@ vonschmeling und abholl
Die AGBs von GTI sind etwas schwammig ... zuerst reden sie in 4.2 allgemein von Beförderungskosten, wollen aber lt. 4.2.a nur um die Erhöhung der Treibstoffkosten den Reisepreis erhöhen. Nun gut, Airline-Pleiten gibt es nicht so oft.
Tatsache ist jedenfalls, dass sich die Beförderungskosten für GTI nachweisbar erhöht haben und der erste Satz von 4.2 die Preiserhöhung in diesem Fall erlaubt.
Ich würde an Sandras Stelle kostenlos stornieren. Und zwar umgehend. Das ist keine Drängelei/Überrumpelung des VA, sondern ihre Pflicht, wenn sie das kostenlose Rücktrittsrecht ausüben will (und wenn sie es nicht tut, muss der VA ja dann die neuen Tickets kaufen, deshalb die Eile).
Denn was passiert, wenn Sandra nicht storniert? Dann hat sie von ihrem Recht auf kostenlosen Rücktritt nicht Gebrauch gemacht und der Vertrag bleibt bestehen INCLUSIVE der Preiserhöhung. Wenn sie dann nicht komplett zahlt, was sie ja wohl nicht vorhat, kann GTI die Leistung verweigern und die Reise kostenpflichtig stornieren. Und dann kommt der Ärger richtig dicke.... keine Reise, aber Stornokosten
Wenn Sandra eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sie natürlich, deren Deckungszusage vorausgesetzt, die Sache nochmal von einem Anwalt prüfen lassen, insbesondere die Formulierung von "Beförderungskosten/Treibstoffkosten", aber ohne RSV sollte sie sehr vorsichtig sein.