@g_m
Es spielt keine Rolle, ob die Ursache nun eine Überbuchung oder eine Streichung des Fluges war - beide Sachverhalte fallen in die Sphäre der Airline und nicht wie von dir irrtümlich behauptet in die des Reiseveranstalters.
Machen wir´s ganz einfach:
Die Airline meldet Flug nicht verfügbar, der Veranstalter bietet eine ersatzweise Leistung ab Berlin an, der Reisende lehnt ab und kündigt.
Ende der Fahnenstange für eine Haftung seitens des RV.
Um zu dieser Feststellung zu gelangen muss t.o. nicht mehr die mindeste Spezifizierung beitragen, und schon gar nicht sollte man die Hoffnung auf eine "juristische Aufarbeitung" keimen lassen wollen - der Veranstalter ist raus - Punkt.
Und nein - so etwas kann man nicht googlen, sonst hätte ich dir das empfohlen.
Weshalb sich also jemand (außer dir mal wieder auf dem Holzweg) "verrennen" sollte ist mir schleierhaft?