• Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
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    geschrieben 1177760227000

    Guten Morgen,

    vor einiger Zeit habe ich ja hier schonmal um Rat gebeten wegen einer Reisestornierung 4 Tage vor Reiseantritt. Mein Papa ging es schlechter, er hatte seit 4,5 Jahren Krebs. Vor 1 Woche ist er gestorben ;°°-(( Gestern war die Beerdigung.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

    Heute flattert mir der Brief von der Euro. Reisevers. ins Haus...

    ich hatte damals am 4. Tag vor Reiseantritt per Telefon und mail bei Dertour storniert, wurde auch angenommen. wir haben dann den ganzen Papierkram erledigt, samt Attest vom Arzt. Da drin wollten sie wissen,

    a)seit wann er krank ist: haben wir den Beginn der Krebserkrankung 2002 reingeschrieben.

    b) wann eine Verschlechterung eingetreten ist: 1.3

    c) wann die GRAVIERENDE Verschl. einge. ist: 24.3

    Es war am 1.3 aber definitiv nicht so, das wir mit dem baldigen Tod und der grav. Verschl. rechneten. Der Arzt sagte im KH auch, dass er sich wieder erholt und ich hatte meinen Vater ja damals schon gefragt, ob wir stornieren sollten und da sagte er nein. Jetzt behauptet die ERV, es sei ja schon am 1.3 ersichtlich gewesen, dass wir die Reise nicht antreten könnten, und da wäre der Stornosatz noch niedriger gewesen, deshalb wollen sie jetzt weniger zahlen.

    Mich ärgert es einfach, dass die ERV jetzt versucht, uns einen Strick daraus zu drehen. Es handelt sich aber jetzt ja schliesslich auch um einen Unterschied von 2900,- Euro, die sie zahlen WOLLEN zu rund 13.000,-, die sie zahlen SOLLEN.

    Was kann man jetzt tun, ich bin echt so stinkesauer!!

    Sandra :?

  • pebeas
    Dabei seit: 1110585600000
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    geschrieben 1177764190000

    auch in der Trauerzeit ( mein Beileid ) nicht den Kopf verlieren.

    bitte gibt das doch einem Rechtsanwalt Deines Vertauens.

    Da ist es bestimmt in guten Händen und die Versicherung gibt sich dann meist auch anders.

    Gruß

    Pebeas

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1177835162000

    zuerst mein Beileid zu dem Verlust.

    Gib den ganzen Vorgang an den Rechtsanwalt, bei den genannten Summen, immerhin eine Differenz von 10000 Euro, wird sich die Versicherung streitig stellen.

    Nur mit einem guten und versierten Anwalt kommt ihr hier ohne Fehler raus. Auf jeden Fall müssen euch die Ärzte bestätigen das am 01.03. von einer Besserung der Beschwerden deines Vaters auszugehen war.

    Toi Toi Toi

    Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1177839890000

    Ich nochmal...ich danke Euch beiden erstmal.

    Mir ist auch noch so eingekommen, dass mein Vater zwar am 1.3 ins KH kam, aber ja auch 3 Tage später wieder entlassen wurde, weil nichts gefunden wurde (er kam da wegen Verdacht auf Gallenwegsverschluss ins KH). Ist ja schon auch ein Zeichen, dass es abgesehen bis auf den Krebs nichts "schlimmes" war. Ich werde morgen nochmal mit meinem Reisebüro reden, die sind sehr hilfsbereich und haben mir gestern gesagt, dass die ERV hier bei uns einen Aussendienstmitarbeiter sitzen hat, der sehr nett und verständig sei.

    Einen schönen Sonntag

    Sandra

  • Pietrocelli
    Dabei seit: 1113177600000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1177843773000

    @'Sandra1971' sagte:

    Ich nochmal...ich danke Euch beiden erstmal.

    Mir ist auch noch so eingekommen, dass mein Vater zwar am 1.3 ins KH kam, aber ja auch 3 Tage später wieder entlassen wurde, weil nichts gefunden wurde (er kam da wegen Verdacht auf Gallenwegsverschluss ins KH). Ist ja schon auch ein Zeichen, dass es abgesehen bis auf den Krebs nichts "schlimmes" war. Ich werde morgen nochmal mit meinem Reisebüro reden, die sind sehr hilfsbereich und haben mir gestern gesagt, dass die ERV hier bei uns einen Aussendienstmitarbeiter sitzen hat, der sehr nett und verständig sei.

    Einen schönen Sonntag

    Sandra

    Hallo,

    vergiß hier Diskussionen mit dem Reisebüro!

