Flug lt. Reiseveranstalter nicht ausgelastet- umgebucht - trotzdem gestartet

  • andena81
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    Beiträge: 7
    geschrieben 1440495034000

    Hi, 

    eigentlich würde ich jetzt im Flieger sitzen. 

    Ich habe vor 2 Wochen eine Reise nach Tunesien gebucht mit Abflug ab Leipzig.

    5 Tage für Abflug, kam ein Anruf das der Flug mangels Auslastung nicht stattfindet und wir auf Berlin umgebucht wurden. Allerdings mit verlust von 1 Tag. 

    Da die Anreise auf Berlin 850 km beträgt, haben wir abgelehnt und die Reise wurde storniert. 

    Nun sehe ich heute Morgen, dass der Flug von Leipzig gestartet ist! 

    Meine Frage: kann ich irgendwas machen? Schadenersatz ...?

    Immerhin war es uns nicht möglich innerhalb von 5 Tagen was neues zu annähernd gleichen Konditionen zu finden. 

    Danke schonmal für Infos. Ich bin so sauer und gleichzeitig so traurig! 

    Übrigens ITS

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1440496289000

    Von wo aus wärst du zum Flughafen nach Leipzig angereist? Also 850 km Anreise nach Berlin erscheint mir ein bißchen utopisch (gesamte Nord-südausdehnung Deutschlands 880 km). Ist aber wichtig für die Beurteilung der Zumutbarkeit...

    Aber was willst du machen: ITS hat euch ein "neues" Angebot mit Abflug Berlin unterbreitet. Ihr hättet annehmen oder ablehnen können, und da ihr letzteres getan habt ist, meiner Meinung nach, ITS raus. Da ist niox mehr mit Schadenersatz, weil es nach dem Angebot von ITS keinen gültigen Vertrag mehr gibt.

  • juanito
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    geschrieben 1440499253000

    Bahnfahrt von Leipzig Hbf bis Berlin Hbf = 1 Stunde

    Wäre Zumutbar.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1440502787000

    Erst einmal spielt die Zumutbarkeit / Entfernung in diesem Fall überhaupt keine Rolle.

    Eine Änderung des Flughafens berechtigt grundsätzlich zu einer Kündigung, für eine solche haben die Reisenden sich aus freiem Willen entschieden.

    Nachträgliche Ansprüche können an den Veranstalter nicht gerichtet werden.

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  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1440506861000

    Ich denke mal, dass @andena81 angefressen ist, weil er/sie sich vom RV - höflich ausgedrückt - nicht wahrheitsgemäß informiert fühlt. Der angeblich wg. mangelnder Auslastung abgesagte Flug hat ja wohl stattgefunden.

    LG 

    Sokrates

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  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1440508150000

    Und damit wäre die Stornierung auf Grund eines vom RV zu verantwortenden falschen Tatbestandes zustande gekommen. Dann werden die Karten allerdings neu gemischt.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1440511615000

    Was denn für ein "zu verantwortender Tatbestand"?

    Zum einen wäre dem RV erst einmal eine bewusst falsche Auskunft nachzuweisen, zum anderen wäre im Falle einer Überbuchung die Airline in Anspruch zu nehmen und nicht der Veranstalter, übrigens auch nur dann, wenn der Reisende nicht gekündigt hätte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1440516250000

    Worüber sprechen wir hier ? Über die cancelung eines Fluges wegen mangelnder Auslastung oder Überbuchung ? Wieso eigentlich ein Einwand wg. möglicher Überbuchung ? Hat doch niemand von gesprochen, oder ich habe was überlesen.

    Im Rechtsverhältnis wurde dem Reisenden von seinem RV mitgeteilt, das der Flug wg. mangelnder Auslastung gestrichen wurde. Das hat aber wohl nicht gestimmt. Einen alternativven Abflugsort hat der Reisende nicht akzeptiert ( und da ist es völlig egal, ob der nun 100, 300, oder 800 km entfernt ist ), und hat storniert. Tatbestand bleibt aber, das es den Flug ab Leipzig doch gegeben hat. Und deswegen hat sich juristisch für den Reisenden eine neue Situation ergeben. Und die kann man selbstverständlich juristisch aufarbeiten.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1440518801000

    Mir ist der Sachverhalt auch nicht ganz klar. In einem anderen Thread schrieb die TE:

    ...wir haben das jetzt auch. Allerdings vor 14 Tagen gebucht, und 5 Tage vor Abflug kam ein Anruf, das der Flug nicht ausgelastet sei und daher auf Berlin umgebucht wurde. Dies haben wir abgelehnt undkostenfrei storniert.

    Aber: der Flieger ging ab unserem gebuchten Flughafen. Der war überbuchtund nu sitzen wir da und haben nix.

  • Mühlengeist
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    geschrieben 1440519760000

    Ist schon klar, das die entfernung reiserechtlich hier keine rolle spielt. Wenn ich aber quasi Lasrt-Minute buche und bekomme auf einmal einen anderen flughafen "vor die Nase gesetzt" überlege ich persönlich mir schon, wie weit es ist bevor ich Nein zu dem neuen angebot sage und dann zu Hause bleiben muss.

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