• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1171546002000

    Hallo,

    zufriedenstellend lösbar wäre dieses Problem nur durch die Umkehrung der bisherigen Praxis. Sprich: zuerst Urlaub, und dann bezahlen.

    Zudem hätte diese Praxis für den Kunden den Vorteil, dass er gleich mal 10% für Reisemängel wie etwa gekürzte AI-Leistungen vom Reisepreis abziehen könnte, und der Veranstalter müßte beweisen, dass alles korrekt erbracht wurde.

    Aber ich fürchte, würde man dies einführen, gingen noch viel mehr Reiseunternehmen pleite ;)

    Gruss chepri

  • Reisepechvogel
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    geschrieben 1171642554000

    Hi,

    nu hab ich den Wisch noch mal gelesen.

    Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet.

    Die werden sich wieder melden, wenns soweit ist.

    Wie lang ist denn die Verjährungsfrist bei so sachen?

    Wir haben auf einem Zettel die Bestätigung dass wir gebucht haben.

    Auf dem Anderen, dass sie die Tickets nicht liefern können und das Geld auch nicht zurückgeben können.

    Gruß

  • juanito
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    geschrieben 1171642867000

    Zahlungsbefehl, jetzt Mahnbescheid an die GbR schicken.

    Beim Amtsgericht gibt es eine Rechtshilfestelle.

    Die helfen bei der Ausfüllung. :D

    Das Verfahren wird eventuell garnicht erst eröffnet, mangels Masse.

    Nach Zustellung des Mahnbescheides muss man klagen.

    Viel Hoffnung besteht nicht. :(

    Privatinsolvenz- und nach 7 Jahren lacht er wieder.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1171646292000

    Insolvenz des Reisebüros

    Ist der Reiseveranstalter noch zahlungsfähig und lediglich das Reisebüro, über welches die Buchung vorgenommen wurde zahlungsunfähig, so verhält es sich anders. Hier ist der Sicherungschein oft ohne Bedeutung.

    Es ist zu unterscheiden, ob das Reisebüro nur eine Filiale des Veranstalters ist. In diesem Fall werden Insolvenz des Veranstalters und des Reisebüros zusammenfallen und der Sicherungsschein, wie bei der Insolvenz des Veranstalters, Bedeutung erlangen.

    Meist ist das Reisebüro jedoch nur Vermittler zwischen Reisendem und Reiseveranstalter. Erkennbar ist dies daran, dass das Reisebüro meist Reisen mehrerer Veranstalter (TUI, alltours, Neckermann u.s.w.) anbietet und die Reisebestätigungen nicht vom Reisebüro, sondern direkt vom Veranstalter gefertigt werden.

    In der Regel wird das Reisebüro - ob nun Filiale oder Vermittler - die Reisepreisforderungen selbst einziehen. Hat der Kunde an das Vermittler-Reisebüro gezahlt, kommt es darauf an, ob das Reisebüro hierzu berechtigt war. Gab es eine Einzugsermächtigung, hat der Reisende seinen Teil des Reisevertrages erfüllt. Der Reiseveranstalter muss jetzt - auch bei Insolvenz des Reisebüros - die Reiseleistung erbringen. Der Veranstalter kann aber im Insolvenzverfahren besondere Rechte geltend machen. Der Reisende darf diese Einzugsermächtigung im Regelfall erwarten, wenn er den Sicherungsschein bereits im Reisebüro ausgehändigt bekommt.

