• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1453855307000

    Auch wenn ich mittlerweile mitbekommen habe dass bei Pauschalreisen anscheinend weder das Strafgesetzbuch, noch das Buergerliche Gesetzbuch und auch nicht das Grundgesetz gilt wuerde ich gerne eine Erklaerung haben auf welcher Basis sich das "Recht fuer Pauschalreisen" ueber solche "Details" hinweg setzt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1453860078000

    @mkfpa

    Möchtest du vielleicht einmal die Details hinsichtlich ihrer vermuteten Verletzung des StGB bzw. BGB definieren um eine Annäherung an deine Frage zu erlauben?

    Oder wolltest du einfach nur eine Duftmarke setzen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1453880913000

    Malini:

    Wenn Schnirpels bspw. in Herford wohnen, ist's nach Hannover doch nur ein Katzensprung...

    Ja das mag wohl richtig sein, wobei ich bezweifle, dass massig Flüge ab Hannover gen

    Marsa Alam starten ;)

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1453905216000

    Zum Beispiel BGB § 280-1 und 281-1

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1453919602000

    §280 BGB

    (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

    Überlesen? (Hinsichtlich der Beweislast §282)

    Ich könnte das jetzt endlos ausdehnen, verzichte im Interesse des Forenzwecks natürlich.

    Fakt:

    Es werden keine Vorschriften des BGB verletzt, noch weniger solche des StGB oder gar des Grundgesetzes.

    Bei Interesse an einer Vertiefung stehe ich dir gerne auf dem Wege der PN zur Verfügung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • saya87
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    geschrieben 1453922342000

    Schnirpel:

    Guten Morgen und vielen Dank an euch drei für eure Informationen. Habe bereits zwei Alternativen für Flughäfen an fti übermittelt ( Köln und FRA ), mehr durfte ich nicht nennen. Erst wenn diese beiden von fti nicht akzeptiert werden, darf ich noch einmal zwei neue nennen. Angeblich soll ich morgen spätestens eine Info von fti bekommen. Melde mich dann noch einmal, wenn ich ein Ergebnis erhalten habe.

    Finde es sehr amüsant wir wohnen in münchen und unseren flug im April haben sie nach Frankfurt verlegt. Bin auch gerade am verhandeln das sie uns 1 nacht hotel bezahlen da wir gezwungen sind 1 Tag vorher in frankfurt anzureisen. Lg

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1453926218000

    Bitte beachten: Der RV verlegt nicht willkürlich, er versucht mittels der Verlegung die Reise zu ermöglichen.

    Falls der Reisende kein Interesse daran hat kann er vom Vertrag zurücktreten.

    Ansprüche hinsichtlich der Anreisekosten hat er nicht, allerdings wird i.d.R. ein Zugticket angeboten.

    Kleines Beispiel zur Raison:

    Familie Hoppenstedt reist aus Ravensburg gem. Buchung zum Flughafen STR an.

    Da (geniale Flugzeiten!) der Start schon um 6:00 Uhr erfolgt müssen Hoppenstedts am Vorabend anreisen und ein Hotelzimmer nehmen. So sind die Folgen ihres Vertrags.

    Wenn nun die Fluggsellschaft ihre Pläne ändert und daher auch Schnirpels zur Anreise eines Hotels bedürfen sollten sie besser gestellt sein? Entsteht ihnen ein tatsächlicher Schaden, welchen es auszugleichen gilt und wer legt bitte die Latte?

    Immerhin haben Schnirpels hinsichtlich des Preises profitiert.

    Aus wirtschaftlichen Gründen hat man sich für einen der Heimat fernen Abflugort entschieden. Ein objektiver Schaden ergäbe sich demnach erst, wenn der preisliche Vorteil zwischen der naheliegenden und der schnirpelschen Wahl aufgebraucht wäre.

    Basierend auf den Vergleichswerten bei der Buchung übrigens ...

    Kostet ein Start ex FRA nun gar weniger als noch zum Zeitpunkt der Buchung, ist kein Schaden zu ersetzen. Das nur zum Prinzip.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Schnirpel
    Dabei seit: 1280793600000
    Beiträge: 215
    geschrieben 1453968088000

    Guten Morgen,

    gestern hat mich mein Reisenbüro wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass fti jetzt wohl alle Möglichkeiten ausgelotet hätte. Als Einziges käme demnach Stuttgart jetzt als Alternative infrage, allerdings nicht ganz kostenlos, sondern 20 EUR p.P. Da das zusammen 100 EUR sind und wir uns wirklichauf den Urlaub freuen, werden wir also ein paar Minuten mehr fahren als nach Nürnberg und ein wenig mehr für die Parkgebühren zahlen, aber das ist noch deutlich besser als die deutlich weitere Strecke nach München.

    Demzufolge besten Dank für alle Meinungen zu meinem speziellen Problem, das es aber wohl auch noch bei anderen gibt. Aber der Tipp von vonschmelling, die Alternativen gegeneinadner abzuwägen, haben schließlich dazu geführt, dass wir mit ein wenig Mehraufwand dann doch fliegen werden. Und es ist richtig, dass wir vom Preis im Vorfeld profitiert haben. Also muss das jeder für sich selbst abwägen. Danke nochmal an alle, die sich mit konstruktiven Hinweisen und Meinungen gemeldet und zu unserer Entscheidung beigetragen haben.

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1453983427000

    Danke für Dein Feedback Schnirpel. Dann habt Ihr ja nun eine Lösung gefunden. Hoffen wir mal, dass nicht noch mehr Flüge zusammengestrichen werden.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • toddy1978
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1455569055000

    Liebe Community,

    mein Flughafen ist leider auch verlegt worden - zu den Fakten:

    Veranstalter: XFTI

    Ursprünglich: HIN: Berlin Schönefeld - Hurghada / Rück: Hurghada - Berlin Schönefeld (Sa. Ankunft 12:30 Uhr) - Alles SUPER - war ganz happy das gebucht zu haben!

    NEU: HIN: Berlin Schönefeld - Hurghada / Rück: Hurghada - HANNOVER (Ankunft So. 2:30 Uhr) :?

    Plötzlich ist unser Flug zum Gabelflug umgeändert worden - wir haben noch nicht zugestimmt. :?

    Ich habe um Entschädigung gebeten - Mietwagen / Hotel aufgrund der ungünstigen Ankunftszeit - auch noch in HANNOVER (So, 02:30 Uhr) - da fährt erst mal kein Zug!

    Statt Entschädigung Neuvorschlag: Hin wie geplant. Rück: Hurghada - Berlin TEGEL. (Ankunft So: 16:30).

    Ein guter Vorschlag :D - allerdings nur mit Aufschlag 40 € pro Person. :? (Gesamt 120 €)

    Ich würde das Angebot annehmen finde die 120 € aber irgendwie nicht gerechtfertigt - der Urlaub dauert einen Tag länger - OK - aber das wollte ich nicht. Ich habe das nicht zu verschulden. (Der Rückflug war nicht ausgelastet - sagte ein Bearbeiter von FTI).

    Ich habe um Kulanz gebeten und XFTI gebeten auf den Aufschlag zu verzichten.

    Die Mitarbeiterin von HS sagt: "Ansonsten können sie ggf. kostenlos stornieren".

    Das empfinde ich nicht als fair. Ich kann schließlich bei Absage nicht kostenlos stornieren. Was ist hier das richtige handeln? Mehrpreis zahlen? Muss ich ggf. Hannover akzeptieren - Nachtruhe gestört - keine Autoanreise wegen Gabelflug möglich?!

    Danke für Eure Hilfe!

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