• privacy
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    geschrieben 1184236755000

    @Thorben-Hendrik

    Deine Aussage ist genauso wenig falsch wie meine. Auf die

    Einschränkungen habe ich ebenso hingewiesen wie dies

    auch dem Link zu entnehmen ist.

    Also, wo ist das Problem?

    Das BGH-Urteil wird man im Detail noch analysieren

    und Auswirkungen beobachten. Für den Kunden

    ist es allemal ein Schritt in die richtige Richtung.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • santamarinello
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    gesperrt
    geschrieben 1184236865000

    @privacy sagte:

    Also, wo ist das Problem?

    ... dass ich den Link nicht öffnen kann bzw. dass da nix kommt!

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1184237029000

    @santamarinello

    Gerade noch mal probiert, bei mir funktioniert der Link :frowning:

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Bubilein
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    geschrieben 1184237127000

    Bei mir auch. ;)

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    geschrieben 1184237274000

    OK - bei mir jetzt auch. S'Internet hat sich wohl grad mal wieder verschluckt :?

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1184237998000

    Übrigens: Der Kernsatz dieses Urteils scheint hier zu liegen:

    "Der hervorgerufene Eindruck einer Eigenleistung sei für die Reisenden «beherrschend» gewesen. Dahinter trete die Erklärung des Reiseveranstalters zurück, er sei nur Vermittler einer Fremdleistung"

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • santamarinello
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    geschrieben 1184238349000

    Sehe ich wie @privacy. Ich kann nicht so tun als sei das meine eigene Leistung, damit letztendlich Werbung machen, und dann im Kleingedruckten, nur mit der Lupe lesbar sagen dass es so nicht ist. Gut, die werden sich künftig drauf eintellen - wobei weitere Streitereien vorprogrammiert sind, denn will schon genau festlegend wo die Grenzen zwischen "beherrschend" und "nicht beherrschend liegen" ???

    Tja, hätt man was anständiges gelernt (Jurist), dann hätt man wenigstens was davon!

  • mosaik
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    geschrieben 1184243018000

    @privacy sagte:

    @Sina1

    Die "Vermittler" - Ausrede zieht nicht mehr, zumindest unter dem

    Aspekt, daß Veranstalter unter deren Flagge (z.B. Firmenzeichen

    des Reiseveranstalters auf Werbeblättchen oder Ausflugsangebot

    in Infomappe mit dem Hinweis: Nur bei ihrem Reiseleiter buchbar)

    anbieten:

    BGH-Urteil AZ: X ZR 61/06 vom 19. Juni 2007

    Es empfiehlt sich also immer, einen Prospekt aufzubewahren

    oder vom Angebot eine Kopie zu machen.

    ( Die Hotelrezeption ist sicherlich gerne behilflich )

    Bitte bring da jetzt nicht Kirschen und Äpfel durcheinander! In dem Urteil geht es um eine Entschädigung aufgrund eines Unfalls, also eine Haftung am Erfolg des Ausfluges.

    Bei einem Parkbesuch schuldet auch eine TUI keinen Erfolg, selbst wenn es in seinen Ausflugsbeschreibungen den offiziellen Text des Parks verwendet hätte.

    Etwas anderes wäre es, wenn TUI Wale versprochen hätte und diese nicht zu sehen waren.

    Gleiches gälte für einen Schlossbesuch: was, wenn das Schloss nicht den Erwartungen des Besuchers entspräche? Auch keine Schuld vom Vermittler oder Veranstalter.

    Meint

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1184243352000

    @privacy sagte:

    Übrigens: Der Kernsatz dieses Urteils scheint hier zu liegen:

    "Der hervorgerufene Eindruck einer Eigenleistung sei für die Reisenden «beherrschend» gewesen. Dahinter trete die Erklärung des Reiseveranstalters zurück, er sei nur Vermittler einer Fremdleistung"

    Ja - Leistung - aber beim Besuch, also beim Anschauen, Sehen, Betrachtung schuldet ein Vermittler oder Veranstalter aber keine Leistung.

    Wo ich mit mir reden ließe, wenn im Prospekt eine detaillierte Angabe wäre, wie viel von was zu sehen wäre, ohne jahreszeitliche Einschränkungen - da wäre u. U. irreführende Werbung vorgelegen.

    Nochmals, das Urteil hat ganz andere Hintergründe, als die Rückerstattung eines Eintrittspreises, weil die Blumen nicht blühten.

    Meint

    Peter

  • privacy
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    geschrieben 1184244034000

    Das habe ich auch nie behauptet. Habe auch nur auf die Aussage von Sina1

    "Die TUI ist nur Vermittler für diesen Ausflug, von daher ist sie hier auch nicht haftbar zu machen"

    reagiert. Die Flucht aus der Verantwortung unter Vorschub des

    Vermittlerstatus. Nur darum ging es. Subjektive Eindrücke sind ein anderer Sachverhalt und entsprechen nicht diesem BGH-Urteil.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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