    Hallo Reisepechvogel,

    das ist ja zum Haare raufen. Da spart man auf die schönsten Wochen des Jahres...und dann sowas ! Die Reise war bestimmt nicht preiswert - und dann nochmal die Flüge bezahlen - ein Fass ohne Boden! Auch wenn wenig Aussicht auf Erfolg besteht, versuche deine Ansprüche geltend zu machen. Das Vorgeplänkel einer Insolvenz zieht sich je nach Ausmaß und Anzahl der Gläubiger gut 1 Jahr hin, bis das eigentliche Insolvenzverfahren vor Gericht eröffnet wird und vom Gericht ein Inslovenzverwalter bestellt wird. Erst der aussergerichtliche Schuldenbereinigungsplan dem alle Gläubiger zustimmen müsen, dann bei Scheitern der Insolventantrag vor Gericht. Wenn Du eine RS-Versicherung hast, suche einen Anwalt auf, der sich im Insolvenzrecht auskennt. Der weiss was zu tun ist. Der oder die Schuldner die haftbar sind, müssen bei der Insolvenz ihre Vermögensverhältnisse darlegen, ähnlich wie bei einem Offenbarungseid. Diese Liste ist für die Gläubiger einsehbar. Also wer zuerst kommt ..... Das bewegliche Vermögen (Konten, Lebensversicherungen, Zweitwagen, teurer Schmuck, Haus und Grundstücke) fliessen in die Insolvenzmasse. Auch weitere Einkünfte in den kommenden 7 Jahren, die über dem pfänbarem Satz liegen, ebenso. Also schnell um Anwalt ((der kennt jede noch so kleine Hintertür)).

    Viele Grüße

    S. Hartmann

  • carsten1000
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    Beiträge: 22
    geschrieben 1171648856000

    Hallo!

    Also, der letzte Beitrag erscheint mir so nicht ganz richtig. Zumindest nicht, dass die Eröffnung des Verfahrens bis zu einem Jahr dauern kann.

    Man muss bei einer Insolvenz zwischen einem Verbraucherinsolvenzverfahren und einem Regelinsolvenzverfahren unterscheiden. Ein Regelinsolvenzverfahren wird bei NOCH selbstständigen Personen oder bei EHEMALS Selbstständigen die nicht über 19 Gläubiger oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben eröffnet werden. Hier wird es sich also wahrscheinlich um eine Regel-InsO handeln.

    Einem Antrag auf Eröffnung eines Regel-Insolvenzverfahrens muss kein außergerichtlicher Einigungsversuch vorangehen, dass heißt die Person kann sofort einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Auch ist es nicht richtig, dass der der zuerst kommt auch als Erster was bekommt. Es sei denn, es bestehen vorangige Sicherheiten.

    Eine Möglichkeit die Forderung auch über ein Insolvenzverfahren hinaus zu sichern, wäre wenn man beweisen kann, dass das Reisebüro bereits bei Buchung wusste, dass sie insolvent sind. Dann handelt es sich um eine vorsätzlich, begangene, unerlaubte Handlung und diese unterliegt nicht der Restschuldbefreiung. Dies kann man beim zuständigen Insolvenzverwalter so anmelden.

    Carsten

    (Schuldner- und Insolvenzberater) ;)

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1171656391000

    Hallo Carsten 1000,

    sorry, du hast natürlich Recht.- Es handelt sich um eine Regel-Insolvenz, da selbständige Tätigkeit (Reisebüro). Und wer weiss wie lange das RB schon insolvent war und wieviele Kunden schon geprellt wurden. Das Geld wurde dann zweckentfremdet, um andere Löcher zu stopfen. Irgendwann kommt man aus der Nummer nicht mehr raus.. dann ist es zu spät. Ich befürchte, es gibt zu viele Gläubiger, die vorsätzlich geprellt wurden. Dann kommt noch das FA, Krankenkassen, evtl. Löhne, Vers., Ladenmiete usw. Da nützt es auch nichts mehr, wenn im Rahmen der Restschuldbefreiung 6 Jahre lang pfändbare Teile der Einkommens auf das Treuhandkonto gehen. Diese jährliche Ausschüttung an alle Gläubiger beläuft sich dann meistens auf nichts bis lachhaft wenig..... Reisepechvogel:Versuche trotzdem bis zum sog. Prüfungstermin deine Forderungen anzumelden, vielleicht gibts ja noch was.

