• Watnu
    Dabei seit: 1176076800000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1215539495000

    Hallo,

    ich hätte gern mal folgende Sachlage beurteilt:

    Es geht um eine Fahrrad-Reise von 1100 €, bei der 100 € angezahlt wurden. Nun ist die Hauptzahlung fällig(bis 18.7.08). Der Unternehmer stellt aber keinen Sicherungsschein aus, obwohl er das in seinen Reisebedingungen stehen hat. Begründung: Er hält nichts davon. Ich könnte den Preis ja auch während der Fahrt bar bezahlen.Eine Bezahlung per EC-Karte ist allerdings auf der Reise nicht möglich.

    Ich finde das sehr dubios und habe Zweifel, wie man sich verhalten sollte.

    Für Ihre Meinungen vielen Dank.

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1215539663000

    gefunden bei Wikipedia:

    Der Reisesicherungsschein ist ein in Deutschland bei Pauschalreisen vorgeschriebenes Versicherungsinstrument, mit welchem Anzahlungen und Restzahlungen von Reiseleistungen an Reiseveranstalter abgesichert werden müssen. Wichtig ist dabei die rechtliche Qualifizierung des Status als Veranstalter, die sich u. a. aus der Koppelung mindestens zweier ansonsten unabhängiger Reiseleistungen ergibt, also zum Beispiel Flug und Hotel. Reisebüros in Deutschland vermitteln eigentlich nur noch Reisen von akkreditierten und versicherten Veranstaltern, da nur dann sichergestellt ist, dass die Kundenanzahlungen im Falle eines Konkurses abgesichert sind und bereits auf einer Reise bei diesem zahlungsunfähig gewordenen Reiseveranstalter die Rückreise sichergestellt ist.

    Die Pflicht, Reisesicherungsscheine bei jeder Pauschalreise mitzuliefern besteht seit 1994 im deutschen Reiserecht und ist in Paragraf 651k BGB geregelt.

    Verstößt der Anbieter gegen seine Pflicht, einen Reiseversicherungsschein auszustellen, kann gemäß § 147b GewO mit einem Bußgeld bestraft werden. Ein mehrfacher Verstoß kann gemäß § 35 GewO zu einem gewerberechtlichen Untersagungsverfahren führen.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1215548088000

    Hi,

    der Veranstalter ist gesetzlich zur Übergabe eines Sicherungsscheins verpflichtet. Tut der dies nicht, droht ihm ein kräftiges Bußgeld (bis zu 5000 EUR pro Person).

    Es gibt einige wenige Ausnahmen von dieser Regel, bei denen kein Sicherungsschein erforderlich ist, nämlich:

    - staatliche oder kirchliche Veranstalter

    - Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, die keine Übernachtung einschließen und deren Preis 75 Euro nicht übersteigt

    - Reiseveranstalter, die nur gelegentlich und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstalten

    - ausländische Reiseveranstalter, die ihren Sitz (auch Niederlassungen) nicht in Deutschland haben

    - Bezahlung des gesamten Reisepreises ist erst nach Reiseende fällig

    - Reise besteht nur aus einer Einzelleistung (z.B. NUR Hotel)

    In ALLEN anderen Fällen MUSS der Sicherungsschein noch VOR der Anzahlung ausgehändigt werden, alles andere wird für den RV teuer.

    :: HIER :: kannst du prüfen, on dein RV überhaupt eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat.

    Gruß,

    Eckhard

  • Watnu
    Dabei seit: 1176076800000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1215555974000

    Hi Eckhard,

    Danke für Deine schnelle und für mich wichtige Antwort.

    Grüsse Ekkehard :disappointed:

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1215556498000

    Wenn der Veranstalter nicht gerade jemand ist, der das Ganze gelegentlich und aus Spaß an der Freude privat organisiert und Du ihn nicht schon kennst - besteh bitte auf den Sicherungsschein.

    Daß er nichts davon hält, kann und soll nicht Dein Problem sein. Ich persönlich habe eine gewisse Aversion gegen die gelegentliche Hemdsärmeligkeit (wobei das nicht negativ sein muß) und Kumpelmentalität mancher Kleinstveranstalter.

