@privacy sagte:
Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004
= 250 Euro pro Person für die genannte Kurzstrecke.
Stimmt leider definitiv nicht...
Ist die Ankunft des Ersatzfluges nicht später als 2Stunden bei Kurzstrecken, so gibt es nur 125€ (50%). Erst bei mehr als 2Stunden gibt es die 250€!
Ggfs. darf die Fluggesellschaft noch für Verpflung und Hotel zahlen.