• Oberförster150
    Dabei seit: 1086048000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1215374581000

    @holzwurm sagte:

    Was willst Du denn ändern?

    Du hast pauschal gebucht und bei jeder Pauschalreise ist es nun mal so, daß

    1. die Flugzeiten unverbindlich sind

    2. die durchführende Airline unverbindlich ist

    3. der Anreise- sowie der Rückreisetag kein Urlaubstag sind.

    Mit all diesen Punkten hast Du Dich mit Deiner Unterschrift unter den Pauschalreisevertrag einverstanden erklärt.

    Wieso soll da noch ne Preisminderung gemacht werden?

    denkt sich

    holzwurm

    Zu 1. --> Ist klar, daß bei der Buchung die Zeiten nicht garantiert werden können, das passiert erst mit der offiziellen Reisebestätigung.

    Zu 2. --> Ist auch klar.

    Zu 3. --> Ist mir nicht klar!

    Bei uns ist der Fall so, daß wir(2 Erw. + 2 Kinder) am 12.7. nach Antalya fliegen. Und am 23. 7. wieder heim. Wir fliegen ab Berlin-Schönefeld. Bei der Buchung(über Tjaereborg) habe ich die Flugzeit des Hinfluges (23.55 Uhr!!!) nur am Rande wahrgenommen, weil siehe Punkt 1. Damals (Dezember 07) habe ich schon mal im Reisecenter bei Tjaereborg angerufen, und versucht einen anderen Flug zu bekommen. Da wurde ich vertröstet, mit dem Hinweis auf die Vorläufigkeit der Angaben. Als dann aber vor 2 Wochen die Unterlagen kamen, habe ich schon geschluckt, weil die Flugzeit unverändert sch... ist. Ein weiteres Telefonat mit Holidaycheck, Tjaereborg und sogar dem Serviceschalter in Schönefeld brachten nichts. Angeblich wären alle Flüge ausgebucht.

    Jetzt aber meine eigentliche Frage: Wenn ich schon keine Urlaubstage sondern Übernachtungen buche, haben wir ja eine Übern. weniger als gebucht, oder etwa nicht? Wir kommen ja erst am 13.7. früh gegen 6.00 Uhr im Hotel an. Und da ist der erste Tag ja schon vorbei, und damit auch logischerweise die Übernachtung nicht erfolgt.

    Hätten wir unter diesen Voraussetzungen vielleicht Anspruch auf Minderung des Reisepreises?

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1215375132000

    @Oberförster sagte:

    Jetzt aber meine eigentliche Frage: Wenn ich schon keine Urlaubstage sondern Übernachtungen buche, haben wir ja eine Übern. weniger als gebucht, oder etwa nicht? Wir kommen ja erst am 13.7. früh gegen 6.00 Uhr im Hotel an. Und da ist der erste Tag ja schon vorbei, und damit auch logischerweise die Übernachtung nicht erfolgt.

    Hätten wir unter diesen Voraussetzungen vielleicht Anspruch auf Minderung des Reisepreises?

    Normalerweise Nein!

    Der Check-In im Hotel ist in der Regel ab 14 Uhr möglich und der Check-Out hat in der Regel bis 12 Uhr zu erfolgen.

    Wenn der Reiseveranstalter aus Kulanz aufgrund einer offiziellen Reklamation was erstattet, dann könnt ihr Euch glücklich schätzen. Er muß aber nicht, da das Zimmer ja ab 6 Uhr nutzbar ist.

    denkt

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215376341000

    Hallo Oberförster,

    auch mit der Reisebestätigung sind die Flugzeiten noch nicht definitiv garantiert. Einzig eine Flugzeitenänderung wird sehr unwahrscheinlich, kann aber trotzdem immer noch vorkommen. Selbst einen Tag vor der Abreise!

    Ansonsten sehe ich es auch so, daß hier sicher ncihts erstattet wird, da die Zeiten ja schon lange bekannt waren und somit ja keinerlei Änderung zum ursprünglichen Angebot besteht. Unter Umständen könnte es auch zu Mängeln kommen, wenn die Maschine erst nach 24.00 Uhr abhebt. Wie die Gerichte allerdings dies sehen, ist mir nicht bekannt.

    Vermutlich dürftest Du als Ausgleich dafür aber auch ganz passable Rückflugzeiten bekommen. Sollte dies der Fall sein, dann gleicht sich das dann ja wieder aus. Meine letzte Rückflugzeit war 3.40 Uhr, also Abholung im Hotel um 24.00 Uhr. Klar hatte ich dann auch einen relativ frühen Flug hin.

    Gruß

    Berthold

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1215376700000

    @ADEgi sagte:

    Vermutlich dürftest Du als Ausgleich dafür aber auch ganz passable Rückflugzeiten bekommen. Sollte dies der Fall sein, dann gleicht sich das dann ja wieder aus. Meine letzte Rückflugzeit war 3.40 Uhr, also Abholung im Hotel um 24.00 Uhr. Klar hatte ich dann auch einen relativ frühen Flug hin.

    Gruß

    Berthold

    Ich hatte aber auch schon das Erlebnis, daß man hinzu erst abends (17 Uhr) ab STR geflogen ist und ab Istanbul morgens um 6 Uhr wieder zurück. Das war seinerzeit SUNEXPRESS.

