• AK630
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    geschrieben 1539617735163 , zuletzt editiert von AK630

    Hallo,

    wir haben für Ende September eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Die geplante Abflugzeit war 10.30h. Wir waren auch rechtzeitig am Flughafen, dort teilte man uns mit, dass der einzige Flug nach Kreta um 18.15 startet. Auf diesem Flug waren wir auch gebucht und den haben wir genommen.

    Ich habe direkt beim Reisebüro angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass sie von einer Flugverschiebung nichts wissen.

    Dann habe ich bei der Fluggesellschaft angerufen und die sagten, dass der Flug schon vor Monaten auf abends verlegt wurde. Das Reisebüro hätte uns darüber informieren müssen.

    Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.

    Heute erreicht mich ein Schreiben vom Reisebüro, in dem mir 5 % des Tagesreisepreises gutschreiben wird und die Sache für sie damit erledigt ist. In diesem Schreiben geben Sie zu, dass Sie (das Reisebüro) es versäumt haben, mich über die Flugzeitenänderung zu informieren.

    Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.

    Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

    Viele Grüße

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1539619049962

    Jau, versuche es einfach mal...

    ...ich sach ja immer, Fernsehwerbung verblödet!

    Sorry, aber bei sowas fällt mir wirklich nix Nettes mehr ein :pensive:

  • Bienekind
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    geschrieben 1539619231197

    Die EU-Verordnung greift hier überhaupt nicht 廊

  • Sokrates
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    geschrieben 1539619627519

    @AK630

    Wenn jemand schadenersatzpflichtig ist, dann der Verursacher des Schadens - und nicht der, der Dir in den Kram passt.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Fugimaxi
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    geschrieben 1539620992520 , zuletzt editiert von Fugimaxi

    Und schon wieder ein Versuch der Refinanzierung des Urlaubs.:flushed:(kopfschüttel):thumbsdown:

    Was willst Du vom LVU der hat die Verschiebung gemeldet.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Krokusss
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    geschrieben 1539622143299

    Ich kann mal wieder nur den Kopf schütteln. Aber nicht über den Treaderöffner mit einer berechtigten Frage sondern über die Antworten und sogar von einem Admin.

    Wundert euch nicht, wenn keiner mehr das Forum nutzt, bei solchen Antworten vergeht einem die Lust dazu.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1539622428353 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @AK630

    Bekanntlich hat der Fluggast eine Mitwirkungspflicht, d.h. er muss sich eigenmächtig über die tatsächlichen Flugzeiten informieren

    (sh. auch Urteil des AG Hamburg-Altona Az.: 316 C 151/09).

    Nach welchem Artikel der VO(EG) 261/04 möchtest du denn bitte die Fluggesellschaft in Anspruch nehmen? Diese hat ja allem Anschein nach die Änderung der Abflugzeit kommuniziert und somit war sie sicherlich beispielsweise auf der Flughafenseite für die Fluggäste zu erkennen.

    Zudem ist ein "Schaden" - auch kein immaterieller! - soweit nicht erkennbar, du kannst allerdings gerne die Semmel und den Cappu genau wie die höheren Parkkosten belegen und diese 15 Tacken beim Reisebüro geltend machen. Viel Erfolg!

    Letzten Endes ist es vollkommen unerheblich, ob das Reisebüro eine Schuld eingesteht, ein Anspruch gegen das LVU besteht so oder so nicht, also auch dann nicht, wenn dir das RB keinen roten Heller zahlt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1539622505022

    In der Tat könnte man das alles auch freundlicher ausdrücken.

    Und von "Refinanzierung diesbzgl. keine Rede. Es gibt bestehende Verbraucher Gesetze und ich wüsste nicht warum, sich da manche nicht daran halten sollten weil es manche subjektiv für "unmöglich halten".

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1539622784770

    Jau und wegen all dieses Verbraucherschutzes und Geilheit auf Entschädigung, kommt keiner mehr auf die Idee, sein Gehirn zu nutzen...

    ...wahrscheinlich auch ein Grund für das Wahlergebnis gestern bei Dir zu Hause :stuck_out_tongue_winking_eye::kissing_closed_eyes:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1539623043802

    Leider steht kein "Verbrauchergesetz" für die Not des t.o. ein, abgesehen von einer Minderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften und jede weitere Stunde der Verspätung. Nun handelt es sich aber nicht um eine Verspätung, weshalb sich das Versäumnis des t.o. zur eigenmächtigen Information verringernd auf den Anspruch auswirkt. Das Angebot des RB dürfte dem Rahmen nach durchaus als ausreichend betrachtet werden.

    Ob freundlich oder unfreundlich: Ein Anspruch gegen das LVU etwa auf der Grundlage der VO(EG)261/04 besteht schlichterdings nicht.

    @Krokusss

    Du nutzt es immerhin noch, das pöse Forum - und sei es nur um deinen elenden Frust hineinzureihern ... :neckbeard:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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