Flug lt. Reiseveranstalter nicht ausgelastet- umgebucht - trotzdem gestartet

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1440521369000

    @Ahotep:

    das ist allerding sehr merkwürdig. Es gibt anscheinend zwei Auskünfte ( von wem ? ), die erste beinhaltet die mangelnde Auslastung, also cancelung, und die zweite Aussage eine Überbuchung. Ohne weitere Erläuterungen durch den TO ist das reine Spekulation, und man läuft Gefahr sich zu verrennen.

    Gruss Gabriela

  • HABERLING
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    geschrieben 1440522413000

    Mir kommt das alles Schleierhaft vor....

    @andena81: "Da die Anreise auf Berlin 850 km beträgt, haben wir abgelehnt und die Reise wurde storniert."

    Flughafen Leipzig/Halle nach zb. Flughafen Berlin-Tegel 176 km !

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • juanito
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    geschrieben 1440522846000

    Na, wenn Andrea doch am Bodensee wohnt?

    daher 850 Kilometer Anreise.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Mam62
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    geschrieben 1440524825000

    Da würd aber die Anreise nach Berlin das Kraut auch nimmer fett machen.

    Mitm Zug wärs zeitlich kein Unterschied gewesen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1440527560000

    @g_m

    Es spielt keine Rolle, ob die Ursache nun eine Überbuchung oder eine Streichung des Fluges war - beide Sachverhalte fallen in die Sphäre der Airline und nicht wie von dir irrtümlich behauptet in die des Reiseveranstalters.

    Machen wir´s ganz einfach:

    Die Airline meldet Flug nicht verfügbar, der Veranstalter bietet eine ersatzweise Leistung ab Berlin an, der Reisende lehnt ab und kündigt.

    Ende der Fahnenstange für eine Haftung seitens des RV.

    Um zu dieser Feststellung zu gelangen muss t.o. nicht mehr die mindeste Spezifizierung beitragen, und schon gar nicht sollte man die Hoffnung auf eine "juristische Aufarbeitung" keimen lassen wollen - der Veranstalter ist raus - Punkt.

    Und nein - so etwas kann man nicht googlen, sonst hätte ich dir das empfohlen.

    Weshalb sich also jemand (außer dir mal wieder auf dem Holzweg) "verrennen" sollte ist mir schleierhaft?

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  • Sokrates
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    geschrieben 1440528848000

    Natürlich ist der RV draußen vor, es wäre aber für alle Beteiligten einfacher und verständlicher, wenn als Begründung für eine wie auch immer geartete Verschiebung ganz einfach mal die Wahrheit gesagt würde.  Aber da es in unserer Gesellschaft - angefangen von der "großen Politik" - offensichtlich Usus ist, sein Gegenüber zu belügen, brauchen wir uns ausgerechnet über Reiseveranstalter nicht zu wundern!

    LG 

    Sokrates

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1440531052000

    Ich stimme dir zu Sokrates, mein Beitrag bezog sich vorwiegend auf die Einlassungen von Frau maier hinsichtlich irgendwelcher nicht vorhandener "Tatbestände" zu Lasten des RV.

    Bevor man übrigens Lüge und Verrat unterstellt bitte ich die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der RV Mitarbeiter die lapidare Meldung bekommen hat, der Flug stehe nicht zur Verfügung und er solle dem Kunden einen Ausweich nach Berlin anbieten. Das ist nicht aus der Welt, da wie gesagt das Motiv im Innenverhältnis keine Auswirkung auf den Anspruch hat. Nicht gerade weltfremd schloss sodann der Mitarbeiter, dass ein Flug von LEJ nach Tunesien unter den gegenwärtigen Umständen nur nicht ausgelastet sein könne und teilte dies t.o. als Grund mit.

    Zum einen nach dem Leitsatz in dubio pro reo, zum andern weil es einer (verständlichen!) Empörung entgegenwirken könnte ...

    ;)

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1440532242000

    Letztlich halte ich auch nicht vom Insistieren, es bedürfe weiterer Spezifikationen um die Frage "aufzuarbeiten" (und schon einmal gar nicht "juristisch". Derer bedarf es nicht und ist die Antwort schon auf Seite 1 gegeben worden.

    Interessanter als von "neu gemischten Karten" zu fabulieren (das Blatt wird sich nicht mehr wenden!) wäre für t.o. und ggf. andere Betroffene in einer ähnlichen Situation allemal, ob das Verhalten des Kunden so recht strategisch war?

    Ein gutes Reisebüro hätte ihm vermutlich dazu geraten, auf LEJ (= Vertragserfüllung) zu bestehen und bei einem unfreiwilligen Zurückbleiben (ob wegen Überbuchung oder Streichung) sodann die Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen gem. VO(EG)261/04.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
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    geschrieben 1440533384000

    Richtig, allerdings ob es tatsächlich so leicht ist, Kunden mit dieser Nervenstärke zu finden, es darauf ankommen zu lassen - ich weiss es nicht!

    LG 

    Sokrates

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1440533823000

    Nein, ist es sicher nicht - du weißt es ja selbst am besten!

    Aber eine Kunde, der diese Option nicht kennt hat keine Chance sie zu erwägen und fällt dann wie vorgeführt auf die Nase.

    Solche Fälle (Verlegung des Flughafens) häufen sich und es schadet nicht, sich seiner Möglichkeiten bewusst zu sein oder wenigstens zur genauen Nachfrage ermutigt zu werden ...

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