@tuerkeifliegende sagte:
aber man sollte auch nicht so tun, als ob es das einfachste und normalste der Welt ist sich an die LVU direkt zu wenden und sofort die zustehenden Forderungen anerkannt bekommt.,
Normal sicher nicht @Türkeifliegende, aber noch einfacher, als ein vorformuliertes Formular aus dem I-Net aus zu drucken und es mit seinen Daten aus zu füllen, geht es nicht. Wenn man Flightright und Co beauftragt, geht das ja auch nicht per Fingerzeig und man muss seine Daten durchgeben.
Wenn man also fähig ist Flightright und Co. zu beauftragen, klappt's auch mit dem direkten Weg
Das sich LVU erst einmal quer stellen ist eine andere Sache und hat mit dem Aufwand der Forderung nach Entschädigung erst einmal nichts zu tun.