Nun gibt es mit Urteil vom 22.12.2008 Rs. C-549/07 endlich eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof, ob technische Probleme als außerordentliche Umstände im Sinne der Fluggastverordnung zu werten sind und daher die Fluglinien keine Ausgleichszahlungen bei Absage von Flügen aus diesem Grund vornehmen müssen.
Die Antwort:
Nein!
Selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervallen ist ein trotzdem eintretender technischer Defekt vom EuGH nicht als außerordentlicher Umstand im Sinne der Verordnung beurteilt worden.
Das Urteil hat außerordentliche Umstände im Sinne der Verordnung sehr eng eingrenzt. Daher ist auch damit zu rechnen, dass nun Fluglinien vermehrt Ausgleichszahlungen zu leisten haben, was sicherlich zu einem Anstieg der Flugtarife führen wird.
Somit empfiehlt es sich, bei Absage eines Fluges "wegen technischen Problemen" einen Anwalt zu kontaktieren.
Ich erspare Euch die fünfseitige Begründung, die mir vorliegt (Quelle Reiserecht Aktuell Ausgabe 1/2009).
Informiert
Peter