Wenn Du erst am 13.07. nach 12.00 mittags Dein Zimmer beziehst - ja. Wenn nicht, dann nicht.
Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
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geschrieben 1215514401000
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geschrieben 1215515170000
Na das ist doch mal ne Antwort mit Hand und Fuß. Auch wenn sie nicht so ist wie ich es mir erhofft hatte.
Aber ich werde mal in ein althergebrachtes Reisebüro gehen und mich noch mal erkundigen.
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geschrieben 1215515198000
Hallo sina1,
vermutlich hast du die Frage von Oberförster nicht mehr gefunden. Sachlage ist: Er hat gebucht 12.07., Abflug 23.55Uhr nach Antalya. Ankunft im Hotel 06.00Uhr. Diese Reise hat er nun auch wie gebucht bekommen, keine Flugzeitänderung, nichts was anders wäre als gebucht.
Wieso sollte es hier irgendeine Erstattung geben, wenn man genau das bekommt, was man wollte (siehe Buchung?)
Nebenbei gefragt, was wurde denn eigentlich gebucht? 10Tage oder 11Tage?
chepri
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geschrieben 1215516048000
Doch, die Frage hatte ich gefunden...und es wird sicherlich keine Erstattung für Oberförster geben. Auch wenn solche Flugzeiten sicherlich nicht gerade optimal sind.
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geschrieben 1215516931000
optimal nicht, aber optimiert!
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geschrieben 1215600141000
Es gibt einen Unterschied zwischen "Verspätungen" (Wenn man schon am Flughafen steht) und "Flugzeitenänderung" (über die man im Voraus informiert wird).
Bei Verspätungen kann man ab 4h Wartezeit am Flughafen Minderungen verlangen.
Flugzeiten können aber geändert werden, auch von 00:05 auf 23:55 Uhr Abflug, im schlimmsten Fall.
Was nicht geht, ist, wenn der ABFLUG plötzlich erst am Folgetag sein soll.
Man bucht die Nächte, nicht die Tage.
Soll heißen: Wenn der Hinflug um 23:55 Uhr stattfinden sollte, kann man nicht erst in der selben Nacht um 02:00 fliegen, sonst wäre es laut Vertrag eine Nacht weniger.
DANN kann man eine Preisminderung verlangen, aber muss dann auch in Kauf nehmen, dass das Zimmer in der Nacht der Ankunft nicht zur Verfügung steht. (Eventuell sogar bis nachmittags)
Das war wohl auch, was Sina meinte.
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geschrieben 1215689992000
@chepri sagte:
Hallo sina1,
vermutlich hast du die Frage von Oberförster nicht mehr gefunden. Sachlage ist: Er hat gebucht 12.07., Abflug 23.55Uhr nach Antalya. Ankunft im Hotel 06.00Uhr. Diese Reise hat er nun auch wie gebucht bekommen, keine Flugzeitänderung, nichts was anders wäre als gebucht.
Wieso sollte es hier irgendeine Erstattung geben, wenn man genau das bekommt, was man wollte (siehe Buchung?)
Nebenbei gefragt, was wurde denn eigentlich gebucht? 10Tage oder 11Tage?
chepri
Gebucht haben wir 11 Tage(Übernachtungen!). Allerdings haben wir durch die besch.... Flugzeit effektiv nur 10 Tage(Übernachtungen) zur Verfügung. Und ich glaube nicht, daß der Flug in der Nacht als eine Übernachtung angesehen wird. Und im Übrigen hatte ich schon länger im Vorfeld mal bei Tjaereborg angefragt, wie es aussieht mit einem Flug zu einer anderen Tageszeit. Da wurde mir gesagt, daß es an diesem Tag von Tjaereborg nur diesen einen Flug ab Schönefeld gibt. Als dann die Reiseunterlagen kamen, habe ich nochmal angerufen, und da waren sogar deutschlandweit alle Flüge an diesem Tag nach Antalya ausgebucht.