• Lapislazuli
    Dabei seit: 1110844800000
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    geschrieben 1171845567000

    @ alle Geschädigten

    ich möchte Euch nicht runterziehen, aber aus eigener Erfahrung kann ich Euch fast garantieren, dass Ihr Euer Geld nicht wieder seht.

    Nach meinen Informationen gilt ein Unternehmen schon als insolvent, wenn es seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann. Das ist bei Euch der Fall. Selbst wenn eine Privathaftung vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass Privatvermögen vorhanden ist oder Ihr etwas davon abbekommt. Meist stehen erst einmal Banken, Autohäuser ect. auf der Matte.

    Wenn der Verantwortliche dann auch noch privat Insolvenz anmeldet sieht es ganz böse aus.

    Pech für Euch- das Geld seht Ihr nie wieder. Aber unter Umständen ist der Verantwortliche schon nach 7 Jahren wieder Vogelfrei und kann sich erneut ins Geschäftsleben stürzen.

    In der Zwischenzeit kann er vielleicht von dem Geld leben, dass er sich vorher sicher gestellt hat oder er "kauft" sich einen Geschäftsführer, eröffnet ein neues Unternehmen- und das Spielchen geht ungebrochen weiter...

    Ohne alle Pleiten über einen Kamm scheren zu wollen... so läuft es ab und niemand unternimmt etwas dagegen.

    Wünsche Euch alles Gute!

    auch eine Geschädigte

    Die Frage ist niemals "wohin?", die Frage ist immer nur "wann?".
  • Pagefault
    Dabei seit: 1171843200000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1171889472000

    Hallo,

    endlich habe ich mal ein paar Leidensgenossen gefunden. Ich verstehe nicht, warum der Name des Reisebüros (S-Press Travel) nicht ausgesprochen wird. Schließlich sollte man andere Kunden rechtzeitig vorwarnen (falls das überhaupt noch geht). Ich habe bereits an dem Tag, an dem ich das Schreiben erhalten habe Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Ich habe übrigens den Restbetrag meines Fluges am 22.1.2007 beglichen. Insgesamt habe ich 1910 Euro bezahlt. Das Schreiben welches ich von S-Press erhalten habe war nur dreist! Als ob die nicht schon im Januar gewusst hätten, dass Sie mir die Tickets nicht mehr ausstellen können.

    Des Weiteren habe ich noch meinen Anwalt eingeschaltet... Jetzt heißt es wohl abwarten und Tee trinken.

    Gruß

    Ingo

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1171895651000

    ...abwarten und Tee trinken. Teuer,noch teurer, am Teuersten. Jetzt noch Geld rausschmeißen für den Anwalt. Habt Ihr denn zu viel Geld.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1171908380000

    Warum kauft Ihr Eure Tickets nicht per Kreditkarte?????

    Dann kann so etwas auch nicht passieren!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1171959987000

    @Thorben

    ...weil da genauso Mißbrauch gemacht werden kann ;)

    Auch eine Abbuchung einer Kreditkarte kann man nicht so ohne weiteres wieder rückgängig machen. Es bestehen zwar theoretische Chancen und ich habe auch schon davon gehört, aber davon ein Standard-Rech abzuleiten wäre gefährlich.

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1171971480000

    Du erzählst Unsinn, der Missbrauch oder die Abbuchung ohne Gegenleistung bei einer KK ist IMMER abgesichert und es wird IMMER zurück gebucht, wenn die Gegenleistung innerhalb der Anfechtungsfrist, meist eine Abrechungsperiode + 4 Wochen, bei meiner AMEX z.B. Abrechnung + 3 Monate reklamiert wird.

    Der Leistungsnehmer muss dann beweisen, dass die berechnete Leistung auch tatsächlich bestellt und erbracht wurde.

    Des weiteren wird die KK direkt von der Flugtgesellschaft belastet, das Weiterleitungsrisiko entfällt also!

