Hallo,
wir haben für Ende September eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Die geplante Abflugzeit war 10.30h. Wir waren auch rechtzeitig am Flughafen, dort teilte man uns mit, dass der einzige Flug nach Kreta um 18.15 startet. Auf diesem Flug waren wir auch gebucht und den haben wir genommen.
Ich habe direkt beim Reisebüro angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass sie von einer Flugverschiebung nichts wissen.
Dann habe ich bei der Fluggesellschaft angerufen und die sagten, dass der Flug schon vor Monaten auf abends verlegt wurde. Das Reisebüro hätte uns darüber informieren müssen.
Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.
Heute erreicht mich ein Schreiben vom Reisebüro, in dem mir 5 % des Tagesreisepreises gutschreiben wird und die Sache für sie damit erledigt ist. In diesem Schreiben geben Sie zu, dass Sie (das Reisebüro) es versäumt haben, mich über die Flugzeitenänderung zu informieren.
Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.
Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.
Viele Grüße