Danke @mkfpa
auch dir herzlichen Dank.
Außergewöhnliche Umstände wären mir nicht bekannt. Eher das übliche EW-Problem.
D.h. aufgrund der Annulierung stehen uns 250,- € zu. Und sollte der neue Flug (über Münster mit Bustransfer nach CGN) mehr als 3 Std Verspätung haben, dann nochmals 250,-€ bzw. plus 125,- € bei über 2 Std. Verspätung nach der ursprünglich geplanten Zeit (PMI-CGN 1:45 Uhr)?
@vonschmeling sagte:
Volle Kompensation bei Annullierung, wenn der Ersatzflug mehr als 2h später am Zielort ankommt, ansonsten 50% - das wären in euerm Fall 125€. Maßgeblich ist jedoch die Ankunft am gebuchten Zielort - also Münster und nicht CGN.
Wenn es ein X3 Flug war (ursrpünglich) kannst du auf der Homepage der X3 (TUI fly) deine Beschwerde hinterlassen. Ansonsten einfach einen Dreizeiler an das ausführende LVU richten, Flugd- und Passagierdaten angeben, gem. VO(EG)261/2004 bitte wir Sie, die Entschädigungssumme auf folgendes Konto zu überweisen.
Voraussetzung ist immer, dass die Airline sich nicht mittels außergewöhnlicher Umstände exkulpieren kann.
Wieso ist Münster die maßgebliche Ankunft? Wir hatten ursprünglich PMI-CGN gebucht. Die Reisezeit mit dem Bus muss doch zählen? Also die endgültige Ankunft in CGN? Und diese weiß ich leider nicht mehr genau.
Die Flüge wurden über TUIfly gebucht mit EW589 (gecancelt) und die Umbuchung (nach Münster) am TUIfly-Schalter mit der neuen Flug-Nr. EW6806.
Dann trotzdem die Mail an TUI, oder? Sorry, ich bin da nicht so firm.