Flug lt. Reiseveranstalter nicht ausgelastet- umgebucht - trotzdem gestartet

  • Mettigelmädchen
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    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1440539307000

    Ich kann euch leider irgendwie nicht richtig folgen:

    1. Der TE schrieb , geplanter Abflug von Leibzig.

    2. 5 Tage vor Abflug,

        Info erhalten: - Abflug nicht ab Leibzig, da nicht ausgelastet,

         sondern ab Berlin mit einem Tag verlust

    3. TE meinte dann,

        850 km Anfahrt bis  Berlin und 1 Tag noch Verlust, nein danke.

    4. Im Nachhinein hat er/sie erfahren, dass der Flug ab Leibzig stattgefunden hat

    5. @Ahoteps Info,

    da wäre eine zzgl. Aufklärung seitens vom TE sehr wichtig 

    Aber wie kommt ihr darauf, dass der TE erst ab Leibzig nach Berlin reisen muss?

    Vllt. hat er schon eine gewisse Anreise bis Leibzig?

    Und mit 1 Tag verlust, vllt. ist da ein späterer Abflug (Tag) von Berlin aus mit gemeint?!

    Somit sind noch einige Fragen offen.

    Vllt. meldet sich @andena81 noch mal hier im Forum,

    denn mir geht es immer noch um den Sachverhalt,

    auch wenn sie/er bereits vom Vertrag zurück getreten ist.

    Er/sie wäre nicht zurück getreten, wenn sie auch in dem doch gestarteten Flieger ab Leibzig hätte sitzen können.

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  • cjmddorf
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    geschrieben 1440539758000

    metti,

    der ganze thread ist nicht schlüssig und bevor wir hier noch mehr veralbert werden, sollte man hier schliessen. ist eh alles gesagt.

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  • Mettigelmädchen
    Dabei seit: 1302739200000
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    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1440540552000

    @cjmddorf,

    veralbert? Nein, davon gehe ich nicht aus.

    In dem anderen Thread hat es @andena81 treffend geschrieben:

    "Nach der erhaltenden Information wurde storniert,

    jedoch ist der Flieger gegen der mit vorliegenden  Ankündigung,

    doch von Leibzig aus gestartet."

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1440542541000

    @Mettigelmädchen

    Es sind all notwendigen Informationen beigetragen.

    Ich versuchs mal mit Relevanz und Chronologie:

    Ereignis 1

    5 Tage vor Abreise wurde t.o. angerufen mit der Information, der Flug könne nicht mehr angeboten werden, stattdessen einer ab Berlin. Lt. Aussage des Anrufers war der Grund eine zu geringe Auslastung (= der Sphäre der Airline zuzurechnen, begründet keine Ansprüche an Veranstalter.)

    Ereignis 2

    Alternativer Flug von und nach Berlin wird, nach reiflicher Erwägung nehme ich an, abgelehnt und macht t.o. stattdessen von seinem Recht zur einseitigen Kündigung Gebrauch.

    (Nicht relevant: Die Entfernung, denn selbst wenn sich diese signifikant verkürzt hätte, bleibt das Recht erhalten. Schließlich ist der Abreiseflughafen Vertragsbestandteil und mängelfrei zu erbringen. Eine Diskussion, woher t.o. anreist bzw. welches Motiv zur Entscheidung für LEJ geführt hat ist sinnlos - da diese Aspekte ebenfalls nicht relevant sind hinsichtlich eines möglichen Anspruchs an den RV).

    Ereignis 3

    t.o. stellt verstimmt fest, dass entgegen der Aussage des Veranstalters doch ab LEJ geflogen wurde und der Flieger vielmehr überbucht war.

    Ärgerlich, aber nicht relevant, da kein Flug nun mal kein Flug ist und die rechtlichen Folgen für den RV identisch - nämlich keine.

    RV konnte nicht abliefern, weil sein Erfüllungsgehilfe den gebuchten Flug nicht bereitstellte.

    Mit dem bestmöglichen Ersatzangebot (unterstellt) ex Berlin und 1 Reisetag weniger (welcher im Falle der Durchführung zu erstatten gewesen wäre) hat er seinen vertraglichen Pflichten gem. § 651 BGB genügt.

    Der Kunde erhält das Erlangte erstattet und Ende der Geschichte.

