Ich kann allen 3 Vorschreibern nur zustimmen, hinsichtlich der Erfolgsquote sind die Aussagen der einschlägigen Inkassounternehmen schlichterdings Zahlen ohne jede Aussage. Ich würde behaupten, dass weit über 80% der Fälle so eindeutig sind, dass sich Betroffene die Erfolgsprämie sparen und selbst zum Erfolg kommen können. Die Aussage "98% erfolgreich" könnte genauso für direkt eingebrachte Forderungen stehen.
Ein Formular ausfüllen muss man auch zur Beauftragung eines Inkassounternehmens, mir ist daher schleierhaft, weshalb man mehr "Arbeit" haben sollte bei einer direkten Einrede.
Ich hab im letzten Jahr eine ganze Reihe von Beschwerden gem. VO(EG)261/04 begleitet - alle eindeutigen sind ohne Umschweife mit einer Entschädigung der Fluggäste erledigt worden, ohne Anwalt oder Inkasso - auch noch weniger lufthanseatisch beleumundeten Airlines.
Insofern ist die oft wiedergegebene Behauptung, man können beim Luftverkehrsunternehmen XY nur mit anwaltlicher Hilfe zu seinem Recht kommen, längst überholt. Zudem gibt es immer mehr Entscheidungen zu Grenzfällen - beispielsweise einer Beschädigung des Flugzeugs beim Beladen / Vogelschlag - was das Prozessrisiko für die LVU enorm erhöht.
Leider berichten Betroffenen eher selten von ihren Erfolgen, damit entsteht der Eindruck es gebe sie nicht. Das ist jedoch ein Irrtum.
Ich habe generell eine tiefe Abneigung gegen Inkassounternehmen und würde ihre Bevollmächtigung tatsächlich nur bei sehr schwindligen Parametern anraten.