    Um welchen Veranstalter handelt es sich denn? Bei einem Preis von über 1000,- € gehe ich davon aus, daß es sich um eine größere Tour und nicht um ein Wochenende Radwandern an der Nordseeküste handelt und da ist es Dein gutes Recht, auf eine ordnungsgemäße und der Rechtslage entsprechende Abwicklung zu bestehen.

  • Watnu
    Dabei seit: 1176076800000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1215633939000

    Hallo Sina 1,

    Natürlich werde ich auf einer ordnungsgemäßen Abwicklung meiner Radreise bestehen, auch wenn es mich die inzwischen geleistete Anzahlung von 100 € kosten sollte. Insofern bin ich inzwischen sachkundig genug. Den Unternehmer möchte ich vorerst nicht benennen, da ich ihm noch einen Vorschlag zur gütlichen Einigung unterbreitet habe. Die Entscheidung hierfür steht noch offen.

    Sollte man sich nicht einigen können, wird die Reise storniert und versucht, die geleistete Anzahlung wieder hereinzuholen. Ich weiß, daß das Recht auf meiner Seite ist und er gegen Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung verstößt, was mit heftigen Geldbußen geahndet wird.

    Im übrigen handelt es sich um eine 1-wöchige Radreise für 2 Personen an der Elbe entlang.

    Freundliche Grüße

    Watnu

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
    Beiträge: 1628
    geschrieben 1215658547000

    @Watnu sagte:

    Hallo,

    Es geht um eine Fahrrad-Reise von 1100 € ... Der Unternehmer stellt aber keinen Sicherungsschein aus, obwohl er das in seinen Reisebedingungen stehen hat. Begründung: Er hält nichts davon. Ich finde das sehr dubios und habe Zweifel, wie man sich verhalten sollte.

    Für Ihre Meinungen vielen Dank.

    Ich halte dies ebenfalls für dubios. Es heißt zwar "in dubio pro reo" aber ich sag mir, im Zweifelsfall lieber für mein Geld.

    Ich kenne solche Typen nur zu gut und daher ist es eigentlich nicht dubios sondern vielpraktiziert. Vertrauen darauf, dass man beschämt abzieht wegen seines Misstrauens. Man würde doch ihm sowas nieeeee zutrauen.

    Wie immer, kann gut gehen, muss nicht.

    Na dann hoffen wir mal dass ihr euch einigen könnt, wie es zu einer Sicherung des Geldes kommen kann.

    Ginus

    PS: An sich ne schöne Reise, viel Spaß dabei.

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • Aussteiger
    Dabei seit: 1101686400000
    Beiträge: 738
    geschrieben 1215681179000

    Hi,

    ich würde dem Busunternehmen vorschlagen, die Reise erst nach Beendigung zu bezahlen.

    Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1215704864000

    Ich würde auch sagen entweder Sicherungsschein oder die Reise wird vor Ort tageweise bezahlt.

    Eine andere Alternative wäre die Lösung von aussteiger.

    LG

    holzwurm

  • Watnu
    Dabei seit: 1176076800000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1216339155000

    @Aussteiger sagte:

    Hi,

    ich würde dem Busunternehmen vorschlagen, die Reise erst nach Beendigung zu bezahlen.

    Wie ihr mir geraten habt, habe ich dem Bus-Unternehmer vrgeschlagen, die Reise nach Beendigung zu bezahlen. Heute kam sein Gegen-Vorschlag:

    500 € bei Reiseantritt bar, die restlichen 500 € nach Beendigung der Fahrt am letzten Tag.

    Um nicht nervlich so belastet zu werden, könnte ich hiermit leben. Und nur für diese Reise den Sicherungsschein einmal "vergessen". Man möchte ja seinen Urlaub eigentlich auch geniessen.

    Bleibt festzustellen, daß alle anderen 18 Teilnehmer an dieser Radreise offenbar ja wohl das gleiche Problem haben, man sich aber leider vorher nicht kennt, um sich auszutauschen.

    Ich werde den Unternehmer über die Verbraucher-Zentrale "abmahnen" lassen, denn offenbar hat diese Masche Methode. :shock1:

    Gruß Ekkehard

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!