• abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1331677649000

    Danke Sunshine,

     

    ich habs auch grad nochmal gelesen und wollte meinen Beitrag entsprechend editieren, Du bist mir zuvorgekommen. Ne neue Brille muss dringend her.

     

    Ich entschuldige mich für meine Ungenauigkeit und die vorschnell gezogenen Schlüsse. Leider ist das Ganze zu Ungunsten von Sandra ausgegangen und das ist ärgerlich.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1331677735000

    @ abholl

    Ich kenne die GTI-AGB nicht.

    Wenn der VA sich dort wirklich darauf beschränkt, wie Du schreibst, die Preiserhöhung für Beförderungsleistungen NUR bei gestiegenen Treibstoffkosten weiterzugeben, dann könnte Sandra eine Chance haben, auf Erfüllung des Vertrags zum alten Preis zu bestehen.

    Denn wenn ein VA in seinen AGBs kundenfreundlichere Regeln hat als das Gesetz vorschreibt, dann muss er sich auch daran halten.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1331677903000

    Nun Sunshine, nachdem ich mich ja grad so richtig zum Deppen gemacht habe, möcht ich nicht mal darauf bestehen, der ganze Punkt aus den GTI-AGB lautet:

     

    4.2. GTI behält sich vor, ausgeschriebene und bestätigte Preise für Flugreisen für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung bestimmter Gebühren (z.B. Flughafengebühren) oder für den Fall einer Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse wie folgt anzupassen:

    a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Treibstoffkosten kann GTI den Reisepreis um den Erhöhungsbetrag anpassen.

    b) in anderen Fällen der Erhöhung der Treibstoffkosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. GTI kann sodann den Reisepreis um den sich darauf ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz anpassen.

    c) Werden bestehende Flughafengebühren nach Vertragsschluss gegenüber GTI erhöht, kann GTI den Reisepreis auch um diesen Erhöhungsbetrag entsprechend anpassen.

    d) Eine Preisanpassung /-erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und für GTI auch nicht vorhersehbar waren. Eine Erhöhung des Reisepreises ist ab dem 20. Tag vor bestätigtem Reisebeginn unwirksam. Bei Preiserhöhrungen einer Pauschalreise von mehr als 5% hat der Reisende das Recht, unverzüglich kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder von GTI ohne Aufpreis die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem GTI-Angebot zu verlangen.

  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
    Beiträge: 1992
    geschrieben 1331678239000

    Die besagten Malev-Flüge wurden ja von mehr oder weniger zahlreichen Veranstaltern angeboten. Dertour hat (kostenlos, nehme ich an) auf AUA umgebucht.

    Ich glaube, FTI hatte diese Flüge auch im Angebot. Vielleicht meldet sich mal jemand, der dort gebucht hat.  

      :frowning:

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1331678601000

    @ urlauber61

    Wäre sicherlich interessant, wie andere VA das handhaben.

    Und es ist ja auch ein beliebtes Mittel von Reiseteilnehmern, Druck auf ihren VA auszuüben mit dem Hinweis auf die Kulanz anderer VAs und ggf sogar Drohungen, den eigenen VA im Internet niederzumachen, wenn er nicht auch kulant ist ...

    Aber für die rechtliche Betrachtung ist nur wichtig "darf GTI das oder nicht?"

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1331679112000

    @sunshine

    Aus meiner Sicht "dürfen" sie, wie schon bemerkt Kraft der pauschalen Berufung auf den §651. Der Bezug auf mutmaßlich besonders häufige Fälle bindet m.M. keineswegs.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1331679443000

    @ vonschmeling und abholl

    Die AGBs von GTI sind etwas schwammig ... zuerst reden sie in 4.2 allgemein von Beförderungskosten, wollen aber lt. 4.2.a nur um die Erhöhung der Treibstoffkosten den Reisepreis erhöhen. Nun gut, Airline-Pleiten gibt es nicht so oft.

    Tatsache ist jedenfalls, dass sich die Beförderungskosten für GTI nachweisbar erhöht haben und der erste Satz von 4.2 die Preiserhöhung in diesem Fall erlaubt.

    Ich würde an Sandras Stelle kostenlos stornieren. Und zwar umgehend. Das ist keine Drängelei/Überrumpelung des VA, sondern ihre Pflicht, wenn sie das kostenlose Rücktrittsrecht ausüben will (und wenn sie es nicht tut, muss der VA ja dann die neuen Tickets kaufen, deshalb die Eile).

