• altlöwin63
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    geschrieben 1539623232855 , zuletzt editiert von altlöwin63

    Hauptsächlich ging es mir um die Freundlichkeit gegenüber des fragenden Users.

    @doc: Und beim politischen erwidere ich dir nur das du keine Ahnung hast von uns Bayern, du Preiß du hinterkünftiger du:stuck_out_tongue_winking_eye::kissing_heart:

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539623504956

    @doc3366

    Da fällt mir die Signatur von HABERLING ein - das Gehirn ist keine Seife. Auch er dürfte gestern gewählt haben ... :wink:

    In der Tat verblüfft zuweilen der Erfindungsreichtum von Beschwerdeführern als negativ reziprog zur Sachkunde.

    Das ist ein Ärgernis, man ist mittlerweile schon so gebeutelt, dass es einem bei den konstruierten Erstattungsfantasien schön regelmäßig das Feuer aus den Augen haut und man sich nur mühsam moderieren kann. Oder sich einfach nicht mehr moderieren mag und dann auch mal einen auf den Bildschirm pflastert.

    Ich habe dafür maximales Verständnis, ganz besonders wenn dann noch der Chefquerulant so ein Ansinnen instrumetalisiert für seine abgründige Propaganda ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539624123599

    @ak630 sagte:

    Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.

    Wie genau begründet???

    Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.

    Ab der 5. Stunde und für jede weitere 5% eines Tagessatzes der Reise (5 Tage zu 1000€ = 40€)

    Das hat mit der Frankfurter Tabelle nicht das mindeste zu tun und diese ist ohnehin nur ein Leitfaden und keinesfalls bindend!

    Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

    Auch dann nicht, wenn das Reisebüro gar nichts sagt - und da gibt´s auch nichts von Ratiopharm.

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  • AK630
    Dabei seit: 1539616532848
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    geschrieben 1539637429169 , zuletzt editiert von Ahotep

    @krokusss sagte:

    Ich kann mal wieder nur den Kopf schütteln. Aber nicht über den Treaderöffner mit einer berechtigten Frage sondern über die Antworten und sogar von einem Admin.

    Wundert euch nicht, wenn keiner mehr das Forum nutzt, bei solchen Antworten vergeht einem die Lust dazu.

    Danke Krokus.

    Ich habe einfach eine Frage gestellt und hatte sehr wohl einen "Schaden". Es ist schon ein Unterschied ob man um 15.30 Uhr im Hotel ankommt oder Nachts um 01 Uhr. Mal abgesehen davon dass ein halber Urlaubstag futsch ist, ich mir auf der Arbeit einen Tag Urlaub mehr als nötig genommen habe und die ganzen sonstigen Unannehmlichkeiten.

    Und wenn es Entscheidungen pro Kunde in solchen Fällen gibt, warum sollte ich mich nicht darauf berufen?

    @vonschmeling: wenn ich einen Tag vor Reisebeginn vom Reisebüro die Flugzeiten bestätigt bekomme, dann habe ich meine Mitwirkungspflicht erfüllt, denke ich.

    Absolutes, ellenlanges OT entfernt

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1539638833323

    Es steht Dir noch immer kein Geld von der Fluggesellschaft zu, sorry.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539638860767

    @ak630 sagte:

    Ich habe einfach eine Frage gestellt und hatte sehr wohl einen "Schaden".

    Zweifellos.

    Es ist schon ein Unterschied ob man um 15.30 Uhr im Hotel ankommt oder Nachts um 01 Uhr.

    Ja ein Unterschied, dieser wird mittels der Reisepreisminderung ausgeglichen (5% blaaa)

    Mal abgesehen davon dass ein halber Urlaubstag futsch ist,

    Falsch, An- und Abreisetage zählen nicht zur Erholungszeit, Einschränkungen sind gewöhnlich und müssen hingenommen werden

    ich mir auf der Arbeit einen Tag Urlaub mehr als nötig genommen habe

    Joh ... :smirk:

    und die ganzen sonstigen Unannehmlichkeiten.

    Bitte spezifiziere!

    Und wenn es Entscheidungen pro Kunde in solchen Fällen gibt, warum sollte ich mich nicht darauf berufen?

    Aha, dann finde sie und und beruf dich drauf ... ich bin gespannt!

    @vonschmeling: wenn ich einen Tag vor Reisebeginn vom Reisebüro die Flugzeiten bestätigt bekomme, dann habe ich meine Mitwirkungspflicht erfüllt, denke ich.

    Könnte man meinen, ist aber nicht so. Allerdings solltest du dir dringend ein anderes Reisebüro suchen wenn du an der Methode festhalten möchtest ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • AK630
    Dabei seit: 1539616532848
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    geschrieben 1539639078520 , zuletzt editiert von Ahotep

    Warum wurde mein "absolut ellenlanges OT" von meinem vorherigen Tread entfernt?

    Wem es zu lang ist, der muss es ja nicht lesen,

    es ist (war) aber sehr lehrreich.

    Ist doch selbst erklärend:blush: Hat nichts mit dem Thema zu tun..............

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1539639504565

    Du kannst es Interessenten ja per PN nachliefern ...

    Bedaure AK630, soweit ich das beurteile träumst du von Ansprüchen und solltest dich tatsächlich um die realistischen kümmern, da ansonsten die Frist verstrichen ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.

    Einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Erstattung deiner unvorhergesehenen Auslagen hast du - wenn überhaupt! - nur gegenüber dem Reisebüro / Veranstalter.

    Eine von dir imaginierte "pro Verbraucher" Variante existiert nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • AK630
    Dabei seit: 1539616532848
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    geschrieben 1539639740133

    @doc3366 sagte:

    Jau, versuche es einfach mal...

    ...ich sach ja immer, Fernsehwerbung verblödet!

    Sorry, aber bei sowas fällt mir wirklich nix Nettes mehr ein :pensive:

    @Ahotep Aber mich als verblödet zur bezeichnen hat was mit dem Thema zu tun?

  • AK630
    Dabei seit: 1539616532848
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    geschrieben 1539639879769

    @vonschmeling sagte:

    Bedaure AK630, soweit ich das beurteile träumst du von Ansprüchen und solltest dich tatsächlich um die realistischen kümmern, da ansonsten die Frist verstrichen ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.

    Einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Erstattung deiner unvorhergesehenen Auslagen hast du - wenn überhaupt! - nur gegenüber dem Reisebüro / Veranstalter.

    Eine von dir imaginierte "pro Verbraucher" Variante existiert nicht.

    Das ist eine Aussage aus deiner Sicht ohne mich irgendwie anzugreifen oder zu beleidigen.

    Geht doch

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