Wenn man sich kurz vor der 3 Jahresfrist darauf besinnt, „wir hatten doch auch mal eine Verspätung“
Flightright
-
geschrieben 1562970867809"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
-
geschrieben 1562975410858
Das passt aber nicht HABERLING, da ja im hypothetischen Fall die Einrede längst getätigt wurde (beim LVU + bei der SÖP!).
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1563337381346
@melliausosna2 sagte:
Wir wir sind mit über 4 Stunden Verspätung am 7. Juli nach kreta geflogen. Ich habe gestern morgen das Formular über tuifly ausgefüllt und 4 Stunden später hatte ich eine E-Mail dass ich pro Person 400 € bekomme. Ich musste den nur noch zustimmen und meine Kontoverbindung angeben. Ich glaube in den meisten Fällen kann man das wirklich direkt immer am besten über die Airline selber machen
TUIfly ist so schnell dass wir gestern unsere Geld auf dem Konto hatten. Der nächste Urlaub kann für uns kommen mit 400 € pro Person kann man definitiv gut wegfliegen
Mallorca 2018 Kreta 2019 Umgebucht wegen Corona auf Kos 2021 -
geschrieben 1563345252109
Nochmal zu betonen: ohne flightright ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1565800520644
Hier mal ein fachlich fundierter und ziemlich objektiver Wasserstandsbericht ... sollte beiden Seiten zu denken geben!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1567457878460
Entscheidend ist schließlich die individuelle Wahl der Einredemöglichkeit - und die darf auch nicht klammheimlich eingeschränkt werden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1567510621050
Ich bin erstaunt dass noch niemand eine Fluggesellschaft wegen Betruges angezeigt hat. Denn bei eindeutigen Konstellationen, wie zum Beispiel ein technischer Defekt, ist es wohl kaum glaubwürdig dass die Fluggesellschaft tatsächlich annimmt keine Entschädigung bezahlen zu müssen.
Ich denke der eine oder andere Staatsanwalt, vor allem bei den besonders betroffenen Amtsgerichten, könnte da durchaus öffentliches Interesse sehen.
-
geschrieben 1568564257322 , zuletzt editiert von vonschmeling
Das denke ich nicht, zumal die Attitüde sich auch nach und nach wandelt. Die von den Inkassounternehmen angegebenen Zahlen dürften zumindest veraltet sein oder gar populistisch. Zumindest gibt es keine erhärteten Nachweise dieser "Statistiken".
Nach meiner persönlichen Erfahrung regulieren die meisten LVU heute recht widerstandslos bei eindeutigem Sachstand, und mehr und mehr Sachstände geraten dank regelmäßiger Rechtsprechung eindeutig.
Hin und wieder wird z.B. Vogelschlag dann doch als exkulpierend beurteilt, da muss man ggf. mit Widerstand rechnen.
Wenn allerdings der Vogelschlag nach einer vorherigen Abflugverspätung von 5h vom LVU als Argument zur Ablehnung eines Anspruchs herangezogen wird darf man sich schon mal wundern ...
Vermutlich war das aber kein Vorsatz sondern schlichterdings Schlamperei!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1568747436648 , zuletzt editiert von vonschmeling
Leicht off topic - aber anlog zur Markenpräsenz flightright:
Der Sofortentschädiger EUflight wendet sich teilweise von seinem bisherigen Geschäftsmodell ab:
Er bietet jetzt gemeinsam mit der BD24 das Versicherungsprodukt "Getneo" an. Kunden werden auf diese Weise bereits bei der Buchung akquiriert und nicht erst, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Durch die noch zu schaffenden Vertriebspartnerschaften (!!) spart sich das Portal in der Folge (möglicherweise?) einen erheblichen Teil der Akquisekosten.
Das Versicherungspaket bietet Flugreisenden gegen eine individuelle (*) Prämienzahlung eine garantierte Entschädigung, und zwar – anders als in der EU-Fluggast-Verordnung – bereits ab einer Stunde und unabhängig von Verspätungsgrund beziehungsweise Start- und Zielort.
(** die Prämie soll mittels einer Risikoermittlung des LVU bestimmt werden!?)
"Laut der EU-Verordnung müssen Airlines nämlich nur dann zahlen, wenn die Ursache in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Und eben auch erst ab drei Stunden und nur dann, wenn sich Start- oder Zielort in der EU befinden", sagt Lars Watermann, Geschäftsführer von EUflight
(was will / hat er nicht verstanden / bzw. will er damit sagen ???)
Mir geht diese beliebige Beugung der tatsächlichen Vorgaben gewaltig gegen den Strich!
Meine Meinung:
Das Konzept auf der Basis einer freiwilligen Versicherung hat m.E. nichts mit den Erwartungen an eine VO(EG)261/04 zu tun.
Grundsätzlich lief da so manches ganz entgegen der eigentlichen Absicht, eine bestmögliche Disziplin zur Pünktlichkeit seitens der LVU zu erwirken.
Eine halbherzige Nachbesserung mit ziemlich unwägbaren Parametern löst imho nicht gerade die Gretchenfrage!?
Wie erfolgreich dieses Modell sein wird vermag ich nicht vorherzusagen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.