Flug: Technische Probleme sind keine außerordentliche Umstände entschied der EuGH

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1236253433000

    Nun gibt es mit Urteil vom 22.12.2008 Rs. C-549/07 endlich eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof, ob technische Probleme als außerordentliche Umstände im Sinne der Fluggastverordnung zu werten sind und daher die Fluglinien keine Ausgleichszahlungen bei Absage von Flügen aus diesem Grund vornehmen müssen.

    Die Antwort:

    Nein!

    Selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervallen ist ein trotzdem eintretender technischer Defekt vom EuGH nicht als außerordentlicher Umstand im Sinne der Verordnung beurteilt worden.

    Das Urteil hat außerordentliche Umstände im Sinne der Verordnung sehr eng eingrenzt. Daher ist auch damit zu rechnen, dass nun Fluglinien vermehrt Ausgleichszahlungen zu leisten haben, was sicherlich zu einem Anstieg der Flugtarife führen wird.

    Somit empfiehlt es sich, bei Absage eines Fluges "wegen technischen Problemen" einen Anwalt zu kontaktieren.

    Ich erspare Euch die fünfseitige Begründung, die mir vorliegt (Quelle Reiserecht Aktuell Ausgabe 1/2009).

    Informiert

    Peter

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1236253650000

    Na ich freue mich schon auf der Gemecker der Kundschaft warum die Tickets in Zukunft soviel teurer sind ... :laughing:

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1236264761000

    Also das würde ich ganz gelassen sehen. Ob die oder eine andere Begründung für Prfeiserhöhungen, die Berechtigung können wir eh nicht durch Einblick in die Kalkulationen prüfen. Wer kennt schon den fairen Prais ? Ich freue mich für die, die es trifft, sie werden für ihre Beinträchtigungen entschädigt.

    Im übrigen ist das eine Entscheidung in die richtige Richtung. Die Betriebsrisiken hat der zu tragen, der sie im Rahmen seiner Leistung zu bedenken hat, die er im Markt anbietet.

    Die Transportbranche im Strassengüterverkehr kennt das schon lange. Sie muss sich z.B. auch alle Risiken aus "der Strasse eigentümliche Gefahren" anrechnen lassen. Was sich dahinter alles verbergen kann !

    Eine kleine Genugtung für mich als "bekennde Gegnerin" vieler § in den AGB der Reisebranche. Und jetzt den Stahlhelm auf !!!!!

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1236264926000

    Huch, habe gerade meinen Beitrag gelesen: ich bitte um Entschuldigung für die schludrige Rechtsschreibung. Der Finger war schneller !

    Gruss Gabriela

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1236265722000

    Hallo,

    es ist aber definitiv ein Schlag gegen alle, die Wert auf sicheres Fliegen und auf niedrige Preise legen.

    Denn wenn ein Defekt, welcher Art auch immer, auftritt, so ist die Verlockung trotzdem damit zu fliegen, weit größer, als zuvor. Denn macht man es nicht, kostet es ja richtig Geld.

    Und das Geld, das die Airlines zahlen müssen, muß ja wieder erwirtschaftet werden. Also zahlt es der Kunde.

    Klar, Diejenigen, die betroffen sind werden sich freuen. Bei denen, die vielleicht wegen eines nicht reparierten Defektes abstürzen, könnte die Meinung deutlich anders ausfallen, wenn sie diese dann noch äußern können!

    Nach meiner Meinung im Endeffekt schlecht für fast alle! Denn mal ehrlich. Wer, der mal ein paar Stunden auf seinen Urlaubsflieger warten muß, hat denn tatsächlich einen Schaden daraus? Diese Zahl ist doch verschwindend gering. Auch bei den meisten Geschäftsleuten ist dies doch effektiv eher selten der Fall.

    Also ich werde mein Verhalten sicher nicht ändern. Wenn ich einigermaßen betreut werde, und keinen materiellen Schaden habe, dann verzichte ich in einem solchen Fall auf meine Ansprüche.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1236265837000

    @gabriela_maier sagte:

    Huch, habe gerade meinen Beitrag gelesen: ich bitte um Entschuldigung für die schludrige Rechtsschreibung. Der Finger war schneller !