    Die Sache zum Rechtsanwalt und durchziehen!

    Entscheidend ist letztendlich das ärztl. Gutachten welches mit Sicherheit erstellt werden muß.

    Keine Versicherung der Welt löhnt freiwillig 10 000 Euro!

    Liebe Grüße

    Pietrocelli

    Wenn ich einmal sterben muß, dann bitte ruhig schlafend wie mein Taxifahrender Opa und nicht vor Angst und Panik schreiend wie seine Fahrgäste als das Taxi in die Schlucht stürzte
  • elton240171
    Dabei seit: 1155168000000
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    geschrieben 1177845023000

    Hallo,

    und auch von mir erstmal mein Beileid!

    Das wird auch meines Erachtens nicht ohne anwaltlichen Beistand abgehen. Wenn die ERV nur die Möglichkeit sieht, einen Euro an Zahlung zu sparen, wird sie das auch durchziehen.

    Am besten du nimmst schon, bevor du zu dem "netten und verständnisvollen" Außendienstmitarbeiter gehst, Kontakt zu einem guten RA, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat, auf.

    Die ERV wird, gerade bei einer so hohen Summe, mit allen Mitteln versuchen, günstig dabei wegzukommen, die drehen dir glatt das Wort im Munde um!!!

    lg ELTON

    ELTON for PRESIDENT !!! August 14 Kambodscha - Laos - BKK - Dubai; November 14 Kambodscha again ...
  • Marcell
    Dabei seit: 1165363200000
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    geschrieben 1177861472000

    Hallo Sandra,

    vielen Dank für den Beitrag. Sehr sehr interessant, wie sich Versicherungen im "wirklichen Ernstfall" verhalten. Das lohnt sich wirklich, mal an die grosse Glocke gehängt zu werden.

    Mein herzlichstes Beileid und alles Gute!

    Marcell

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1177934198000

    Zunächst auch von mir mein Beileid.

    Zum Fall:

    Es scheint leider der Hinweis, dass am 1.3. eine Verschlechterung eingetreten war, die Fallschlinge zu sein.

    Wenn dieser Eintrag von Euch kam und NICHT vom Arzt, sollte es kein Problem sein mit einem ärztlichen Attest, dass deinem Vater zum 1.3.07 die wahrscheinliche Reisefähigkeit bescheinigt, die Sache wieder zu ändern.

    Hat allerdings der Arzt das so ausgefüllt...

    Die üblichen Versicherungsbedingungen sagen nämlich, dass beim Eintritt jenes Ereignisses, das zum Rücktritt der Reise führt, storniert werden muss. Und da streiten dann immer Anwälte und Versicherungen: was ist der Eintritts- Zeitpunkt: eine einsetzende Verschlechterung (mit möglicher Verbesserung...) oder die Krankenhauseinlieferung oder der Zeitpunkt, an dem der Arzt das Reisen dann verbieten muss?

    Leider zeigt die praktische Erfahrung, dass hier wohl ein Rechtsstreit unumgänglich scheint. Wichtig wäre es jetzte, einen auf Reise- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu finden!

    Ich wünsche Euch alles Gute!

    Gruß

    Peter

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1179491552000

    Ich nochmal...ich wollte Euch mal über den aktuellen Stand informieren..

    Also, ich hatte ja bei der ERV Einspruch eingelegt und unser Hausarzt hat nochmal ein detaillierteres Attest ausgefüllt, bei dem verdeutlicht wurde, dass es wirklich nicht abzusehen war, dass sich der Zustand meines Vaters so sehr verschlechtern würde Ende des Monats. Dann wollten sie nochmal die Arztberichte bzw Nachweise über den KH-Aufenthalt--> bekamen sie von mir. Heute kriege ich dann Bescheid von der ERV, er wäre ja am 7.3 nochmal ins KH gekommen und es wäre ja DANN abzusehen gewesen,dass er sich bis zum Urlaubsbeginn nicht erholt! Ist natürlich alles relativ, mein Vater hatte 4,5 Jahre Krebs, da ist man NIE gesund, abgesehen davon war er selbst in der Zeit 2-3x im Jahr auf Fernreisen...

    Ich habe mir jetzt einen Termin beim Anwalt geholt, mal sehen, was der sagt...

    VG

    Sandra1971

  • Bellanina
    Dabei seit: 1115683200000
    Beiträge: 569
    geschrieben 1179491874000

    Das ist sicher eine gute Entscheidung, das einem Anwalt zu übergeben.

    Alles Gute, dass sich die sache zu Euren Gunsten klären lässt!

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