• relo1980
    Dabei seit: 1123545600000
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    geschrieben 1188827568000

    Hallo Zusammen,

    bin gestern von Ibiza zurückgekommen. Gebucht hatten wir einen Flug mit LTU nach München. In der Schlange vor dem Check in wurden wir von einer Angestellten des Reiseveranstalters 1-2fly aus der Schlange genommen. Sie hatte uns dann erklärt das der Flug überbucht ist da die LTU einen zu kleinen Flieger geschickt hat. Wir wurden an einen anderen Schalter geführt - so erreichte unsere Reiseleitung das Kunden von Tui und 1-2fly bevorzugt eingecheckt wurden. Wir hatten somit Glück und konnten heimfliegen. Für viele war kein Platz mehr in der Maschine, diese mußten dann mit einer anderen Maschine nach Berlin und erst am nächsten Tag nach München fliegen.

    Ganz davon abgesehen war es natürlich für viele ärgerlich die am heutigen Montag wieder arbeiten mußten - kann man da ärger mit seinem Chef bekommen?

    Meine Frage - wer trägt hier die Kosten und kann man Schadenersatz fordern wenn man davon betroffen ist? Und um welche Summen handelt es sich?

    Kommt das ganze öfters vor, vielleicht meldet sich ja auch jemand der mitgeflogen ist.

    Gruß relo

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1188828587000

    Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004

    = 250 Euro pro Person für die genannte Kurzstrecke. Details hier:

    Luftfahrt-Bundesamt >hier klicken<

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • relo1980
    Dabei seit: 1123545600000
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    geschrieben 1188835806000

    Dann kann ich es aber echt nicht verstehen daß die LTU einfach einen kleineren Flieger schickt, das kostet ja dann eine ganze Menge, Übernachtung und zusätzlicher Flug kommt ja noch dazu...

    Ist das jemanden hier schön mal passiert und hat die Fluggesellschaft anstandslos bezahlt?

  • privacy
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    geschrieben 1188838467000

    Keinen Flieger schicken, wäre noch teurer geworden. ;)

    Ansonsten, durch die ganze Umstellung Air-Berlin, dbA, LTU

    und dann noch Ferien und Sommerzeit scheint es da

    ja momentan etwas schwierig mit der Disposition

    der Flieger zu sein.

    Wärst Du bei dem Betrag "schwach" geworden

    und hättest Deinen sicheren Platz abgetreten

    für 250 Euro pro Person?

    Jede Airline versucht sich weitestgehend vor diesen Kosten

    zu drücken. Es ist allemale ratsam, gleich eine Meldung

    an das LBA zu leiten. Die sind mittlerweile geübt in der

    Weiterleitung und das Anfordern einer Stellungnahme

    an die Airline. Mit einer gewissen Hartnäckigkeit und

    bei der oben geschilderten klaren Ausgangslage

    dürfte die Durchsetzung möglich sein.

    Nicht immer ist das so, siehe auch Thread Reiserecht /

    "13 Stunden Verspätung durch Triebwerkschaden"

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • noeler
    Dabei seit: 1130716800000
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    geschrieben 1188838567000

    @privacy sagte:

    Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004

    = 250 Euro pro Person für die genannte Kurzstrecke. Details hier:

    Luftfahrt-Bundesamt >hier klicken<

    Bei Überbuchung greift erst mal garnichts, sonst wuerde jede Airline frueher oder spaeter pleite sein.

    Das pdf ist hier nachzulesen.

    Link

    Dann ist der Kram davon abhaengig wie weit die Entfernung war, wieviel Stunden man zu spaet an kommt usw und dann darf keiner der ganzen § greifen, bei denen die Airline nicht zahlen muss.

    Les das pdf durch.

    4 8 15 16 23 42
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1188840615000

    Hallo Noeler,

    der springende Punkt für die EU-Regelung war die Überbuchungspraxis

    der Airlines in Europa. Nicht mitgenommene Passagiere fallen dem-

    entsprechend unter Nichtbeförderung eines Fluges.

    Kann mich Deiner Meinung daher nicht anschließen:

    Schlichtungsstelle Mobilität - Nichtbeförderung Artikel 4 = unverzüglicher Anspruch >hier klicken<

    LG Frankfurt/Main, 13.10.2006 - Az: 3-2 O 51/06

    "Ist ein vertraglich vereinbarter Flug überbucht und wird der Reisende deshalb erst 24 Stunden später als vereinbart befördert,

    so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung."

    Es liegt alleine im Ermessen der Airline, in welchem Umfang sie

    Überbuchungen vornimmt, sie trägt auch alleine das Risiko

    der zu zahlenden Ausgleichsabgaben.

    Oder wenn die Flugdisposition wie im obigen Fall keine passende

    Maschine organisieren kann, kann dies nicht zu Lasten

    der betroffenen Passagiere gehen.

    In einem Punkt gebe ich Dir gerne Recht:

    Wer das Geschäft nicht beherrscht, wird über kurz oder

    lang Insolvenz anmelden. Das Risiko liegt bei der Airline.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • zuchi
    Dabei seit: 1173571200000
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    geschrieben 1188845346000

    Hallo

    Unser Flug war am 21.08.07 nach Leipzig auch überbucht gewesen, wir hatten die Nachricht aber schon 5 Tage vor Rückreise bekommen. Nun hatte der Reiseveranstalter und die Airline nach Urlaubern gesucht, die für zwei Tage länger in der Türkei bleiben möchten ( können ).Der Reiseveranstalter und die Airline haben die gesamten kosten für die zwei Tage voll übernommen. Soll heißen gleiche Hotelanlage gleiches Zimmer und gleiche Leistung heißt AI. Wir haben uns darüber sehr gefreut, unser erster Auslandsurlaub und solch ein Glück, und das alles für zwei Erwachende und zwei Kinder. :D

    Mit freundlichen Grüßen Zuchi

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    geschrieben 1188846684000

    @zuchi

    Interessanter Beitrag.

    Scheint schon zu greifen. Leider ist es in der Praxis ja so,

    daß es richtig finanziell weh tun muß, um

    "schlechte Gewohnheiten" abzulegen.

    Anscheinend wird dann, aber wirklich erst dann,

    nach praktikablen Lösungen gesucht.

    Und siehe da, alle sind zufrieden ...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Rumreisender
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    geschrieben 1188846748000

    oh darüber hätte ich mich auch gefreut :D

    Zur Zeit leb ich im Flugzeug - 45 Länder hab ich schon und 30.000 km durch Australien
  • relo1980
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    geschrieben 1188853417000

    @zuchi sagte:

    Hallo

    Unser Flug war am 21.08.07 nach Leipzig auch überbucht gewesen, wir hatten die Nachricht aber schon 5 Tage vor Rückreise bekommen. Nun hatte der Reiseveranstalter und die Airline nach Urlaubern gesucht, die für zwei Tage länger in der Türkei bleiben möchten ( können ).Der Reiseveranstalter und die Airline haben die gesamten kosten für die zwei Tage voll übernommen. Soll heißen gleiche Hotelanlage gleiches Zimmer und gleiche Leistung heißt AI. Wir haben uns darüber sehr gefreut, unser erster Auslandsurlaub und solch ein Glück, und das alles für zwei Erwachende und zwei Kinder. :D

    Mit freundlichen Grüßen Zuchi

    Also wenn wir nicht erst am Flughafen bescheid bekommen hätten wären wir auch paar Tage länger geblieben. Aber wenn man schon am Check-In-Schalter steht ist es doch ein bischen spät. Außerdem hätte man uns ja befördert - aber eben näch Berlin und nicht näch München....

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