• globetrotter123
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    geschrieben 1284887879000

    Hallo, bin in der falschen Rubrik gelandet und versuche es jetzt nochmal.

    Wie fliegen vom 13.-28.11.2010 mit Martinair(Linie) von Düsseldorf über Amsterdam nach Mombasa.

    Gebucht wurde dieser Nur-Flug über einen dt.Reiseveranstalter.

    Die Anschlussflüge DUS-AMS-DUS werden von KLM durchgeführt und sind im Paket enthalten.

    Jetzt hat Martinair die Flugzeiten für den Rückflug geändert und somit erreichen wir den ursprünglich gebuchten

    Anschlussflug vom AMS nach DUS nicht und man hat uns auf einen späteren Anschluss gebucht und somit haben

    wir mehr als 4 Stunden Verspätung bei der Ankunft!

    Da ein Linienflug nach konstantem Flugplan fliegt glaube ich nicht das ich das so hinnehmen muss, oder?

    LG Jürgen

  • bernhard707
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    geschrieben 1284899096000

    @sandro-tt sagte:

    ....Bernhard, der Arbeitsausfall  ist ebenfalls von Condor zu ersetzen, sowie alle anderen anfallenden Kosten, wie Telefongespräche usw...

    Nein, den Arbeitsausfall muss Condor nicht ersetzen, ebensowenig wie verpasste Geschäftstermine.

    Telefonate nur, wenn bei dem verspäteten Rückflug keine Möglichkeit für zwei oder drei kostenlose Telefonate/Faxe/e-mails angeboten wurden. Das dürfte sich allerdings im Kleingeld-Bereich bewegen.

    Wie bahama247 treffend bestätigt, die Schlange der Kläger bezüglich der EuGH Entscheidung ist sehr lang.

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  • privacy
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    geschrieben 1284899792000

    @globetrotter123

    Die Airline hat ihre Flugzeiten geändert und dies rechtzeitig - zumindest mehr als 14 Tage vor Abflug - bekanntgegeben. Entsprechend werden keine Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung fällig. Die Änderung bringt einen geänderten Anschlussflug mit sich, der wohl ebenfalls schon problemlos dür Dich umgebucht wurde.

    Ist wohl mehr illusorisch, dass die Airline dich wegen der 4 Stunden auf einen anderen Flug umbucht, wenn es den passend zu dem Zeitpunkt noch geben würde.

    Und von Deinem vermutlich kostenfreien Rücktrittsrecht wegen der Verschiebung willst Du wohl keinen Gebrauch machen?

    Also geniesse Deine Urlaubsverlängerung um 4 Stunden. 

    Gruß privacy

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  • bahama247
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    geschrieben 1284904118000

    @bernhard707 sagte:

    ... die Schlange der Kläger bezüglich der EuGH Entscheidung ist sehr lang.

    Meines Erachtens ist das Strategie von Condor (die scheinen überproportional betroffen von dem Urteil) und ohne Rücksicht auf Ruf etc. eine knallharte wirtschaftliche Entscheidung im Hinblick auf manche Zwänge, in denen Condor steckt. So wird der Kunde/Verbraucher zur Klage gezwungen, will er die EuGH Entscheidung durchsetzen. Diese ist durchaus diskussionswürdig im Hinblick auf so manche Folgen für Airlines wie Kunden, aber so ein Verhalten von Condor kann einfach nicht durchgehen! Angesichts von massenhaft vorhandenen Rechtschutzversicherungen und im Hinblick auf unzählige drohende Urteile mit möglicher Dammbruchwirkung, würde ich diesen Weg zumindest noch einmal überdenken...

    Ja, ich gehe davon aus, dass die Airlines in diesem Forum mitlesen ;)

  • privacy
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    geschrieben 1284909315000

    Noch steht der Damm (mit der Hürde Gerichtsverfahren) und schützt vor der Flut (berechtigter Ansprüche lt. EuGH + BGH) . Aber wird er halten?

    Die Geister, die man rief (nach der Parole: Durchklagen bis zur höchsten Instanz) wird man jetzt nicht wieder los. Das dicke Ende ist noch gar nicht abzusehen. Alleine ein mit knapp 300 Passagieren verspäteter Fernflug und nach heutigem Stand berechtigten Ansprüchen kostet die Airline mehr als 150.000 Euro.

    Das kann man bei der Airline nur abmildern, wenn möglichst viele Kunden vor dem Rechtsweg zurückschrecken. Dabei scheint es ja logisch, dass die Fluggesellschaft zu den Vorfällen keine Stellung bezieht oder dem Kunden Argumente liefert, die vor Gericht entscheidend sein können.

     

    Gruß privacy

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  • bernhard707
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    geschrieben 1284911183000

    Dieser Schluss scheint sehr offensichtlich und bahama247, Rechtsschutzversicherung ist ja ganz OK für die Beratung beim Anwalt und sicher auch die erste Instanz beim AG.

    Nur für jede weitere Instanz brauchst Du von denen eine neue Deckungszusage...

