• wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1477307824000

    vonschmeling:

    Es ist unbestreitbar Fakt, dass Flightright und Konsorten akribisch bedacht sind, nur wasserdichte Fälle zu übernehmen. Damit ist eine Erfolgsquote von 98% eigentlich unbefriedigend.

    ==================================================

    Diesen Satz verstehe ich nicht.

    Wenn man das Internetportal startet, gibt man auf dem Startmenue seine Flugdetails an,

    (Flugnr-Datum-Grund der Verspätung usw) und prompt bekommt man Antwort ob ein Anspruch besteht. Falls ja übernehmen sie.

    .

    Meine persönliche Erfahrung:

    Aua-Flug Delhi-Wien hatte vor ca. 3 Jahren 16 Std Verspätung wegen Triebwerkschaden.

    Mehrere schriftliche Eingebungen an Aua blieben unbeantwortet, unter Zuhilfenahme von Flightright wurden mir nach 2 Monaten 400,- pro Ticket ertsatten.

    War ok für mich.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477309692000

    @wiener mic

    soll bedeuten:

    wenn flightright doch sowieso schon vorher aussiebt und nur 100%ige sachen annimmt, , dann ist eine erfolgsquote von "nur" 98% nicht so gut.

    muss m.e. jeder selbst entscheiden, welche schlüsse er daraus zieht

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    geschrieben 1477310163000

    yep, das stimmt, jeder wie er glaubt.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Soommmer-Sonne-Strand
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    gesperrt
    geschrieben 1477310439000

    Stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, woher VS Ihre Angaben über das Aussieben bezieht. Für mich ist das leeres Geblubber, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass VS einblick in die übernommen Fälle hat, und weiss, wie oft Flightright geklagt hat.

    Alles Vermutungen, die ihr in den Kram passen, aber keinerlei Substanz haben.

    Was ich aber als Zitat von Flightright übernehmen kann ist folgendes:

    "Zahlen Airlines wirklich freiwillig Geld?7 von 10 Kunden berichten, dass die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlt oder gar nicht erst antwortet. Viele Passagiere fühlen sich deshalb allein gelassen. Unsere Rechtsexperten kämpfen für das Recht der Flugpassagiere und setzen die Ansprüche gegen alle Widerstände durch. Die Ausreden der Airlines sind uns bekannt. Wir kämpfen uns durch den Papierkrieg und gehen für Ihr Recht bis vor Gericht."

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1477311212000

    Das ist so nicht ganz korrekt, wiener-michl.

    Mit dem Abschicken der Daten ersucht man um Übernahme, diese kann jedoch danach abgelehnt werden - nämlich wenn berechtigte Zweifel an der geschmeidigen Durchsetzung der Forderungen bestehen. Ein Beispiel gab es wie bereits erwähnt jüngst in Sachen Onur Air:

    Lt. "Anspruchsrechner" wäre ein Ausgleich gem. VO(EG)261/04 zu fordern gewesen, Flightright verweigerte jedoch die Übernahme, da ein Urteil zu Gunsten des Fluggastes erst noch vor Ort in der Türkei zu vollstrecken wäre.

    Nach meinen Beobachtungen haben die Airlines ihre Haltung hinsichtlich der Einreden wegen Ausfall oder starker Verspätung der regelmäßigen Rechtsprechung inzwischen wenigstens zum Teil angepasst. Beispielsweise sind mir allein aus 2015/16 8 Fälle mit Sunexpress persönlich bekannt, bei welchen die Kompensation rasch und anstandslos direkt von der Airline floss.

    Positive Rückmeldungen gibt es auch von Beschwerdeführern über die SÖP, welche ihre Causa nach einem abschlägigen Bescheid der Airline mit nur einem einzigen Schreiben zu ihren Gunsten wenden konnten.

    Unbestritten ist das Angebot der Inkassounternehmen recht komfortabel und ziemlich risikolos, jedoch häufig nicht alternativlos. Nur darum geht es mir bei meinen Hinweisen.

    Es ist mir ein Anliegen, Betroffenen andere Möglichkeiten zu weisen und mit der in Marmor gemeisselten Vorstellung aufzuräumen, eine direkte oder provisionsfreie Einrede ohne rechtlichen Beistand sei zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.

    Hierbei sollten allerdings gewisse Regeln beachtet werden, beispielsweise die Konzentration auf relevante Angaben. Häufig verfassen Betroffene epische Abhandlungen über verzweifelte Fluggäste, weinende Kinder und mangelhafte Information. Dies kann man getrennt beschweren, eine Forderung gem. VO(EG)261/04 hingegen sollte knapp gefasst sein und nur die wesentlichen Daten enthalten, um rasch zum Erfolg zu führen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1477311292000

    Die erste Frage ist doch einfach auch, wie repräsentativ diese "7 von 10"-Umfrage ist...ich kenne z.B. eine, die von 36% spricht. Wer hat nun recht?