    Hallo Gabriela,

    wenn noch keiner geantwortet hat, kannst Du Deinen Beitrag jederzeit ändern und Deine Schreibfehler auch einfach editieren.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1236266715000

    @ADEgi sagte:

    ... es ist aber definitiv ein Schlag gegen alle, die Wert auf sicheres Fliegen und auf niedrige Preise legen...

    Berthold

    Ein Argument, was sich in keine Richtung belegen läßt. Gerade die Airlines,

    die zweifelsfrei zu den günstigsten Anbietern gehören, haben in den letzten

    Jahren eine saubere Flugunfall-Bilanz. Geradezu tödlich für Billigflieger wäre

    eben ein Absturz.

    Insofern sind sicheres Fliegen und günstige Preise derzeit kein Widerspruch.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1236267696000

    Hallo,

    nicht ganz. Denn wenn ich richtig informiert bin, dann waren es in den USA erst kürzlich American Airlines und Southwest, die zu heftigen Strafzahlungen verurteilt wurden. Einer davon ein Billigflieger und der andere eben gerade durch diese, unter besonderem Druck.

    Und wenn ich den wirtschaftlichen Druck habe, dann fliege ich doch eher, als wenn ich weiß ich muß keine hohen Strafen an die Passagiere zahlen. Und ein Absturz hat nicht gleich negative Konsequenzen. Das kommt auch bei anderen vor.

    Und wenn ich mir so die Billigflieger anschaue, dann kommen mir schon so einige in den Sinn. Zwar nicht unbedingt in Europa, aber Gesellschaften wie Valujet / Air Tran und One-Two-Go, Atlasjet und die Chartergesellschaften, die ja auch vom Konzept her als Billigflieger operieren, sollte man nicht ausklammern.

    Nur weil Ryanair, Easyjet und Air Berlin bisher vielleicht auch etwas Glück hatten muß das ja nicht so bleiben. Und deren Preise werden durch dieses Urteil im Durchschnitt sicher steigen! Darum können Sie aber immer noch Preiswert sein. Kommt nur immer auf den Vergleich an.

    Gruß

    Berthold

  • Lilian1507
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    geschrieben 1236268363000

    Ich schließe mich hier eher privacy an.

    Ein Absturz / Unfall hat auf jeden Fall negative Konsequenzen - auf eventuelle Opfer will ich an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen...

    Zum einen glaube ich schon, dass zumindest in der Zeit nach einem Unfall Buchungsrückgänge bei der betreffenden Fluggesellschaft zu verzeichnen sind. Außerdem fällt die betreffende Maschine ganz oder für längere Zeit aus, was ebenfalls zu Umsatzeinbrüchen führt.

    Bei einem Absturz mag zwar die Versicherung dafür aufkommen, aber sicher wird für die entsprechende Fluggesellschaft doch die Prämie erhöht. Ich bin zwar kein Versicherungsexperte, stelle mir als Laie aber vor, dass so eine Versicherung nach ähnlichen Prinzipien wie eine Kfz-Versicherung funktioniert.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1236268679000

    Das Urteil bezieht sich alleine auf Europa. Alles andere ist hier nicht hilfreich.

    Sorry, aber so ist die Situation zum angeführten Urteil.

    Und nur, was richtig kostet, führt bekanntlich zu Änderungen im Verhalten.

    Das Verhalten der Airlines - nicht der Passagiere - hat doch in der Vergangenheit

    erst die Schaffung entsprechender Regelungen erforderlich gemacht. Manchmal

    ist es eben besser, Backup-Maschinen vorzuhalten, um die Flugzeiten entsprechend

    einzuhalten. Was glaubst Du, welche Kosten alleine auf Condor zukommen, wenn

    die sommerlichen Verspätungskapriolen nachträglich vom EU-Gerichtshof als

    Annullierung ausgelegt werden?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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