    Von dem her kann es auch mal echt ganz dumm laufen.

    Dagegen machen kann aber leider nichts.

    Das ist halt so bei Pauschalreisen.

    LG

    holzwurm

  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
    Beiträge: 864
    geschrieben 1215382340000

    [quote=holzwurm]@ADEgi sagte:

    Dagegen machen kann aber leider nichts.

    Das ist halt so bei Pauschalreisen.

    Hallo Reiseprofis.

    auch wenn ihr hier und in ähnlichen Threads gebetsmühlenhaft unisono immer das Gleiche sagt, wird es dadurch nicht besser und richtiger.

    Ihr kennt sicherlich die VO der EU nr.261/2004 über die gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annulierung oder großer Verspätung.

    Auch wenn Fluggesellschaften und Reiseveranstalter diese nicht mögen und nicht freiwillig befolgen, ist sie geltendes Recht (höheres Recht geht immer vor)

    In der Präambel geht es um den Schutz der Fluggäste. In Absatz 5heißt es:

    "Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken."

    Richtig ist, dass Charterflüge nicht so starren Zeitplänen unterworfen sind wie Linienflüge. Normalerweise kaufen aber Reiseveranstalter bei den Carriern frühzeitig Flugplätze ein auf Maschinen, die zu festen Flugzeiten bei den entsprechenden Behörden angemeldet sind. Diese Flugpläne haben eine lange Vorlaufzeit. Deshalb starten und landen die im Katalog genannten Carrier und Maschinen im Normalfall so, wie im Katalog angegeben. Wir jedenfalls sind immer so geflogen.

    Verändern sich Dinge, wie nicht geplant, kommt es zu Flugplanänderungen oder-streichungen.

    Wird z.B. der Flug 14 Tage vorher annuliert, hat man bei bestätigter Reservierung das Recht auf Rücktritt , dh. Erstattung des vollen Reisepreises.

    Anders sieht das aus- ob bei Linienflüglern oder Pauschalreisenden- wenn der Reisende rechtzeitig zur angegebenen Zeit am Flughafen erscheint und der Flug annuliert wird, sich um etliche Stunden verzögert oder der Reisende wegen Überbuchung nicht befördert wird.

    Dann hat jeder Reisende - ob pauschal oder Linie - Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen. All das steht exakt in dieser Verordnung.

    Wenn Schwierigkeiten auftauchen, sollte man sich telefonisch an das Luftfahrtsbundesamt wenden, das im Internet auch die nötigen Formulare bereitstellt.

    Gruß

    Herbert

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215383712000

    Die besagte Eu-Richtline kommt aber bei Pauschalreisen erst zum Tragen, wenn sich der Flug von der Abflugzeit ausgehend nach hinten verschiebt.

    Beispiel:

    1. Heute als Pauschalreise gebucht mit Abflug 6 Uhr am 01.09.08. Jetzt ändert sich die Flugzeit morgen unter Beibehaltung der Airline auf 18 Uhr. Dadurch entstehen keine Ansprüche gemäß der EU-Richtlinie.

    2. Heute als Pauschalreise gebucht mit Abflug 6 Uhr am 01.09.08. Nun kommt man am 01.09.08 an den Flughafen und der Flug wird auf dem Flughafen bei Beibehaltung der Airline auf 18 Uhr verschoben. Dadurch entstehen Ansprüche nach der EU-Richtlinie.

    LG

    holzwurm

  • Oberförster150
    Dabei seit: 1086048000000
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    geschrieben 1215384077000

    @holzwurm sagte:

    ...da das Zimmer ja ab 6 Uhr nutzbar ist...

    denkt

    holzwurm

    Allerdings eben erst am 2. Tag! Wir fliegen ja am 12. 7. und haben ja die Nacht vom 12. zum 13. eigentlich schon eine Übernachtung gebucht! Und da wir diese Übernachtung nicht nutzen können, hatte ich diesen Gedankengang.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215384493000

    Du gehst doch auch nicht her wenn Du ein Hotel mit Eigenanreise privat buchst und Du kommst statt geplant um 14 Uhr wegen Stau erst um 22 Uhr an und willst dann vom Hotelier einen Nachlaß.

    Der Hotelier hatte Dir ja das Zimmer fristgerecht zur Verfügung gestellt. Das Anreiseproblem ist doch Deines.

    So ähnlich kann man dies auf eine Pauschalreise übertragen.

    Lg

    holzwurm

  • Oberförster150
    Dabei seit: 1086048000000
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    geschrieben 1215384824000

    Dann käme ich ja trotzdem am selben Tag an. Wir kommen aber erst am nächsten Tag im Hotel an.

  • hema2812
    Dabei seit: 1200614400000
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    geschrieben 1215385093000

    @holzwurm sagte:

    Die besagte Eu-Richtline kommt aber bei Pauschalreisen erst zum Tragen, wenn sich der Flug von der Abflugzeit ausgehend nach hinten verschiebt.

    Du solltest die besagte Richtlinie einmal genauer lesen.

    Meinen Beitrag hast du wohl auch nicht verstanden. Und das Wichtigste habe ich extra fettgedruckt.

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