    Der nächste Punkt ist dann auch, wie(!) reklamiert wird...die hier sooft getätigten emotionalen (unter diesem Aspekt ja teils durchaus verständlich), allerdings sachlich/fachlich ungefähr soweit daneben wie Pol Pot seinerzeit vom Friedensnobelpreis befindlichen Reklamationen die man hier auch regelmäßig so "schön" lesen kann haben jedenfalls eine Erfolgswahrscheinlichkeit von gen 0%.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1477312235000

    Nun ja, ich kann immerhin etliche Fälle aufzählen, deren Übernahme von Inkassounternehmen abgelehnt wurde. Allein aus unternehmerischer Sicht können sie es sich nicht leisten, gewisse Risiken nicht vorher auszusieben.

    Leeres Geblubber sind für mich die Angaben der Art "7 von 10" - oder kann jemand diese nachweisen? Aus meiner Sicht ist das Werbung im erlaubten Rahmen, etwa wie 98% Zahnpastaprobanden, die eine signifikante Verbesserung ihrer Mundgesundheit durch den Gebrauch von Omnident mega erleben ...

    Ich trete hier nicht mit dem Anspruch auf die Welt retten zu wollen, demnach kann es auch jeder mit meinen Beiträgen halten wie er mag.

    Dem einen sind sie Geblubber, ein anderer überlegt sich vielleicht doch, seine Daten erst einmal dem Luftverkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen und ein Inkasso erst nach Ausschöpfung der kostenneutralen Varianten zu beauftragen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1477316496000

    vonschmeling:

    Das ist so nicht ganz korrekt, wiener-michl.

    Mit dem Abschicken der Daten ersucht man um Übernahme, diese kann jedoch danach abgelehnt werden - nämlich wenn berechtigte Zweifel an der geschmeidigen Durchsetzung der Forderungen bestehen.

    ============================================

    Ok, da hast du natürlich Recht.

    Das wird wohl vorkommen wenn der verärgerte Fluggast unrichtige Angaben zum Verspätungsgrund macht. Und wenn die Wahrheit dann nicht zur Fluggastverordnung passt wird das Mandat von Flightright (verständlicherweise) abgelehnt.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1477318461000

    Nein, korrekte Angaben, Ergebnis: Sie haben einen Entschädigungsanspruch.

    Etwas später die Mitteilung, nach genauer Prüfung der Unterlagen habe sich ein Zweifel an der Durchsetzbarkeit des Anspruches ergeben weshalb man von einer Übernahme des Falles Abstand nehme.

    In den mir bekannten Fällen handelte es sich überwiegend um Fluggesellschaften mit Sitz außerhalb der EU, streikbedingte Verzögerungen bzw. Trafficprobleme an einem der fraglichen Flughäfen - also zumindest um welche mit schwieriger Ausgangslage.

    Selbstverständlich lehnt das Unternehmen "zu Recht" ab, immerhin obliegt ihm die alleinige Entscheidung hinsichtlich seiner Risikobereitschaft.

    Dennoch relativiert dieses Auswahlsystem m.E. die "Erfolgsquote von 98%".

    Im Grunde besteht für die Luftverkehrsunternehmen keine Veranlassung, Beschwerden via Inkasso "ganz anders" zu behandeln als die direkten kann es ihnen doch vollkommen gleichgültig sein, wie es zu der Bevollmächtigung im Falle einer streitigen Einigung kommt. Daher behaupte ich auch, dass diese Einschätzung eher auf Suggestionen der Genese "7 von 10" beruht als auf harten Fakten wie "3x direkt abgelehnt, mittels XY Inkasso aber doch durchgebracht".

    Die SÖP übernimmt übrigens nur abgelehnte Fälle - womit ein weiteres Instrument "pre Inkasso" zur Verfügung steht - wenn man mag.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Soommmer-Sonne-Strand
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    gesperrt
    geschrieben 1477321176000

    @VS

    "Im Grunde besteht für die Luftverkehrsunternehmen keine Veranlassung, Beschwerden via Inkasso "ganz anders" zu behandeln als die direkten kann es ihnen doch vollkommen gleichgültig sein, wie es zu der Bevollmächtigung im Falle einer streitigen Einigung kommt"

    Und genau hier hast du es nicht begriffen! Dem Luftfahrtunternemen liegt daran, die Beschwerdeführer abzuwimmeln, was auch in vielen Fällen gelingt. Wenn Sie dann 7 von 10 durch standardisierte abschlägige Bescheide oder auch durch ignorieren der Beschwerden abwimmeln können, dann ist das doch durchaus eine Veranlassung dafür. Andererseits wissen die Airlines ganz genau, dass bei Flightright & Co. dies nicht funktioniert.

    Das wars dann von mir zu diesem Thema.

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