• soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1216369854000

    Hm, na ja, allzu viel halte ich von diesem Gegenvorschlag nicht.

    Schließlich verstößt der Veranstalter schon gegen das Gesetz, wenn er auch nur einen einzigen Euro verlangt, bevor er den Sicherungsschein ausgehändigt hat. Bei uns und eigentlich allen anderen Veranstaltern, die ich kenne, wird der Sicherungsschein zusammen mit der Buchungsbestätigung und Rechnung ausgehändigt, so dass man ihn definitiv vor Zahlung hat.

    Wie auch immer, wenn du die 500 EUR riskieren willst, kann ich das insofern verstehen, weil man sich auf so eine Reise ja auch freut und nicht unbedingt nur wegen Formsachen darauf verzichten will.

    Trotzdem noch eine Frage... was für Leistungen sind denn für rund 1100 EUR enthalten? Auch für 2 Personen ist das nicht gerade eben wenig, wenn man davon ausgeht, dass ihr ja selbst radelt und es in erster Linie die Hotels sein dürften, die da bezahlt werden müssen. Selbst entlang der Elbe bekommt man eine Übernachtung im DZ für zwei Personen zusammen locker für 50 bis 80 EUR, und wenn ich da von sieben Übernachtungen ausgehe und den oberen Preisrand nehme, komme ich auf max. 560 EUR für die Übernachtungen (und der Veranstalter bekommt das ja noch deutlich billiger)... also muss da ja eigentlich noch mehr drinn sein, oder?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1216370487000

    Hallo,

    denke einmal daran, was Du machen möchtest:

    Du willst die Reise antreten, obwohl der Veranstalter schon vorab deutlich gegen geltendes Recht verstößt! Das kann doch nicht Dein Ernst sein!

    Eine Meldung an die zuständigen Stellen und Du wirst den erforderlichen Reisesicherungsschein bekommen. Alles andere würde nur bedeuten, daß Du entsprechende Methoden auch noch unterstützt.

    Denn warum sollte der Anbieter Dir denn dieses Angebot machen, wenn es für Ihn kein Problem darstellen würde, einen Sicherungsschein zu liefern. Nochmals: Der Anbieter macht sich strafbar. Und das nach Deinem Hinweis nicht nur aus Versehen, sondern mit voller Absicht. So jemandem sollte man sein Geld einfach nicht anvertrauen. Egeal wieviel.

    Gruß

    Berthold

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1216371421000

    Moin Berthold,

    ich würde persönlich davon auch die Finger lassen, kann aber watnus Tendenz, trotzdem die Reise anzutreten insofern verstehen, als dass man sich auf so eine Reise ja irgendwo freut und diese hier definitiv ins Wasser fällt, wenn er auf den Sicherungssschein besteht und die entsprechenden Stellen einschaltet (was ich trotzdem auf auf jeden Fall tun würde!). Der RV hat ja offensichtlich keine Sicherungsscheine - und die bekommt er auch nicht so von heute auf morgen.

    Bei 20 Teilnehmern dürfte der Veranstalter sofort pleite gehen, denn das Bußgeld wird ja für jeden einzelnen nicht ausgehändigtem Sicherungsschein verlangt, in diesem Fall also x 20. Die bereits geleistete Anzahlung ist dann auch futsch.

    Ich selbst würde in so einem Fall ohne dem RV zu sagen, was ich sonst vorhabe, die Reise unter Hinweis auf den fehlenden Sicherungsschein stornieren, die Anzahlung zurückfordern und mich dann an den Verbraucherschutz wenden (da der RV nicht die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, kann er auch keine Stornogebühren verlangen).

    Gruß,

    Eckhard

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1216377137000

    Hallo,

    genau so sehe ich das auch. Denn wenn ich mich nicht an Gesetze halte, dann sollte ich mit dem Veranstalter auch keine Geschäfte tätigen.

    Auch wenn der Veranstalter einen Sicherungsschein nachreicht, so würde ich in diesem Fall dringendst empfehlen diesen nachzuprüfen, indem man bei der Versicherungsgesellschaft anruft.

    Verständnis habe ich hier null, wenn man bereit ist auf seine Rechte komplett zu verzichten. Hier geht es ja nicht um Kulanz, sondern um eine grundsätzliche Absicherung seines Geldes. Es gibt einfach Punkte, da sollte man bezüglich seiner Rechte nicht nachgeben, zumal das ja nicht nur den Kunden schädigen könnte, sondern auch andere korrekt arbeitenede Veranstalter benachteiligt, die diesen Sicherungsschein ja anbieten und dadurch auch etwas teurer sind.