    Fazit: Der arme Reisepechvogel bekommt noch höchstens ein Magengeschwür und graue Haare bei dem Versuch, an sein Geld zu kommen. Tickets nochmal bezahlen und Urlaub geniessen!!!!! Wer denkt denn schon an so was, wenn man in ein RB seines Vertrauens geht.

    Viele Grüsse

    S. Hartmann

  • Spresstravelopfer
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    geschrieben 1171705515000

    Hallo Reisepechvogel...ich glaube, wir sind Opfer des gleichen Reisebüros geworden. Ich habe meine Überweisung für zwei USA Flüge (insgesamt 1200 Euro) bereits am 10.01.2007 getätigt und sollte eigentlich am Montag den 19.02. fliegen. Uns erreichte die Meldung über die drohende Insolvenz am 13.02., also 6 Tage vor geplantem Reiseantritt. Der in dem Brief genannte Ticketgroßhändler war sehr nett, konnte uns aber auch nur weiterhelfen, indem er uns neue Ticktes (wir fliegen jetzt einen Tag später) verkauft hat. Es sieht hier ja doch so aus, als ob eine Insolvenzverschleppung, ggf. mit betrügerischer Absicht vorliegt, denn offenbar war das Reisebüro schon am 10.01.2007 Insolvent und hat mich über einen Monat über diese Tatsache im unklaren gelassen. Ich wohne in einer anderen Stadt und bin zeitlich in meiner Handlungsfähigkeit etwas eingschränkt, da ich ja wie gesagt am Dienstag wegfliege, aber könnten wir evtl. in Kontakt bleiben und das weitere Prozedere besprechen? Ich werde dieses Wochenende noch einen Mahnbescheid an das Reisebüro schreiben (mit der Aufforderung um Rückerstattung des Geldes binnen 14 Tagen), ansonsten würde ich zusätzlich zu der Anzeige bei der Polizei (wo ich gleich hingehe...kann ja nicht schaden...) noch zivilrechtliche Klage einreichen. Kann dazu jemand was sagen? Ich mache mir ehrlich gesagt keine großen Hoffnungen, die Kohle wieder zu sehen, aber ich möchte nichts unversucht lassen. Freue mich über weitere Antworten.

  • holzwurm
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    geschrieben 1171706002000

    Ich denke jetzt is es sinnvoll den Namen des Reisebüro zu nennen, damit sich evtl. noch mehr Geschädigte zusammen tun können.

    Vereint können sich die Geschädigten besser wehren.

    Liebe Admins, macht bitte mal ne Ausnahme, damit die Betroffenen sich finden können. Ihr habt ja sicherlich auch Interesse, daß "schwarze Schafe" aussortiert werden müssen. Wäre nett, wenn Euer OK dazu käme.

    Gruß

    holzwurm

  • mosaik
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    geschrieben 1171709633000

    @'Ahotep' sagte:

    Ist der Reiseveranstalter noch zahlungsfähig und lediglich das Reisebüro, über welches die Buchung vorgenommen wurde zahlungsunfähig, so verhält es sich anders. Hier ist der Sicherungschein oft ohne Bedeutung.

    ... dann haftet der Reiseveranstalter für beim Reisebüro geleistete Zahlungen aber auch zur bis zu jener Höhe, die der Veranstalter laut seinen AGB vom Kunden verlangt hätte. Hat der Kunde mehr anbebezahlt, schaut es schon wieder komplizierte aus.

    @'Ahotep' sagte:

    Es ist zu unterscheiden, ob das Reisebüro nur eine Filiale des Veranstalters ist. In diesem Fall werden Insolvenz des Veranstalters und des Reisebüros zusammenfallen und der Sicherungsschein, wie bei der Insolvenz des Veranstalters, Bedeutung erlangen.

    Wenn ein Veranstalter seine Angebote durch eigene Büros vertreibt, kann ja nur der Veranstalter selbst in Konkurs gehen und keines seiner eigenen Vertriebsbüros als "Einzelunternehmen".

