• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1288866157000

    Hi,

    also das mit den Fluglotsen dürfte überhaupt keine Frage sein. Und wie in vielen anderen Beiträgen immer wieder geschrieben wurde, haben gerade die airlines großes Interesse daran, Flüge NICHT ausfallen zu lassen, weil da viel mehr dran hängt, als ein einfacher Transport von A nach B.

    Wo du natürlich recht hast, ist deine Rechnung, dies ist wohl irgendwie untergegangen.

    Schade nur, dass sich der TE nicht mehr meldet, aber vielleicht haben ihm die Beiträge nicht gefallen

  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1288988239000

    Vielleicht kann man trotzdem als Ergebnis den Fall verallgemeinern:  Veranstalter hat am Urlaubsort die Reise wegen "höherer Gewalt" gekündigt. Lassen wir mal dahin gestellt, ob es nun in dem Fall tatsächlich höhere Gewalt war, welche den Rückflug verhinderte. Start- und Zielpunkt waren im Fall "Portugal" jedenfalls zu erreichen.

    Dazu schreiben 2 Anwälte in Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch Folgendes:

    1. Für den Rücktransport ist trotzdem allein der Veranstalter zuständig

    2. Nicht für die Unterkunft während der Wartezeit. Das zahlt die Airline

    Zu lesen hier:

    http://www.bild.de/BILD/ratgeber/ratgeber/2010/04/19/vulkan-asche-chaos-rechte/welche-rechte-habe-ich-als-betroffener.html

     

    Auch wenn es die Bild ist, meinen das 2 Fachanwälte. Beziehen die jetzt auch sprichwörtlich Prügel von Euch...

    Als Fazit kann man zumindest sagen, dass so eindeutig wie das hier Einige schildern, die Sachlage keinesfalls ist.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1288991603000

    Anstatt die Bild zu lesen, solltest du vielleicht ein Gesetz aufschlagen. Natürlich ist der RV für den Rücktransport verantwortlich (wer hat das bisher bestritten), aber von den evtl. anfallenden Mehrkosten (z.B. weil kurzfristig eine Maschine gechartert werden muß, oder weil der kunde in einen Linienflieger gestzt wird, anstatt des bezahlten Charters usw und so fort) tragen der RV und der Kunde jeweils die Hälfte. so steht es im BGB und daran ändert auch die Blöd nichts. Die airline-Sache hat privacy schon in´s Spiel gebracht nur davon war beim TE nie die Rede.

    Das soll´s jetzt wirklich gewesen sein, denn meine Zeit ist mir echt zu schade jemanden etwas klar zu machen, der überhaupt nicht bereit ist, etwas verstehen zu wollen, sondern stur auf seiner vorgefestigen Meinung beharrt.

    Im übrigen können wir nicht dahingestellt lassen, ob es höhere Gewalt war, denn wenn nicht, gibt es rechtlich keine Möglichkeit für den RV, den Vertrag zu kündigen. Aber es ist wirklich müßig, mit dir weiter zu verhandeln.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1288992494000

    @bahama

    Nein, denn weder gibt es ein "Ergebnis", noch kann man einen Fall "verallgemeinern". :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1289066993000

    @chepri sagte:

    Im übrigen können wir nicht dahingestellt lassen, ob es höhere Gewalt war, denn wenn nicht, gibt es rechtlich keine Möglichkeit für den RV, den Vertrag zu kündigen. Aber es ist wirklich müßig, mit dir weiter zu verhandeln.

    Ein Fluglostenstreik ist nicht per se "höhere Gewalt", da kannst du oder der Reiseveranstalter behaupten was Du willst. Dass die Airline das behauptet hat oder/und der Reiseveranstalter macht die Argumentation nicht richtiger. Condor behauptet auch grundsätzlich, der techn. Defekt sei ein "außergwöhnlicher Umstand" und fällt damit regelmäßig vor Gericht durch. "Höhere Gewalt" ist verknüpft mit dem Begriff "unvorhersehbar". Da dieser Streik aber angekündigt wurde, ist Deine Argumentation schon mal grundsätzlich in Zweifel zu ziehen und wenn es Dich auch noch so stört: Abflug- und Ankunftsort waren nicht vom Streik betroffen.

    Und wenn es keine höhere Gewalt war, fällt die ganze Argumentation sowieso zusammen. Insofern hat das weder was mit Zweifel am BGB noch mit Sturheit zu tun.

    Übrigens ist auch der Fluglotsenstreik in Spanien im August von Juristen nicht als höhere Gewalt eingestuft worden, noch nicht mal für die Abflugorte in Spanien selbst.

    @vonschmeling

    insofern akzeptiere ich durchaus Deinen Einwand mit der "Verallgemeinerung"

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1289068158000

    @bahama247 sagte:

    ... Condor behauptet auch grundsätzlich, der techn. Defekt sei ein "außergwöhnlicher Umstand" und fällt damit regelmäßig vor Gericht durch...

    Kannst Du dafür auch konkrete Beispiele mit rechtskräftigen Urteilen nennen?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1289068610000

    kann ich, aber im richtigen Thema zum EuGH Urteil.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1289070039000

    Nein, schon weil es ein Link zu einem anderen Forum ist wird der Link gexxxt werden, also bitte doch mal konkrete und rechtskräftige Urteile um Deine Behauptungen zu untermauern.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1289070907000

    Der Link ist, soweit ich das sehe, (noch) nicht gexxxt und auch nochmal korrigiert. Ich bin an dem Thema sehr nah dran, dass mußt Du einfach so hinnehmen und deshalb sag ich auch hier nix mehr dazu.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1289071048000

    Nah dran ist immer noch nicht das auch Thema getroffen ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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