    Denn was passiert, wenn Sandra nicht storniert? Dann hat sie von ihrem Recht auf kostenlosen Rücktritt nicht Gebrauch gemacht und der Vertrag bleibt bestehen INCLUSIVE der Preiserhöhung. Wenn sie dann nicht komplett zahlt, was sie ja wohl nicht vorhat, kann GTI die Leistung verweigern und die Reise kostenpflichtig stornieren. Und dann kommt der Ärger richtig dicke.... keine Reise, aber Stornokosten

    Wenn Sandra eine Rechtsschutzversicherung hat, kann sie natürlich, deren Deckungszusage vorausgesetzt, die Sache nochmal von einem Anwalt prüfen lassen, insbesondere die Formulierung von "Beförderungskosten/Treibstoffkosten", aber ohne RSV sollte sie sehr vorsichtig sein.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1331726288000

    Und falls jemand das unfair findet, dass der VA in diesem Fall im Recht ist ...

    Bitte denkt dran, der VA hatte wahrscheinlich schon Geld an die MALEV für die Tickets gezahlt (das er voraussichtlich nicht wiedersieht), muss evtl. Stornokosten für Sandras Hotel bezahlen und sein Gewinn an ihrer Buchung ist auch weg und er hatte mehr Arbeit/Ärger als wenn alles normal gelaufen wäre.

     

    Sandra dagegen bekommt ihr Geld vollständig zurück!

    Natürlich ist es für sie unschön, jetzt eine andere Reise zu einem evtl. höheren Preis suchen zu müssen, aber  Vollkasko inclusive aller Folgeschäden wäre bei so einem Fall doch etwas zu viel verlangt

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1331871317000

    Hallo sandra 341975!

     

    Leider hast Du nicht geschrieben zu welchem Datum Du von welchem deutschen Flughafen zum welchen Zielflughafen nach Bulgarien fliegst und wann Du zurück fliegst.

     

    Der Reiseveranstalter darf Dir nur den Mehrpreis zwischen dem ursprünglichen Flugpreis und dem neuen Flugpreis berechen.

     

    Ich habe einmal gegoogelt:

     

    Ein Flug von Frankfurt nach Varna 3.6.2012 hin und 18.6 zurück kostet momentan als Gesamtpreis  nur 268,51 €.

     

    Ein Mehrpreis von 340 € erscheint mir unglaubwürdig, erst recht weil ja ein Reiseveranstalter die Flüge auch noch günstiger erhält un keine Provision für den Vermittler anfällt. Der Veranstalter wird Dir aber seine Kalkulation erst vorlegen, wenn Du ihn verklagst. Google doch mal wie der Flugpreis für die Konstellation wäre und versuche mit dem Veranstalter zu handeln.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1331892107000

    @ lugansk

    Es ist richtig, dass der Veranstalter nur die tatsächlichen MEHRkosten berechnen darf. Und er MUSS diese auch belegen.Er darf dem Kunden nicht die Kosten für das gesamte neue Ticket belasten, sondern nur die Differenz zwischen dem neuen Preis und dem alten Malev-Preis. Denn den hat der Kunde bereits an ihn bezahlt. Er hat zwar höhere Kosten, weil er das neue Ticket komplett bezahlen muss und wahrscheinlich nichts von Malev zurückbekommt, aber das ist sein unternehmerisches Risiko.

    Unrichtig ist allerdings, dass Veranstalter grundsätzlich bessere Preise erhalten als die günstigsten im Internet veröffentlichten. Wenn sie tagesaktuelle Preise buchen, erhalten sie die gleichen Preise wie im Internet, es fällt nur die Vermittlungsprovision weg. Wenn sie einen Vertrag mit der jeweiligen Airline schließen, sind die Tickets oft sogar teurer als der günstigste Internettarif, haben aber bessere Konditionen, was Verfügbarkeit, Umbuchung und Stornierung angeht.

     

    Ich denke auch, dass der genannte Aufpreis zu hoch gegriffen ist (da wollte der VA wohl etwas von seinem eigenen Schaden weitergeben) und dass Sandra Anspruch auf einen Nachweis hätte und einen weniger hohen Aufpreis zahlen müsste ... sie kann ja noch mal nachfragen ...

    Aber ganz ehrlich, ich würde trotzdem einfach kostenfrei stornieren ...  Spart viel Zeit und Nerverei ...  da kann sie stattdessen die gewonnene zeit nutzen, sich ein gutes anderes Angebot zu sichen (wenn auch vielleicht etwas teurer, aber egal, einen Aufpreis müsste sie ja in jedem Fall zahlen).

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!