    @'Ahotep' sagte:

    Meist ist das Reisebüro jedoch nur Vermittler zwischen Reisendem und Reiseveranstalter. Erkennbar ist dies daran, dass das Reisebüro meist Reisen mehrerer Veranstalter (TUI, alltours, Neckermann u.s.w.) anbietet und die Reisebestätigungen nicht vom Reisebüro, sondern direkt vom Veranstalter gefertigt werden.

    Vermittler ist jeder, der zwischen Reiseveranstalter und Endkunden einen Geschäftsbesorgungsvertrag zustande bringt. Dabei ist aber zu unterscheiden, ob der Vermittler als Handelsvertreter oder Handelsmakler auftritt. In beiden Fälle ist es unerheblich, ob die Buchungsbestätigung vom Veranstalter direkt kommt oder durch den Vermittler ausgestellt wird. Es sind dabei andere Merkmale wichtig zur Unterscheidung und der Rechtsstellung dieses Vermittlers.

    @'Ahotep' sagte:

    Gab es eine Einzugsermächtigung, hat der Reisende seinen Teil des Reisevertrages erfüllt. Der Reiseveranstalter muss jetzt - auch bei Insolvenz des Reisebüros - die Reiseleistung erbringen. Der Veranstalter kann aber im Insolvenzverfahren besondere Rechte geltend machen. Der Reisende darf diese Einzugsermächtigung im Regelfall erwarten, wenn er den Sicherungsschein bereits im Reisebüro ausgehändigt bekommt.

    Auch hier wieder die Einschränkung: den Sicherungsschein erhält der Kunde ja bereits vor der Anzahlung. Das heißt, wenn ein Reisebüro - unberechtigter Weise - die Restzahlung VOR Aushändigung der Unterlagen verlangt, neige ich zur Ansicht, dass der Reiseveranstalter - rechtlich gesehen - keine Verpflichtung hätte, die Vollzahlung des Kunden zu akzeptieren. Er KANN es, muss es aber nicht. Er müsste es nur dann voll anrechnen, wenn dem Kunden auch bereits die Reiseunterlagen übergeben wurden.

    Wobei es im umkehrten Fall für den Kunden auch blöd ist: Ginge der Reiseveranstalter in Konkurs, das Reisebüro hätte bereits voll vom Kunden kassiert und die Reiseunterlagen ausgegeben, darf das Reisebüro das Geld NICHT mehr an den Kunden zurückgeben, sondern muss die Zahlung an den Masseverwalter weiterleiten. Der Kunde kann sich seine Zahlung NUR mit dem Sicherungsschein wieder bei der Abrechnungsstelle auszahlen lassen.

    Soweit ein Ausflug in die komplizierte Welt des Reiserechts. Zerbrecht Euch aber lieber nicht den Kopf darüber, sondern sucht einen Anwalt auf. Allerdings kann ich eine Aussage eines Postings hier nicht ganz bejahen: ...Anwalt... der kennt alle Tricks und Schlichen...: es gibt nur ganz wenige Anwälte, die sich wirklich im Reiserecht auskennen. Mir sind Fälle bekannt, da haben mir, ich - Laie, Reisende geschrieben, ich möge ihnen sagen, was sie ihrem Anwalt sagen sollte, wie er vorgehen sollte, wo er welche §§ findet, weil dieser sich nicht auskennt (mögen ja auch Ausnahmen sein...).

    Gruß

    Peter

  • Robert1
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    geschrieben 1171710386000

    @'salvamor41' sagte:

    Viel wichtiger scheint mir die Erkenntnis zu sein, daß ich niemandem Geld ohne Gegenleistung zahle. Entweder Geld zug-um-zug gegen die Tickets oder kein Geld!

    Aber bei einer Buchung über das Internet ist doch die Vorab-Überweisung üblich.

    Dann erst bekommt man die Tickets bzw. Hotelgutscheine zugesendet oder bekommt diese am Flughafen ausgehändigt.

    Lief bei mir jedenfalls bisher immer so.....

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