@AntoniaW sagte:
Abflugort in Portugal und Zielort in Deutschland waren nicht von Lotsen bestreikt! Wer muß also nachweisen, ob es höhere Gewalt war? Der Reisende ist es nicht! Du mußt also auch keine Lotsen anstellen. Du hast allerdings die Pflicht als Airline eine andere Flugroute zu prüfen und Du hast die verdammte Pflicht, den Fluggast nicht einfach sitzen zu lassen! Das mit evtl. MEHR-Kosten ist geregelt.
Und mein Freund von "Tuten und Blasen". Die Airline ist mit der Flluggastrechteverordnung 261/2004 aber selbstverständlich mit im Boot, auch wenn der Vertragspartner der Pauschalreise ein Veranstalter war.
Da Ihr ja hier keine Links zulaßt, werdet Ihr selbst googlen müssen, bzw. man kann es dem Leser hier nur raten bevor er sich dazu entscheidet, in einem solchen Fall den Schwanz einzuziehen.