• HABERLING
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    geschrieben 1559911195665

    @Marcosa ,du hast einen entscheidenden Fehler gemacht, du hättest zuerst die Beauftragung von Flightright zurückziehen müssen bevor du dich an die Airline wendest.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1559911403164

    Marcosa, du schreibst selbst, dass dich Flightrigt darauf aufmerksam gemacht hat, jeden Schriftverkehr zu melden.

    Das hast du nicht gemacht und nun die Rechnung bekommen.

    Also selber Schuld und kein "Betrug"!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1559913910077 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ein schönes Gegenbeispiel für die Behauptung, die flighrights dieser Welt würden stets schneller und mehr erreichen als die eigenmächtigen Einredner ... :smirk:

    In der Tat hatte Marcosa die Beitreibung abgetreten und diese Abtretung allem Anschein nach nicht widerrufen.

    Demnach verlangt das Unternehmen seine Provision zu Recht, das als "Betrug" zu bezeichnen ist mindestens naiv ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1562695021173

    Kleiner Hinweis für Interessierte:

    Es mehren sich Berichte, dass Inkassounternehmen des Genres direkt am Flughafen an Betroffene von Verspätungen herantreten, diensteifrig auf die Ansprüche hinweisen und beherzt ihre Visitenkarte hinterlassen für die Beauftragung mit der Beitreibung.

    Zweifelhafte Methoden, würde ich meinen - zumal dieses "die Airlines verschleppen mein Anliegen, über einen Professionellen geht´s schneller und einfacher!" in den Köpfen vieler verspäteter Fluggäste noch immer herumgeistert.

    Tatsächlich sind auch zahlreiche namhafte Ferienfluggesellschaften inzwischen Mitglied im Trägerverein der SÖP, womit man bei einer Ablehnung des Antrags immernoch auf einen kostenlosen Schlichter zurückgreifen kann. Man braucht also keinesfalls gleich den Klageweg zu beschreiten, auch wenn die kommerziellen Beitreiber gerne etwas anderes behaupten.

    In aller Regel funktioniert die Reklamation bei vielen Airlines direkt reibungslos, die Prozesshanselei der frühen Jahre ist ihnen vergangen.

    Fälle mit schwierigen Begleitumständen lehnen die kommerziellen Inkassos schön regelmäßig eh ab, die kämpfen nicht für das Recht, die scheffeln Kohle mit der Provision aus vollkommen unkomplizierten Fällen, die durch die immer noch omnipräsenten Horrorgeschichten man habe als "kleiner Verbraucher keine Chance" gegen die "übermächtigen LVU" schön regelmäßig bei ihnen landen.

    Macht euch einfach bewusst, dass die Beauftragung eines Inkassounternehmens mindestens denselben Aufwand bedeutet, da viele Airlines inzwischen für die Beschwerden direkt auf den Websites Links vorhalten.

    Wird´s auch nur ein wenig knifflig geben sie (Inkassos) den Auftrag gerne zurück und ihr fangt mit einem erheblichen Zeitverlust wieder von vorne an.

    Berichte dazu findet man direkt hier im Forum zu Hauf!

    Also setzt euch nicht auf den Leim, versucht es zunächst selbst und seid euch gewiss, dass in D enorm viele Möglichkeiten geschaffen wurden, solche Beschwerden ganz ohne raffgierige Provisionsforderungen durchzubringen.

    Bei den üblichen Verdächtigen außerhalb der EU winken die professionellen Einkassierer eh ab - da wird aber auch keiner am Check-In rumgeistern und seine Visitenkärtchen andienen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • melliausosna2
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    geschrieben 1562908657625

    Wir wir sind mit über 4 Stunden Verspätung am 7. Juli nach kreta geflogen. Ich habe gestern morgen das Formular über tuifly ausgefüllt und 4 Stunden später hatte ich eine E-Mail dass ich pro Person 400 € bekomme. Ich musste den nur noch zustimmen und meine Kontoverbindung angeben. Ich glaube in den meisten Fällen kann man das wirklich direkt immer am besten über die Airline selber machen

    Mallorca 2018 Kreta 2019 Umgebucht wegen Corona auf Kos 2021
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1562911376142 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Airlines haben kein Interesse daran, die diversen flightrights mit Fällen zu versorgen und erleichtern stattdessen die Prozedur bei Beschwerden.

    Prima, dass du deine Erfahrung hier beiträgst, hält sich doch noch immer hartnäckig die Ansicht, die LVU würden "verschleppen und vertrösten" bis der Fluggast schließlich entnervt aufgäbe.

    Besonders interessant ist das, da dein Flug ja mit Just Us durchgeführt wurde. Es bestätigt meine Predigten, dass das ausführende Unternehmen X3 bleibt und eben auch im Falle einer Reklamation die Verantwortung übernimmt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonNebenan
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    Verwarnt
    geschrieben 1562940108598

    @melliausosna2 sagte:

    ...Ich glaube in den meisten Fällen kann man das wirklich direkt immer am besten über die Airline selber machen

    Den Fall hatten wir jetzt auch. Erst Airline, dann SÖP und dann Flightright & Co. Ist auch so in den RA-Foren zum Thema zu lesen.

    Was ich mich gerade frage, wenn man SÖP eingeschalteten hat und es führt nicht zum Erfolg, macht dann Flightright überhaupt Sinn. Aber dazu wird es keine persönlichen Erfahrungen geben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1562941662935 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Eher nicht, würde ich sagen - bekanntlich übernehmen die keine schwierigen Fälle.

    Andrerseits prozessiert die SÖP nicht, wenn also eines der Inkassos den Fall übernimmt und prozessual durchficht - warum nicht?

    Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, diesen Unternehmen jede Existenzberechtigung abzusprechen.

    Ich widerspreche nur den tief verwurzelten und inzwischen überholten Argumenten "wenig Schreibkram", "keine Chance bei direkter Einrede" etc.

    Es gibt durchaus Sachstände, bei denen die Bevollmächtigung eines professionellen Beitreibers sinnhaft sein kann.

    Zum Beispiel wenn man direkt und über die SÖP gescheitert ist und die Causa beim Inkassounternehmen unterbringen kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonNebenan
    Dabei seit: 1480723200000
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    Verwarnt
    geschrieben 1562942648031

    Ja, dass meinte ich. Wenn man bei der SÖP nicht weiter gekommen ist und die Einspruchsfrist ist rum. Wird wohl noch keiner Erfahrungen haben, da die Zeit eh vorbei ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1562950789116

    Was meinst du mit die "Einspruchsfrist ist rum"?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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