Das ist so nicht ganz korrekt, wiener-michl.
Mit dem Abschicken der Daten ersucht man um Übernahme, diese kann jedoch danach abgelehnt werden - nämlich wenn berechtigte Zweifel an der geschmeidigen Durchsetzung der Forderungen bestehen. Ein Beispiel gab es wie bereits erwähnt jüngst in Sachen Onur Air:
Lt. "Anspruchsrechner" wäre ein Ausgleich gem. VO(EG)261/04 zu fordern gewesen, Flightright verweigerte jedoch die Übernahme, da ein Urteil zu Gunsten des Fluggastes erst noch vor Ort in der Türkei zu vollstrecken wäre.
Nach meinen Beobachtungen haben die Airlines ihre Haltung hinsichtlich der Einreden wegen Ausfall oder starker Verspätung der regelmäßigen Rechtsprechung inzwischen wenigstens zum Teil angepasst. Beispielsweise sind mir allein aus 2015/16 8 Fälle mit Sunexpress persönlich bekannt, bei welchen die Kompensation rasch und anstandslos direkt von der Airline floss.
Positive Rückmeldungen gibt es auch von Beschwerdeführern über die SÖP, welche ihre Causa nach einem abschlägigen Bescheid der Airline mit nur einem einzigen Schreiben zu ihren Gunsten wenden konnten.
Unbestritten ist das Angebot der Inkassounternehmen recht komfortabel und ziemlich risikolos, jedoch häufig nicht alternativlos. Nur darum geht es mir bei meinen Hinweisen.
Es ist mir ein Anliegen, Betroffenen andere Möglichkeiten zu weisen und mit der in Marmor gemeisselten Vorstellung aufzuräumen, eine direkte oder provisionsfreie Einrede ohne rechtlichen Beistand sei zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.
Hierbei sollten allerdings gewisse Regeln beachtet werden, beispielsweise die Konzentration auf relevante Angaben. Häufig verfassen Betroffene epische Abhandlungen über verzweifelte Fluggäste, weinende Kinder und mangelhafte Information. Dies kann man getrennt beschweren, eine Forderung gem. VO(EG)261/04 hingegen sollte knapp gefasst sein und nur die wesentlichen Daten enthalten, um rasch zum Erfolg zu führen.