• KaPi01
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    geschrieben 1292963016000

    Erst hieß es, ich möchte nur mal wissen ... will keine Entschädigung  ... habe Bestätigungen der Fluggesellschaft .. will doch Entschädigung.

    So wie ich das gelesen habe, wurde die Urlaubsreise über einen Veranstalter gebucht. Somit besteht ein Vertrag mit diesem ! Sollten Vertragsteile nicht eingehalten werden, müssen Anspruche innerhalb einer gewissen Frist beim Veranstalter schriftlich angemeldet werden. Und nicht hier !!

     

    " Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont "
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1292963439000

    @Terrorkruemel73 sagte:

    Ist es nicht so, das ein Flieger der zu schwer ist & eine Notlandung machen muss,

    Kerosin ablässt, um leichter zu werden?

     

    Somit frag ich mich, warum man das nicht gemacht hat ?

     

    Durch das leichteren Gewichtes hätte man den techn. Defekt, den sich das Flugzeug bei der Notlandung zugezogen hat, vermeiden können.

    Definition Notlandung: 

    eine unregelmäßige Flugunterbrechung eines Luft- oder Raumfahrzeug aufgrund technischer Probleme

    Alles andere: wir sind keine ausgebildeten Piloten und wissen somit nicht, was Sache ist!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1292963623000

    @gabriela_maier sagte:

    Kann ich dafür ja und wenn ja bei wem Schadensersatz bekommen !

    Definition Schadenersatz:

    Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens- und Rechtsgütern

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1292963843000

    @Karin Pirkl sagte:

    Erst hieß es, ich möchte nur mal wissen ... will keine Entschädigung  ... habe Bestätigungen der Fluggesellschaft .. will doch Entschädigung.

    So wie ich das gelesen habe, wurde die Urlaubsreise über einen Veranstalter gebucht. Somit besteht ein Vertrag mit diesem ! Sollten Vertragsteile nicht eingehalten werden, müssen Anspruche innerhalb einer gewissen Frist beim Veranstalter schriftlich angemeldet werden. Und nicht hier !!

     

    Ansprüche aus der Fluggastverordnung (Verspätung, Ausfall) sind an die Fluggesellschaft zu stellen, nicht an den Reiseveranstalter.

    Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung (Leistungen, die der Veranstalter versprochen hat, zu erbringen) sind an den Veranstalter zu richten.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1292966334000

    @gabriela_maier sagte:

    Typisch v.S.:

    du glaubst doch nicht im Ernst, das der Pilot im Cockpit ( für die nicht so Informierten ) nicht mit seiner airline Rücksprache genommen hat ? Stupid, it`s the economic !!

    Pilot In Command - für die gar nicht Informierten! :shock1:

    Natürlich wird auch Rücksprache mit der Airline genommen, mit den Airports auf der Strecke, mit ggf. medizinisch ausgebildeten Ersthelfern bezüglich des Zustands des Patienten, praktisch die gesamte Crew eingebunden ... und und und.

    Deine Vereinfachung auf "economical aspects" ist ebenso abwegig wie schrecklich zynisch - und ja, leider auch typisch!

    :disappointed:

    Ich habe mich auf diesen o.g. Teil deines Postings bezogen, deine Haltung zu Moral und Häme ist mir nämlich herzlich wurscht - weil "Meinung" und die impliziert nun mal, dass sie nicht einheitlich ist. Ich akzeptiere deine, samt der Bewertung meiner!

    Der Rest allerdings ist hochgradiger Mumpitz und absolut o.t.

    "Dein Posting bezog sich" nicht, Gabriela ... es steht einfach so da mit allen Inhalten und es ist ja lt. deiner Aussage nicht wunderlich, dass man sich dazu äußert?!

    Mithin kann ich nicht feststellen, dass die Debatte an Bizarrheit verliert ... wenn es denn - wie bekundet abseitig der Interessen der T.O.!? - noch ein Thema gibt, sollte man sich vielleicht darauf beschränken. Ich zumindest werde mich dahingehend in die Pflicht nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • carola k
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    gesperrt
    geschrieben 1292968018000

    Hallo!

