Wir haben 2016 wegen Verspätung von TUIfly 1600,-- € zurück bekommen. Und ganz ehrlich, TUIfly ist es doch vollkommen egal ob wir wieder mit ihnen fliegen oder nicht. Uns übrigens auch...
Flightright
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geschrieben 1502309996077Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
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geschrieben 1502345561097
Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts. Aber frag doch mal hier nach: https://soep-online.de/index.html vielleicht hast Du hier mehr Erfolg und kostet nichts
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geschrieben 1502347234476
@domrepfan1995 sagte:
Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.
Kann ich so nicht bestätigen, wir hatten Verspätung wegen eines technischen Defekts am Fliecher...
Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben! -
geschrieben 1502348418956
@domrepfan1995 sagte:
Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Bei einem techn. defekt oder Wettereinflüssen usw. gibt es nichts.
Das ist nicht richtig, technische Defekte befreien die Airlines nicht von der Entschädigung.
Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund -
geschrieben 1502348876291
Das ist nicht überraschend, Frankenstephan - die Aussage von domrepfan ist in dieser Hinsicht nicht zutreffend.
Tatsächlich führen die meisten durch technische Defekte bedingten Verspätungen zur Anerkennung eines Anspruchs.
Hier geht´s ja um flightright, daher mein Hinweis, dass die Strategie eben ausgerichtet ist auf Fälle, die ziemlich eindeutig zum Erfolg führen. Dies bedingt auch meine Kritik an der Werbung mit einer Erfolgsquote von 98% und meine Versuche, Betroffene zum direkten Handeln in Sachen Beschwerde zu bewegen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1502349206305
Bei einem techn. defekt gibt es was, war ein versehen!!!! Ich hatte auch schon wegen techn. Defekte Geld bekommen, sorry!!!!!!
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geschrieben 1502349570132
@Düren
Die betroffenen Maschinen, welche wegen der Krankheitswelle ausgefallen sind, waren allesamt TUIFly Maschinen, welche für Air Berlin fliegen. Ich nehme also sehr stark an, dass Air Berlin etwaige Ansprüche auf Entschädigung galant weiterleiten wird, dort war man nämlich absolut nicht glücklich mit den Umständen.
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geschrieben 1502400247784
Danke! Wir haben Air Berlin die Schuld gegeben, da die nicht geflogen sind.
Wie sieht es denn nun aus? Steht uns die Entschädigung entsprechned der Gerichtsentscheidungen zu oder kann man sich einfach auf die Krankheit des Personals zurückziehen und lässt die Urlauber im Regen stehen? Das war schon echt hart und es ist letztlich auch viel Geld für uns.
Wir hatten auch erhöhte Kosten die ich durch die Entschädigung gerne kompensieren würde.
@Herr_Reise: Du scheinst Dich ja gut auszukennen. Meinst Du mit den Ansprüchen galant weiterleiten das Air Berlin unbürokratisch an
die Geschädigten auszahlt und sich das Geld dann von Tuifly zurückerstatten lässt? Das wäre ja toll und von so was habe ich bisher
nichts mitbekommen. Ist da Licht am Horizont?
Sie beobachten Dich -
geschrieben 1502429062274
Überleg mal selber, meinst Du Flightright verzichtet freiwillig gerade mal so auf hunderte bis tausende Provisionen weil ihnen das "zu viele Geschädigte" sind und Air Berlin, die nicht eben als Dienstleister Nummer 1 in dem Bereich verschrieen sind, zahlt das mal nebenbei locker flockig und streitet sich dann seinerseits mit einem Geschäftspartner, auf dessen "Hilfe" sie vielleicht nochmal angewiesen sein könnten?
Also ich an Deiner Stelle würde das Geld noch nicht verplanen, um mal diplomatisch auf Deine letzte Frage zu antworten
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geschrieben 1502437152763 , zuletzt editiert von vonschmeling
Du wirst nicht "im Regen stehengelassen", Düren, deine Auslagen (belegbar und in einem üblichen Rahmen) werden erstattet, ebenfalls der Ticketpreis im Falle der Nichtbeförderung. "Man" kann sich auch nicht "einfach zurückziehen" (und tut es auch nicht!) sondern muss darlegen, warum man diese Krankmeldungen entgegen der regelmäßigen Rechtsprechung als nicht vorhersehbar betrachtet. Zwar wird es dem Unternehmen kaum möglich sein, einen wilden Streik nachzuweisen, dennoch sind einige Entscheidungen ergangen, die keinen Anspruch auf Komenpensation erkannten.
Bisher liegen auch nur erstinstanzliche Urteile vor, der Ausgang der Sache liegt zum einen im Dunkeln zum andern in ferner Zukunft.
Aus Sicht der Betroffenen sehe ich da kein "Licht am Horizont", offengestanden noch nicht einmal den Horizont ...
Inzwischen äußern sich auch die Reiserechtler zurückhaltend, die anfangs eine "eindeutige Sachlage" zu erkennen glaubten.
Formal kann AB nicht (ob nun elegant oder plump) an X3 "durchreichen" (AB ist ausführendes Luftfahrtunternehmen) sondern muss ggf. entschädigen und sich dann mit dem Partner einigen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.