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  • bahama247
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    geschrieben 1284915691000

    Ich kenne in einem konkreten Fall "techn. Defekt" eine Rechtschutzversicherung, die nach Prüfung der Sachlage sogar zur Klage geraten hat, weil sie die Chancen, den Fall zu gewinnen, sogar als "außergwöhnlich hoch" eingestuft hat. Sollte man sich das zweimal sagen lassen...Nach den durch EuGH und BGH erlassenen Urteilen, kommt doch auch ein Amtsgericht gar nicht darum herum, schon gar nicht, wenn es in kürzester Zeit mit mehreren hundert ähnlich gelagerter Fälle befasst ist, also mit den höchsten Entscheidungen bestens vertraut ist.

    Privacy hat es genau richtig beschrieben...die Büchse der Pandora!

    Auch wenn es bei der Durchsetzung ziviler Klagen nicht hilft: Man sollte das Luffahrtbundesamt nicht ganz vergessen. Bei einer Beschwerde, weil zum Beispiel der Pflicht nicht nachgekommen wurde und der Nachweis eines "außergewöhnlichen Umstands" durch die Airline tatsächlich geführt wurde, droht dieser ein Bußgeld.

    Ich sehe das Urteil und dessen Folgen auch ein bischen von 2 Seiten, trotzdem:

    Die Hinhaltetaktik ist ein Ritt auf dem Vulkan...

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1284915963000

    Man möge mir bitte auf die Sprünge helfen:

    was steht dem Urteil eines Amtsgerichtes im Wege, wenn der Richter einen Anspruch von € 400.-- zubilligt ? Er kann, muss aber nicht wg. der Grundsätzlichkeit ( welcher ? ) eine Berufung zulassen.Und wenn er das nicht tut: dann steht das Urteil !!

    Und wie wollen sich Rechtsschutzversicherungen aus der Verantwortung stehlen, wenn positive Urteile zu Gunsten der Betroffenen gefällt wurden ? Die Police wird nicht belastet, das zahlt immer noch der Prozessverlierer, denn die Kosten müssen immer bezahlt werden, unabhängig von der Schadensersatzforderung. Und in erster Linie geht es nur darum in der nächsten Instanz.

    Unstrittig: die Kostenbelastung aus dieser EU-Gesetzgebung ist für die airlines eine Katastrophe und wird früher oder später in die Kalkulation einfliessen müssen. Das wird aber die eine oder andere airline besser in den Griff kriegen.

    Ich kann die Argumentation nicht gutheissen, wenn hier immer wieder vor Kostensteigerung gewarnt wird, wenn die airlines ein windiges Geschäftsgebahren an den Tag legen. Und genau so wenig akzeptiere ich Argumente wie: es sind ja nur relativ wenige Fälle, wo das passiert und -die weiterführende Logik- das eben dann die Betroffenen das leider im Sinne des guten Preises ( für alle ) eben hinnehmen müssten.

    Man kalkuliert hier mit einem künstlich hochgewetteten Prozessrisiko und der Drohung auf unendliche Instanzen. Das zeigt vielleicht bei vielen Betroffenen Wirkung, aber ändert nichts daran, das in unserem Rechtssystem nur derjenige "Recht" ( oder ein Urteil ) bekommt, der den Rechtsweg beschreitet   

    Gruss Gabriela

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1284916884000

    Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen. Das "Durchklagen durch die Instanzen" bezog sich einzig auf die bereits erledigte Geschichte von Condor vor dem EuGH und BGH. Das Ergebnis ist ja bekannt.

    Neben der Tatsache, dass sie für eine 23-stündige Verspätung geradezustehen haben, kam noch die unerwartete Reaktion des EuGH: Alle Verspätungen ab 3 Stunden ....

    Und das ist der Knackpunkt. Wobei ich diese 3-Stunden-Regelung sehr unglücklich finde.

    Kaum eine Airline hat bei Fernflügen die Möglichkeit, so schnell zu reagieren und Ersatzmaschinen irgenwohin zu schicken.

    Da wäre eine entfernungsabhängige Stundenzahl bei der Verspätung vermutlich praxisgerechter gewesen. Beispielsweise Europa 3 Stunden, Mittelstrecke 6 Stunden, Fernflüge 12 Stunden oder ähnlich. 

    Aber so, bei der 3 Stunden-Verspätungsregelung, haben die Airlines in vielen Fällen ohnehin keine Chance, schnell zu  reagieren und die Ausgleichszahlungen zu vermeiden.

    Aber die Regelung ist nun mal da und sie will umgesetzt werden.

    Nur, wie macht man das sinnvoll und ohne Gefährdung des eigenen Unternehmens?

    Bei den Zahlen, die hier mal ansatzweise genannt werden, sehe ich da für einige Fluggesellschaften durchaus eine Existenzgefährdung.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernhard707
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    geschrieben 1284918199000

    g_m und OT

    Dir kann man nicht auf die Sprünge helfen.

    bahama247

    Zu Deiner Info, in Sachen Flugverspätung und Condor geht es nicht um jetzt plötzlich aktuelle Fälle.

    Diese Haltung praktiziert Condor schon seit um die drei Jahren oder länger, mir persönlich seit 2 1/2 Jahren bekannt.

    Möglich, dass es erfolgreichen Klagen vor einem AG gab, verblüffenderweise werden hier keine Erfolge gemeldet, wo doch sonst jedes miese Essen bei einem Condor-Flug zu einem grossen Thema hochgeredet wird

    Nach wie vor wird von Condor die von privacy beschriebene Mauertaktik befolgt. Du solltest nicht vergessen, jeder Einzelfall ist anders gelagert und wird entsprechend von einem AG auch so bewertet.

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