Halte ich für Wunschdenken - im Sinne der Inkassounternehmen.
Ein vorsätzliches "Abwimmeln" von Beschwerdeführern kann ein Luftverkehrsunternehmen ggf. doppelt und dreifach treffen, bzw. kann man sich in diesem Fall an die nun wahrlich häufig erwähnte SÖP Schlichtungsstelle wenden.
Ich bestreite weiterhin die Authenitzität des Wertes "7 von 10", es sei denn meine Erfahrung widerspricht vollkommen der "Regel" ...