazugebucht. Aber kein Mensch dort hat mir gesagt, dass es in meinem Fall für mich doch wesentlich günstiger sei, eine Jahresversicherung abzuschließen. Auch das wäre für mich Kundenberatung.

    LG chepri

  • urlaubsbär
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    geschrieben 1181120999000

    [quote="Birbey"]@'gutenmorgen' sagte:

    ..., @ schaetzerle, ein Reisebüro hat sehr wohl Ahnung vom Versicherungsverkauf. Die Versicherungen schulen nämlich die RBmitarbeiter und geben jede Überarbeitung oder Verändung sofort weiter

    Also lass mal bitte die Kirche im Dorf stehen. :shock1: Nicht umsonst wurde die neue EU-Richtlinie hervorgerufen, weil genau Versicherungsgesellschaften nicht richtig oder fehlerhaft Ihre Leute geschult haben.

    DIE NEUE EU-VERMITTLERRICHTLINIE GILT LEIDER NICHT FÜR REISEBÜROS...

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1181123767000

    ..., ich stehe weiterhin zu meiner Erfahrung, dass wir von Versicherungen geschult werden. Unsere "Haus"-Versicherung bietet Schulungen regelmäßig an (ist schon ein komplexes Wissen), daher sind wir in der Lage, die richtige Versicherung (nicht nur die Hausmarke) für den jeweiligen Kunden zu finden.

    Das RB verkauft keine Versicherung der Provision wegen (die ist eh mau), sondern a) weil es Pflicht ist, eine RV anzubieten und b) weil es zur Buchung gehört, den jeweiligen Kunden gut und günstig zu versicherung.

    Wir möchten unsere Kunden wiedersehen!

    Und die Kirche bleibt im Dorf :bulb:

  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
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    geschrieben 1181123898000

    zu versichern :?

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1181130160000

    es wird sicher auf das reisebüro ankommen,,

    provision ist wirklich nicht viel-- viell. 3 euro.

  • mug26
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    geschrieben 1184585878000

    @ schatzerle,

    ich verfolge das Thema mit persönlichem Interesse ( siehe TUI: Umbuchung Abbruch wegen fam.Notfall hier im Reiserecht-Forum).

    Wenn also, wie bei mir, die chronische Erkrankung meiner Mutter seit 8 J. vorliegt, ich das nicht bei meiner sich ständig verlängernden RRV-Jahrespolice, die ich seit 5 Jahren habe, bekannt gegeben habe, ist die Versicherungsfall-Situation eh schon schwierig?

    Wenn der nahe Angehörige 5 Wochen vor Reiseantritt ins KH kommt, die Ärzte keine anderen Informationen geben, wie: Es geht schlecht, wir hoffen .....in den Griff zu bekommen, ....wenn nein wäre über die verbleibende Lebenserwartung auch nur spekulative Auskünfte wie, nach zusätzlicher Verschlechtung kann es schnell gehen oder aber es wird ein langer Weg...

    Da könnte ich auch nicht mit "plötzlich" argumentieren, wenn ich, wegen meiner Mutter, doch nicht weg oder vorzeitig heim wollte ?

    Weitere Fragen:

    - eine schwere Krankheit/Pflege/Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen, ruinieren oft die eigene Gesundheit und überschreitet psychische und pysische Grenzen ,man bekommt möglicherweise schlimme Schlafstörungen und ist depressiv. Sollte es besser sein, dies dann, w e n n dies so wäre ( ich rede hier nicht von Versicherungsbetrug!!!) mit seinem Hausarzt zu besprechen und den Rücktritt so zu begründen?

    - ist der nahe Angehörige krank/ im Krankenhaus vor und bei Reiseantritt, und die Ärzte gehen nicht davon aus, daß der Patient in den folgenen 1-2 Wochen verstirbt ( das Wegfahren verbietet sich bei mir da wohl von selbst.Ich könnte nicht im Urlaub meine im Sterben liegende Mutter "ignorieren").

    Es kommt aber anders, wäre da der Tod während des Urlaubs ein Abbruch - Versicherungsfall? Oder man kann nicht los, weil der Angehörige 1 Tag vor Reiseantritt verstirbt? Wie ist das rechtlich? Wer kann schon den Tod vorhersagen? Oder genügt da die Sterbeurkunde ohne das vorhergegangene Krankheitsbild?

    Ich weiß, das klingt nüchtern, obwohl ich emotional sehr betroffen bin. Aber letztlich find ich es hilfreich, hier das Reiseversicherungsrecht einmal ohne Tabus zu durchleuchten. Ist erst mal ein lieber Mensch gestorben, ist man sicher ein schwacher Spielball für die Versicherungen.

    mug26

  • Sandra1971
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    Beiträge: 532
    geschrieben 1186083582000

    Da der andere thread geschlossen wurde, frage ich hier noch mal nach KONSTRUKTIVEN Tipps mit Gerichten und RRKV....Ich frage mich, warum eigentlich der betr. thread zugemacht wurde...

    Hat jemand schonmal wirklich mit denen vor Gericht gestanden, oder kam es vorher zum Vergleich? Bei meinem Bruder war es zB so (er klagte wegen erheblichen Mängeln einer Finca), dass ihm W****** ihm bevor es dann zur Verhandlung kam, ein Vergleich anbot.

    Da ich da wirklich absolut unwissend bin, frage ich, wie sowas läuft...Wird der Richter zb sich die "Arbeit" machen, den behandelnden Arzt zu befragen, wird er die Krankenakten meines Vaters einsehen wollen oder sind ~3700,- Euro Schadenssumme dafür "peanuts" und der Mühe nicht werde?

    In der Hoffnung, dass jemand Erfahrung damit hat,

    Sandra1971 :shock1:

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1186089894000

    Na die Krankenakten werden schon gesichtet werden, sonst macht ja der Prozess keinen Sinn :frowning:

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
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