    1.Mich würde interessieren, was wäre wenn mann durch den Tag später, sein Schiff auf einer Kreuzfahrt nicht mehr erreicht hätte. Vielleicht danach zwei Seetage und kein Flug. Würde in diesem Fall der Administrator als Betroffener Moralvorreiter auch auf eine Entschädigung verzichten?? Sicher! Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man als nicht Betroffener prima urteilen kann.

    2. Stellt die Fluggesellschaft keinen Anspruch an den Erkrankten?

     Mein Mitgefühl gilt den Passagieren die diese Erfahrung machen mußten.

     

    Frohe Weihnachten wünscht Carola

     

    Die Ente kackt hinten.

  • hubkatfrie
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    Beiträge: 450
    geschrieben 1292969104000

    Möchte niemanden verurteilen oder kompromittieren, dieser geschilderte Fall zeigt nur den moralischen Stand unserer Gesellschaft. Ob Bonizahlungen von einer gerade durch den Steuerzahler geretteten Bank oder einer Entscheidung eines Politikers die Menschen in den Abgrund treibt und dies noch als Gewinn der Gesellschaft anpreist ist doch fast schon egal, wie viel Menschen durch diese Entscheidungen Selbstmord begehen interessiert am Ende keine ***. Ein nur kleiner geschilderter Fall, ein LKW bleibt wegen glatter Fahrbahn am Berg stecken, danach mündet die Straße auf eine übergeordnete Straße ungefähr 10 PKW haben zwischen LKW und der Hauptstraße platz, habe Hilfe geleistet und jedes Auto angeschoben circa 20, keiner hat geholfen, von einen wurde ich angefahren, jeder hat überholt und dies Trotz permanenten Gegenverkehr, jeder war sich selbst der nächste nur er ist wichtig, soviel Moralapostel wie in diesem Thraed gibt, kann es doch gar nicht geben.

    Schöne Weihnacht, Hubert.

    Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1292970160000

    @carola k....  und auch gastwirt  ;)   

    Ja, wenn wir jetzt noch Hypothesen im Stil von "was wäre gewesen, wenn..." aufstellen, schaffen wir spielend 32 !

     

    @carola

    Nicht nur Seite 1 lesen !  Dieses Thema

    "Stellt die Fluggesellschaft keinen Anspruch an den Erkrankten?

    wurde schon angeschnitten.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1292970401000

    @carola k

    Es war, und nicht "wäre wenn".

    Dein Text ist also sicher kein "Beitrag" im Wortsinne und dient weder allgemeinen noch den Interessen der T.O.

    Man kann hier natürlich auch noch flockig weiter den Sonnenaufgang im Westen diskutieren oder das linke Hosenbein erfinden ... "sachdienlich" ist das jedenfalls nich?

    :? :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • olmaBLN
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    Beiträge: 607
    geschrieben 1292971084000

     

    gabriela_maier:

    Ich habe sofort gewusst, das die TO hier in gewetzte Messer läuft. Soviel Moralapostel auf einen Haufen ! Dabei war ihre Frage nur: ich bin durch diesen Zwischenfall um 1 Tag ( ok: 18 Stunden ) meines bezahlten Urlaubes gekommen. Kann ich dafür ja und wenn ja bei wem Schadensersatz bekommen ! Und wenn die Antwort nein gewesen wäre, weil sie es bedingt durch die Umstände hinzunehmen gehabt hätte bi ich sicher, sie hätte das auch akzeptiert. Aber fragen wird man wohl noch dürfen.

    Gruss Gabriela

    Naja, wenn man über das so moralapostolische Reiserecht kein Gedl wieder bekommt, kann man ja vielleicht den Verursacher verklagen!!!

     

    Hauptsache man hat sein Recht bekommen!

     

    Sorry Gabriela, das hat wenig mit Moralapostel sondern mit Anstandsgedanken zu tun!

    Der Herzinfarkt hat mir meinen ersten Beachtag und das AI-Buffet versaut, und die Urlaubsfreude getrübt... und dafür will ich Geld!

    Egal was Mimi im Forum erreichen wollte ( und ich denke einfach, sie wollte wissen ob und vielleicht wie viel Geld sie wieder bekommt, wozu sonst der Sinn?? ) , es ist ziemlich unter die Gürtellinie geraten!

    Ich: Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Schönste im ganzen Land? Spiegel: Geh zur Seite, fette Kuh, ich kann nix sehen!
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