    Ich möchte betonen, dass daran nichts aber auch gar nichts "unschlüssig", "nicht stimmig" oder "zu ergänzen" ist, ganz sicher hat t.o. hier auch nicht irgendjemanden "veräppelt" ...

    Falls ihr Mysterien, wie "Wir wohnen in Bad Aibling und wollten bei Tante Käthe in Bückeburg vorbeisehen" erhellen wollt, fragt doch einfach via PN - Berührungspunkte mit dem Sachverhalt hat das nämlich nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • julia1956
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    gesperrt
    geschrieben 1440543183000

    Er hätte sich anwaltlichen Rat holen können ob die Umbuchung so kurzfristig ohne rechtliche Folgen statthaft ist. Und der Anwalt hätte festgestellt das der Flug stattfindet??Und das sollte wirklich ohne Folgen für den RV sein??Ich kann doch auch nicht hergehen und 5 Tage vor Abflug um einen anderen Abflugort bitten??

  • cjmddorf
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    geschrieben 1440544116000

    Mich machen die 850 km stutzig oder ich bin einfach zu blöde der ganzen story zu folgen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1440544926000

    Sie können dich stutzig machen, wirken sich aber nicht auf den Sachverhalt aus.

    Nehmen wir an du wohnst in DUS und buchst bewusst (aus welchen Motive auch immer) einen Flug ex SFX. Kurz vor der Reise bietet man dir an ex DUS zu fliegen, was du aber nicht möchtes (aus welchen Motiven auch immer) musst du dieses Angebot nicht annehmen.

    Es ist also vollkommen irrelevant, ob sich die Anreise um 1h oder 6h verlängert oder verkürzt - der Abflughafen ist Bestandteil des Reisevertrages und seine Änderung berechtigt dich zur Kündigung.

    Sorry, aber wäre ja noch schöner, wenn sich andan nun auch noch erklären müsste, weshalb sie 850km hätte zurücklegen müssen und in wiefern das ihre Entscheidung beeinflusst hat?!

    Für mich sind daher hypothetische Berechnungen der Anreiseverlängerung flüssiger als Wasser und mangels jeglicher sachdienlichen Relevanz würde ich einen Teufel tun mich dazu auf Forenebene zu erkären!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mettigelmädchen
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    Zielexperte/in für: Düsseldorf
    geschrieben 1440545031000

    @vonschmeling,

    du hast bzgl. der Rechtsrelevantenseite natürlich recht,

    aber mir ging es in erster Linie nicht um diesen Sachverhalt.

    Da storniert worden ist, liegt auch Keiner vor,

    wollte es aber trotzdem mehr verdeutlicht bekommen.

    @julia1956,

    willkommen im Reiseforum von HC :D ,

    das wäre schon mit Folgen verbunden gewesen, wenn der TE nicht storniert hätte.

    Dies hat @vonschmeling intensiv aufgeführt. ;)

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1440545694000

    @julia1956

    Zum einen: Hätte meine Tante Eier wäre sie mein Onkel - wenn du verstehst?

    Sie hätte, hat aber nicht. Eine naheliegendere RA-lose Option habe ich zuvor bereits beschrieben.

    Und ja, auch wenn der imaginäre Anwalt sich die vollkommen groteske Mühe gemacht hätte festzustellen, dass der Flug doch stattfindet (Tante+Eier=Onkel!) wäre in einem nächsten Schritt der RV als Verursacher nachzuweisen gewesen um ihn in Anspruch nehmen zu können. Möglich wäre das beispielhaft bei einem Vollcharter durch nur eben diesen Veranstalter - damit wäre die Airline exkulpiert.

    Merkst du was? Wenn die Konjunktive inflationär werden hat es nicht viel Sinn über den Inhalt der Aussage zu debattieren ...

    ;)

    Bevor hier jetzt einer mit der X Zivilkammer des BGH um die Kurve kommt:

    Ändern darf ein Veranstalter aus "wichtigem Grund". Sowohl eine von der Airline verursachte Überbuchung als auch eine Streichung wegen mangelnder Auslastung sind solche "wichtigen Gründe".

    Naheliegend: Schließlich kann der RV nicht selber fliegen nur um den Vertrag zu erfüllen. Daher räumt ihm der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, mit einem bestmöglichen Ersatzangebot seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1440546198000

    Sorry, ich meinte "andena" statt "andan" ... :?

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