• jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1188919385000

    @privacy sagte:

    Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004

    = 250 Euro pro Person für die genannte Kurzstrecke.

    Stimmt leider definitiv nicht... ;)

    Ist die Ankunft des Ersatzfluges nicht später als 2Stunden bei Kurzstrecken, so gibt es nur 125€ (50%). Erst bei mehr als 2Stunden gibt es die 250€!

    Ggfs. darf die Fluggesellschaft noch für Verpflung und Hotel zahlen. ;)

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • privacy
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    Beiträge: 2837
    geschrieben 1188926803000

    @jaykayham

    Danke für Deine ergänzenden Informationen.

    Dennoch ist meine Aussage nicht wie behauptet falsch.

    Es macht keinen Sinn, durch eine teilweise Zitierung

    Aussagen aus dem Zusammenhang zu reißen.

    Denn erst die dazugehörige Verlinkung auf das LBA

    - Luftfahrtbundesamt und die EU-Verordnung mit all

    ihren Facetten ergibt letztlich ein Gesamtbild.

    Zudem ging es in diesem Zusammenhang um Flüge,

    bei denen die Fluggäste erst am Folgetag ihr Ziel erreichten.

    Mit anderen Worten:

    Bei Überbuchung greift die EU-Verordnung 261/2004,

    Einschränkungen/Besonderheiten sind zu beachten.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1188936556000

    @privacy

    Yeap, gebe dir voll recht! Allerdings war die Ausgangsfrage in diesem forum: "gibt es schadensersatz". Die Rückflüge am nächsten Tag betreffen ein anderes Forum. ;)

    Und auf die Anfangsfrage zurückzukehren lautet hier die Antwort: ja, 250€ bei Ankunft über 2std. der geplanten/gebuchten Ankunftszeit; bzw. 125€ bei weniger als 2std..

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • genervterGast
    Dabei seit: 1192060800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1192107362000

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade von meiner Fluggesellschaft (den namen der Gesellschaft möchte ich hier nicht nennen, ich sage nur pfUI) einen Anruf bekommen, dass mein lang (Frühbucher) geplanter Urlaub in die Dom.Rep. wegen Überbuchung 2 Tage kürzer ausfällt.

    D. h. anstatt 14 Tage, sind es nur noch 12 Tage. Naja, am 12.Tag ist auch noch der Abflug um 10:00 morgens.....

    Eine Entschädung von der Fluggesellschaft habe ich ja auch schon bekommen, da diese für diese beiden Tage automatische von mir 70,-€ weniger abgebucht haben! Genaugesagt für beide Tage 70,-€ !!!!

    Bin nun schon den ganzen Tag auf der Suche, wie die rechtliche Lage ist, und was man da eventuell unternehmen kann.

    Vielleicht kann mir in diesem Forum jemand weiterhelfen...

    Vielen Dank

    www.action-agentur.com
  • serramanna
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    geschrieben 1192111257000

    @genervterGast

    Ich denke, mit sowas kennt sich unser "mosaik" ganz gut aus. Vielleicht kann der hier etwas dazu sagen oder Du schreibst ihm mal ne PN. Wäre trotzdem schön, wenn er hier antworten könnte, damit wir mitlesen können.

    Ich würde darauf tippen (ohne es genau zu wissen), dass man versucht, Dich billig zu entschädigen, obwohl Du wahrscheinlich die ganze Reise hinschmeißen könntest. Wenn 2 von 14 Tagen verloren gehen, braucht das meiner Meinung nach niemand zu akzeptieren und kann zurücktreten. Die erstatteten 70€ halte ich für sehr niedrig, es sei denn, der Reispreis beträgt so um die 1000€.

    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1192112444000

    Es fehlen etwas Daten.....wann gebucht? Wann Abreise?

    Von Überbuchung kann auch keine Rede sein....es scheint eher so, als ob sich die Flugtage geändert haben und Du deshalb am gewünschten Tag nicht zurück kommen kannst.....ein Rücktrittsrecht hast Du auf jeden Fall...ob weitergehende rechte hängt davon ab, wie lange es noch hin ist und wie lange schon gebucht....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • genervterGast
    Dabei seit: 1192060800000
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    geschrieben 1192113650000

    Erstmal Danke für die schnellen Antworten.

    Die Reise hätte mal 1498,-€ gekostet. Nach der Abrechnung jetzt 70,-€ weniger...

    Gebucht: mitte April

    Abreise: 31.10.2007

    geplante Abreise: 14.11.2007

    Gebuchte Personenzahl: 4 Erwachsene mit der TUI-Card

    Mein Reisebürofreund hängt schon den ganzen Tag an der Strippe und versucht noch etwas rauszubekommen und eine Lösung zu finden...

    mfg

    www.action-agentur.com
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1192114407000

    OK dann ist es klar...es ist keine Überbuchung sondern lediglich eine Änderung der reise...Ihr könnt zurück treten und sofern es Euch denn Möglich ist, einen Schaden nachzuweisen (das wird schwer.....), diesen geltend zu machen.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • holzwurm
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    geschrieben 1192114724000

    Dies kommt durch die Änderung vom Sommerflugplan auf den Winterflugplan zustande.

    Schaut doch ob ihr schon 2 Tage früher abfliegen könnt. Dann hättet ihr auch wieder 14 Tage.

    LG

    holzwurm

  • Sandokan
    Dabei seit: 1097798400000
    Beiträge: 216
    geschrieben 1192362261000

    Laut EU-Verordnung stehen einem Fluggast bei Überbuchung bei mehr als 6.000 Km Entfernung und mehr als 4 Stunden Verspätung 600 Euro pro Person zu. Bei der Martinair wurden vor zwei Jahren in Amsterdam diese 600 Euro vor Abflug in bar ausgezahlt + Hotelübernachtung in einem 5 Sterne Hotel. (Abflug am nächsten Morgen).

    Bei einem Rückflug aus der DomRep wurde von der LTU eine kleinere Maschine eingesetzt, 35 Passagiere wurden auf einen späteren Flug über Paris umgebucht. Ein Teil der Passagiere bekam vorab 50 Euro ausgezahlt, mussten dies quittieren und hatten damit auf weitere Ansprüche verzichtet. Wir haben versucht, die 600 Euro per Rechtsanwalt von der LTU zu bekommen. Keine Chance. Die LTU verwies auf einen technischen Defekt der ursprünglich geplanten Maschine und war nur bereit, in einem Gerichtsverfahren das Protokoll des technischen Defektes offen zulegen. Nach 9 Monaten Rechtsstreit haben wir das ganze beendet und die 100 Euro Kulanz der LTU akzeptiert, die nicht einmal die Kosten (neues Bahnticket usw.) deckten. Somit hat die EU-Verordnung wenig Sinn, die Fluggesellschaften haben einfach den längeren Arm.

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