Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ab drei Stunden Flugverspätung gibt es eine Entschädigung. Voraussetzung: Der Flug wird auf einem Flughafen innerhalb der EU angetreten, oder es handelt sich um eine Airline eines Migliedlandes der EU.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Ab drei Stunden Flugverspätung gibt es eine Entschädigung. Voraussetzung: Der Flug wird auf einem Flughafen innerhalb der EU angetreten, oder es handelt sich um eine Airline eines Migliedlandes der EU.
Einmal muss der Thread noch hoch, damit wir alle auskunftsfähig sind, wenn demnächst Fragen nach Regressansprüchen wegen Flugverspätungen gestellt werden.
OK-aber trotzdem bloss denen, die überhaupt bereit sind, einzusteigen
Na, bei 400 Euro Entschädigung?
Und dann sind die grad an dem Tag pünktlich! Nein, das" Risiko" doch leer auszugehen, ist es nicht wert!
Heute! bekam ich ein Schreiben von AirBerlin wg. der 24-stündigen Verspätung des Rückfluges im Januar 2010.
"Grund für die Verzögerung war eine technische Störung am Fluggerät."
Sie bieten mir EUR 50,00 an.
(Nach Frankfurter Tabelle)
Ist das nicht eine Frechheit?
Kein Wort von der EU-Verordnung 261/2004
Technische Störung ist doch kein Ausschlusskriterium?
Oder?
Wie war nochmal der link der Fa. die sich für 30% Provision darum kümmert?
Habe aber leider die Originale, Boardingabschnitt, an airberlin gesandt.
Aber sie haben den Fall ja bestätigt.
Tante Google sagt EUclaim
Danke.
Hatte versucht anzurufen.
Sie machen aber um 17:00 Feierabend.
Ich darf länger
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!