• meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
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    geschrieben 1539686524140

    Es gibt allerdings schon eine Informationspflicht des Reisebüros.....wie man hier lesen kann...

    Die TE hatte allerdings "das Glück" das ihr Flug nicht vorverlegt wurde....

    Leitsatz:

    2. Unmittelbar aus § 666 BGB folgt, dass dann, wenn der Geschäftsbesorger Kenntnis von einer wesentlichen Änderung der Umstände hat, zumal von einer Änderung, die die Durchführung der Reise an sich gefährden kann, eine Pflicht zur unaufgeforderten Benachrichtigung des Kunden besteht.

    Entscheidungsgründe:

    34. Die Klage ist im tenorierten Umfang begründet. Den Klägern steht – allerdings nur als Mitgläubigern, nicht hingegen als Gesamtgläubigern – gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadenersatz gemäß §§ 675, 666, 280 Abs. 1 BGB zu. Die Beklagte hat durch die unterlassene Information über die Vorverlegung des Fluges eine Pflicht aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verletzt (I.). Den Klägern ist hieraus ein Schaden in Höhe von Euro 1.070.– entstanden (II.). Den Klägern fällt jedoch ein Mitverschulden zur Last, wodurch sich ihr Anspruch auf Euro 772,40 reduziert (III.). Weiter steht den Klägern ein Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von Euro 120,67 zu (IV.).

    54. Das Verschulden der Kläger wiegt zudem geringer als dasjenige der Beklagten, welche eine ihr vertraglich auferlegte Informationspflicht verletzte. Nach Abwägung aller Umstände hält es das Gericht für angemessen, die Kläger mit einer Mitverschuldensquote von 30 Prozent zu belasten.

    Das Mitverschulden wurde hier mit 30% angesetzt......@AK630 du kannst dir nun ausrechnen/überlegen ob die 5% bezogen auf deinen, zum Glück eher geringen Schaden , angemessen sind.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1539689948757 , zuletzt editiert von Sokrates

    @katjaworld sagte:

    @AK630, du wolltest dich mit deiner Frage nicht nach deinen Rechten erkundigen, sondern einfach nur recht haben? Oder wie erklärst du dir, dass du ausgerechnet den Usern Tribut zollst, die auf deine Frage bezogen mit Nettigkeiten ums Eck kommen, aber zum Thema aufgrund fehlender Sachkenntnis nichts beitragen können

    ******

    Sag mal katja magst dich nicht mal zusammenreissen ?

    Einfach auf andere User losgehen die nicht die Sachlage, die ja eindeutig ist, zu kritisieren sondern die "Freundlichkeit" die man dem Fragesteller entgegenbrachte.

    Und nix anderes wurde geschrieben !

    Zitat und Antwort korrekt getrennt!

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1539694106472

    Du sagst es: "...nix anderes wurde geschrieben!" Da eröffnet jemand einen Thread, weil er in einem rechtlichen Zusammenhang eine Frage hat. Es wird ihm hinlänglich auf sachlich sehr gutem Niveau geantwortet, was (und ich möchte daran erinnern, dass wir uns im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" befinden und die Gesetzmäßigkeiten nicht immer bzw. in den seltensten Fällen aufgestaut emotional daherkommen, die Beiträge mancher User schon) auch gleich die User auf den Plan ruft, die denken, dass man lediglich mit dem Austausch von Nettigkeiten und der übersteigerten Analyse von vermeintlichem Konfliktpotential bei persönlich fehlender Sachkenntnis zu einer für den TE befriedigenden Informationslage kommt. Wenn der TE durchaus kein weiteres Interesse an der tatsächlichen Sachlage hat (die nun mal manchmal eben nicht zur persönlichen Zufriedenheit reicht) und sich emotional den Usern verbunden fühlt, die eben "nix anderes geschrieben" und somit auch nicht zum Thema beigetragen haben, dann sei es so. Dann tut es mir leid für die User, die sich die Mühe machen, hier etwas Konstruktives beizutragen.

    Ich habe @AK630 konkrete Fragen gestellt (zu erkennen an den Fragezeichen), die dazu anregen sollen zu reflektieren, mit welcher Erwartungshaltung dieser Thread eröffnet wurde. Dafür muss ich mich nicht zusammenreißen. Es ist meine Natur und mein Beruf, Denkprozesse anzuregen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, um die eigene Konfliktlösefähigkeit zu optimieren. Und ja, ich halte sehr viel davon, dass @AK630 als TE zum konstruktiven Gelingen dieses Threads beiträgt und den Mut hat, sich den Fragen der anderen User zu stellen, statt sich hier in irgendeiner Form (ob gewollt oder ungewollt ist mir nicht bekannt) vertreten zu lassen.

    @meer_fan, dass das Reisebüro eine Informationspflicht hat, bestreitet wohl niemand. Aber auch dieses Gerichtsurteil, wenn auch die Rechtslage noch prekärer war, zeigt eindeutig, dass @AK630 irrt, wenn er davon ausgeht, dass in seinem Fall auch nur ansatzweise dem LVU ein Verschulden anzulasten ist, welches kompensiert werden müsste.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1539695307248 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich warne ja immer davor, irgendwelche Entscheidungen heranzuziehen ohne wenigstens eine gewisse Sachkunde vorweisen zu können.

    Das gilt auch für den - sicher rechtschaffen gedachten! - Hinweis von meer_fan bezüglich der Sachstandsvergleiche.

    Die Ausgangslage war nicht nur prekärer, sie resultierte auch vollkommen andere Auswirkungen.

    Demnach wäre AK630 gewiss nicht glaubwürdiger mit einer Forderung basierend auf einem Urteil mit ganz und gar anderen Entscheidungsmerkmalen.

    Der t.o. begehrt zudem 100% seiner entstandenen Auslagen und nicht etwa eine Quote von 70% ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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