    Daher eine klare Ansage machen: Sicherungschein oder eine Meldung bei den zuständigen Stellen.

    Wo eigentlich? Verbraucherschutz, oder gleich die Polizei?

    Gruß

    Berthold

  • Aussteiger
    Dabei seit: 1101686400000
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    geschrieben 1216377616000

    [/quote][/quote]´

    Wie ihr mir geraten habt, habe ich dem Bus-Unternehmer vrgeschlagen, die Reise nach Beendigung zu bezahlen. Heute kam sein Gegen-Vorschlag:

    500 € bei Reiseantritt bar, die restlichen 500 € nach Beendigung der Fahrt am letzten Tag.

    Um nicht nervlich so belastet zu werden, könnte ich hiermit leben. Und nur für diese Reise den Sicherungsschein einmal "vergessen". Man möchte ja seinen Urlaub eigentlich auch geniessen.

    Bleibt festzustellen, daß alle anderen 18 Teilnehmer an dieser Radreise offenbar ja wohl das gleiche Problem haben, man sich aber leider vorher nicht kennt, um sich auszutauschen.

    Ich werde den Unternehmer über die Verbraucher-Zentrale "abmahnen" lassen, denn offenbar hat diese Masche Methode. :shock1:

    Gruß Ekkehard[/quote]

    Wenn ich diese Reise gerne machen würde, dann würde ich den Vorschlag des Busunternehmers annehmen.

    Weil wenn ich 500 Euro bei Reiseantritt bezahle, dann ist der Bus ja schon da und ich sitze bereits drin. Also findet die Reise vermutlich ja statt.

    Und wenn ich dann den Rest bei Beendigung bezahlen könnte, ist doch ein guter Vorschlag. Ich könnte ja dann keine 500 Euro mehr haben.

    Also Sicherungsschein hin oder her, vorgeschrieben oder nicht.

    Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1216378663000

    Selbst wenn jetzt diese Kompromißregelung gefunden wurde, würde ich dieses Busunternehmen zumindest nach der Reise melden.

    Ansprechpartner könnte der z. B. RDA in Köln sein.

    LG

    holzwurm

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1216383488000

    Weil wenn ich 500 Euro bei Reiseantritt bezahle, dann ist der Bus ja schon da und ich sitze bereits drin. Also findet die Reise vermutlich ja statt.

    Na ja, Aussteiger, und wie sieht's mit den Hotels entlang der Strecke aus? Der Sicherungsschein ist ja auch dafür da, den Reisepreis zu sichern, wenn der RV während der Reise kaputt geht. Dass der Bus dasteht, bedeutet schließlich nicht, dass er auch irgendwo hinfährt.

    Abgesehen davon ist es auch unlauterer Wettbewerb gegenüber anderen Reiseveranstaltern, die nämlich für die Sicherungsscheine eine Stange Geld hinlegen müssen (Kaution, Jahresprämie, und jeder einzelne Schein) ... und dann von jemandem, der sich nicht an die Gesetzte hält, leicht unterboten werden können.

  • Aussteiger
    Dabei seit: 1101686400000
    Beiträge: 738
    geschrieben 1216387705000

    @soedergren

    Natürlich kann man immer mal reinfallen...

    no risk--no fun :laughing: :rofl:

    Ich würde es riskieren. .

    Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen
  • Harabeli
    Dabei seit: 1171324800000
    Beiträge: 105
    geschrieben 1216421475000

    Der Veranstalter will partout keinen Sicherungsschein rausrücken. Also ist er nicht gegen Insolvenz versichert. Das bedeutet, er ist kriminell. Was wiederum bedeutet, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass er in auch nur in einem einzigen anderen Bereich seriös arbeitet.

    Also: Himmelfahrtskommando. Finger weg und anzeigen.

  • Watnu
    Dabei seit: 1176076800000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1216594667000

    Hallo guten Abend..... an alle, die mir mit ihren Ratschlägen geholfen haben!

    Den erhaltenen Vorschlag zur Bezahlung der Radreise habe ich abgelehnt, da er keine Sicherheit bedeutet.

    Die Reise wurde komplett storniert, und findet nun nicht mehr statt!!!!

    Die geleistete Anzahlung wurde mit Fristsetzung zurück gefordert, was wahrscheinlich zu Differenzen führen wird. Der Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen, da mir die Verbraucherzentrale wegen des Verstoßes gegen das Reiserecht § 651k BGB und die Gewerbe-Ordnung § 147 B zur Seite steht bzw. den "Fall" übernehmen wird.

    Grüsse Watnu

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