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  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1171972306000

    Unsinn ist das Gegenteil von Sinn. Aber es macht Sinn, darüber sich GENAU zu informieren...

    ja, ja, schöne Theorie, aber in der Praxis kann es auch anders ausschauen. Aber wir wollen uns hier nicht darüber streiten, ob man eine Kreditkartenabbuchung wieder rückgängig machen kann oder nicht oder unter welchen Umständen. Probieren kann man es ja immer, und der Erfolg oder Misserfolg wird zeigen, in welchen Situationen es eben geht oder nicht geht.

    Aber es wäre doch pervers, wenn man überall die Karte hinlegen würde und nach Rückkehr von der Reise einen Abbuchungseinspruch erhöbe, oder :D

    Übrigens, eine Kreditkartenabbuchung ist NICHT immer gesichert. Da wir mit allen gängigen KK Verträge haben, weiß ich das GENAU.

    Aber wie oben erwähnt, wir wollen doch nicht streiten, weil wir doch eh immer beide Recht haben (mal mehr mal weniger, was solls, das Leben ist doch viel zu kurz für alle Streiterereien, gell! ;)

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1171972731000

    Also ich habe bisher bei ungerechtfertigten Abbuchungen egal wo und egal warum sowohl bei Amex, VISA oder Master IMMER mein Gled zurück holen können....

    Des weiteren habe auch ich Einsicht in die Rückbuchungen für unseren Konzern und kann bestätigen, das definitiv zurück gebucht wird, wenn der Kunde reklamiert und der Leistungsträger dann in der Beweispflicht für die erbrachte Leistung ist.....ist also gängige Praxis bei KK - keine Leistung, kein Geld!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1171973410000

    @ Thorben-Hendrik

    ...Unsinnn... Nicht gleich so heftig, Thorben-Hendrik, auch wenn Du sicher bist, daß die geschilderte Sichtweise falsch ist!

    Peter hat die landläufigen Vorurteile gegen KK geschildert. Sachlich ist Deine Darstellung die absolut richtige. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

    Das Thema "Kreditkartenmißbrauch" wurde unlängst hier im Forum ausführlich behandelt. Ich kann den Thread leider momentan nicht finden.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1171974131000

    Angenommen, man bucht irgendwo eine Reise direkt bei einem Veranstalter (mal ganz neutral) und legt seine Kreditkarte zur Bezahlung hin, aber erhält noch keine Dokumente, die zum Bezug der Leistung berechtigt.

    Der Veranstalter geht in Konkurs und man wendet sich an die Kreditkartenfirma, das Geld doch zurück zubuchen (keine Leistung - keine Zahlung...).

    Das DARF die KK gar nicht, weil die Zahlung bereits Teil der Masse geworden ist!

    Wie der österreichische Griechenland-Veranstalter ITAS seinerzeit in Konkurs ging, hatten viele Reisebüros ihre Abbuchungsaufträge zurück geholt. Ohne Erfolg! Der Masseverwalter hat auf richterliche Anordnung ALLE Geldbeträge wieder eingezogen - obwohl keine Leistung erbracht wurde! Allerdings, in diesem Fall musste dann die Insolvenzversicherung die Beträge wieder an die Kunde zurück erstatten.

    Natürlich kann es sein, dass wenn man bei einer ausländischen Fluggesellschaft seinen Flug bucht, diese in Konkurs geht, man bei der KK die Rückbuchung anfordert, diese auch macht, niemand mehr nachfragt.

    Aber dem Grundsatz: die vereinbarten Konditionen müssen eingehalten werden, zählen nicht erbrachte Zahlungen zu offenen Forderungen. Inwieweit ein Gericht hier den durchaus zu beachtenen Umstand der nichterbrachten Leistung berücksichtigen darf, kann ich nicht beurteilen.

    Meine ursprüngliche Aussage bezieht sich eigentlich, wie immer bei solchen gut gemeinten Ratschläge: bitte nicht blindlings in jeder (ähnlichen) Situation darauf hoffen! Es KANN eine Hoffnung sein, es kann aber auch genau in der Situation net funktionieren.

    Also das "immer" mag mich dabei immer irritieren.

    Gruß

    Peter

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